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    Hammer im Wirecard-Skandal: Bellenhaus steht als Kronzeuge zur Verfügung! – Jetzt Schadensersatzanspruch geltend machen

    Oliver Bellenhaus, Geschäftsführer der wohl wichtigsten Tochter-Firma von Wirecard, hat sich nun der Staatsanwaltschaft gestellt. Aller Voraussicht nach steht er sogar als Kronzeuge zur Verfügung. Doch was bedeutet dies für die geschädigten Verbraucher?

    Was ist passiert?

     

     

    Gegen den deutschen Dax-Konzern Wirecard wird der Vorwurf der Bilanzfälschung erhoben. Es geht um 1,9 Milliarden Euro, die sich auf einem Treuhandkonto befinden sollten. Das Geld ist wohl aller Voraussicht nach nicht existent und sollte lediglich die Bilanz bzw. den Wert des Unternehmens aufwerten. Als die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young dies bemerkten, weigerten sie sich, anders als in den vergangenen Jahren, die Bilanz zu testieren. Laut Ermittlungsberichten der Staatsanwaltschaft geht die mittlerweile jedoch sogar davon, dass die Manipulationen bereits im Jahr 2015 begonnen haben.

     

    Nach dem Bekanntwerden wurden Haftbefehle gegen unter anderem Markus Braun, Ex-CEO, Jan Marsalek, Ex-COO und auch Oliver Bellenhaus erwirkt. Während sich Braun und Bellenhaus stellten, floh Marsalek nach Asien. Zudem sank die Aktie ins Bodenlose und der Konzern sah sich dazu gezwungen, Insolvenz anzumelden.

     

     

    Wer ist Oliver Bellenhaus?

     

     

    Oliver Bellenhaus ist Geschäftsführer der Card Systems Middle East, einer der bedeutsamsten Tochter-Firmen von Wirecard. Das Unternehmen ist in Verbindung mit dem Partner Al Alam Solutions für einen großen Anteil des Gesamtumsatzes verantwortlich, wodurch auch diese Firma mit Geschäftsführer Bellenhaus in das Visier der Ermittler geraten ist.

     

     

    Warum ist Bellenhaus als Kronzeuge so wertvoll?

     

     

    Schon kurz nachdem sich Bellenhaus gestellt hat, gab es von Seiten der Staatsanwaltschaft Neuigkeiten. Demnach soll sich die Schadenssumme auf rund 3,1 Milliarden Euro belaufen, da neben den Luftbuchungen auch ungesicherte Kredite an Geschäftspartner vergeben wurden. Zudem liegen Haftbefehle wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrug und Marktmanipulation gegen drei ehemalige Vorstände Wirecards vor. Darunter wohl auch Ex-CEO Markus Braun, der bislang auf Kaution freigelassen wurde, sich nun jedoch wieder in Haft befinden soll. In Zukunft wird Bellenhaus vermutlich auch weitere Informationen liefern können, die mit Sicherheit auch Verbrauchern im Kampf um Schadensersatzzahlungen helfen werden.

     

    Welche Ansprüche haben Verbraucher?

     

     

    Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.

     

    Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.

    Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.

     

    Betroffene Verbraucher bezüglich folgender Aktien sollten umgehend handeln:

     

    • Die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060)

     

    • Von Wirecard herausgegebene Anleihen (WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58)

     

    • Diverse Derivate, die auf der Wirecard-Aktie basieren, z.B. Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder andere Hebelprodukte

     

    Diese Schadensersatzansprüche sind möglich:

     

    • Transaktionsschaden: Dabei erhalten Sie den Einkaufspreis wieder zurück gegen Rückgabe des Wertpapiers. Allerdings liegt die Beweislast beim Käufer, der beweisen muss, dass er nicht gekauft hätte, wenn er die jetzigen Informationen gehabt hätte.

     

    • Kursdifferenzschaden: Die Summe beläuft sich auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und jetzigen Verkaufspreis. Hier liegt die Beweislast bei Wirecard.

     

    Mehr zu diesem Thema finden Sie nun hier 

     

    Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Besuchen Sie dazu unsere Website: https://mingers.law/ads/wirecard/

     

    Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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