Abgasskandal
Der VW-Dieselskandal kommt allmählich auch in Braunschweig an
Bislang hat die Volkswagen AG vor Braunschweiger Gerichten regelmäßig gegen klagende Dieselkunden gewonnen – obwohl deutschlandweit immer mehr Richter dem Autokonzern „bewusste Täuschung“ und „vorsätzlich sittenwidrige Schädigung“ im Umgang mit seinen Kunden vorwarfen. Doch nach dem bahnbrechenden BGH-Urteil im Mai, demzufolge den Klägern Schadensersatz zusteht, ist die Schonzeit für den Wolfsburger Konzern auch in Braunschweig vorbei.
Volkswagen musste weltweit Milliardensummen an Schadensersatz zahlen, während es in Braunschweig keinen Dieselskandal gab. Weder am Landgericht noch am Oberlandesgericht Braunschweig konnten die Richter einen Schaden erkennen. Folgerichtig verurteilten sie VW auch nicht auf Schadensersatz. Braunschweig liegt 40 Kilometer entfernt von Wolfsburg, der Weltzentrale des Konzerns, und VW ist der größte Arbeitgeber und Steuerzahler der Region ...
BGH: Betrogenen Kunden steht Schadensersatz zu
In Karlsruhe musste VW am 25. Mai 2020 eine schwere Niederlage einstecken: Die Richter des Bundesgerichtshofs bestätigten, was eigentlich schon lange klar war: Volkswagen hat zahllose mangelhafte Dieselfahrzeuge verkauft und die betrogenen Kunden haben Anspruch auf Schadensersatz.
VW habe „systematisch und über Jahre hinweg aus reinem Gewinnstreben die Arglosigkeit der Kunden planmäßig ausgenutzt und sich dabei das Vertrauen der Verbraucher in das bei dem Kraftfahrt-Bundesamt zu durchlaufende Genehmigungsverfahren zunutze gemacht.“ VW hatte zu dem Zeitpunkt bereits elf Millionen Fahrzeuge mit manipulativer Dieselsoftware verkauft, das allein zeige die besondere Verwerflichkeit des Verhaltens.
Landgericht Braunschweig ändert bisherige Rechtsprechung
Am Landgericht Braunschweig gingen nach Recherchen des Handelsblatts rund 8000 Klagen ein – fast alle ohne Erfolg für die Kläger. In Brauschweig galt bislang eine Art Ausnahmerechtsprechung. Doch eine der beiden zuständigen Braunschweiger Kammern hat ihre VW-freundliche Haltung inzwischen aufgegeben: „Der Vorsitzende Richter der 11. Zivilkammer, die mit VW-Käuferklagen betraut ist, hat angekündigt, seine bisherige Rechtsprechung zu ändern und der Rechtsprechung des BGH zu folgen“, so der Sprecher des Landgerichts.
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die Berufungen der VW-Kunden in allen 18 Verfahren gegen Volkswagen abgewiesen. Wie es weitergeht, könne man abstrakt und im Vorfeld nicht beantworten, so eine Sprecherin des Gerichts. Der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig werde das Urteil aus Karlsruhe aber berücksichtigen.
Juristen halten die Braunschweiger Ausnahmerechtsprechung grundsätzlich für problematisch. Professor Michael Heese von der Universität Regensburg sieht die Lage des Gerichtsstands kritisch: „Bei der Musterfeststellungsklage hat sich besonders deutlich gezeigt, dass ein Gerichtsstand in Konzernnähe nicht geeignet ist, um über solche Fälle zu verhandeln“, so Heese. „Beim Bürger musste doch der Eindruck entstehen, dass sich die Braunschweiger Gerichte insgesamt mit Volkswagen nicht unvoreingenommen auseinandersetzen. Schon dieser böse Schein genüge und schade dem Ansehen des Rechtsstaats.“
Das Land Niedersachsen ist mit 20 Prozent der Stimmrechte einer der größten Anteilseigner des Autobauers und im VW-Aufsichtsrat sitzen Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) und Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU). Auch diese Konstellation schwächt das Vertrauen in eine unabhängige Rechtsprechung.
VW will betrogenen Kunden Einmalzahlungen anbieten
Der VW-Führung ist inzwischen bewusst, dass der juristische Kampf gegen die Kunden verloren ist. „Der Bundesgerichtshof hat durch sein Urteil aus unserer Sicht für rund 50.000 noch anhängige Verfahren Klarheit geschaffen“, kommentiert ein Volkswagen-Sprecher das BGH-Urteil. Man gehe jetzt „auf einzelne Anwälte zu, um Gespräche über den Rahmen von Vergleichen vorzubereiten“. Den Kunden werden als „pragmatische und einfache Lösung“ Einmalzahlungen angeboten.
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