Finanzskandal
Wirecard Schadensersatz: Diese Möglichkeiten haben Anleger
Mehrere zehntausend Anleger fordern Schadensersatz für ihre Kursverluste im Betrugsfall Wirecard. Die Insolvenz des Unternehmens macht das Vorgehen komplexer. Dennoch stehen die Chancen gut. So gehen Sie vor.
Immer wieder erreichen uns bei der Interessengemeinschaft Widerruf Anfragen von Wirecard-Aktionären die Frage: Ist ein Vorgehen wegen Schadensersatz überhaupt sinnvoll? Die Antwort lautet: Ja.
Allerdings ist das Vorgehen komplizierter als bei anderen Fällen, beispielsweise bei der Anlegerklage gegen Volkswagen. Durch die Insolvenz der Wirecard AG
richten sich die Ansprüche der Anleger nun gegen mehrere Parteien. Die IG Widerruf bietet als Partner der Anleger ein Vorgehen aus einer Hand.
Derzeit sieht die Situation so aus:
Amtshaftungsklage gegen die BaFin
Am 23. Juli 2020 hat die Partnerkanzlei der IG Widerruf vor dem Landgericht Frankfurt am Main die erste Klage gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhoben. Der
Klagvorwurf lautet auf jahrelangen Amtsmissbrauch durch die BaFin im Fall Wirecard. Begründet haben wir den Amtsmissbrauch damit, dass die BaFin zumindest leichtfertig ihre gesetzlichen Pflichten
sowohl zur Aufklärung, Verhinderung und Anzeige von Marktmanipulationen durch Wirecard als auch zur richtigen und vollständigen Information der Öffentlichkeit und des Kapitalmarktes verletzt
hat.
Nach unserer Überzeugung haftet die BaFin zumindest für alle Erwerbe von Wirecard-Aktien und der Wirecard-Anleihe sowie Derivaten auf die Wirecard-Aktie, die ab dem 18. Februar 2019 erfolgten, auf
Schadenersatz. Die BaFin hat sich unseres Erachtens jahrelang unter grober Missachtung ihrer gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse eigener Ermittlungen gegenüber der Wirecard AG wegen
Marktmanipulation verweigert und einseitig gegen Journalisten und Leerverkäufer agiert, obwohl ihr zahlreiche Hinweise auf massive Unregelmäßigkeiten bei der Wirecard AG vorlagen.
Haftbefehle gegen Wirecard-Manager
Im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen im Fall Wirecard sind drei Haftbefehle gegen frühere Führungskräfte des Konzerns ergangen, nämlich gegen den ehemaligen Wirecard-Chef Markus Braun, den
ehemaligen Wirecard-Finanzvorstand Burkard Ley und einen ehemaligen Leiter des Accountings. Die den Haftbefehlen zugrunde liegenden Vorwürfe der Staatsanwaltschaft München lauten unter anderem auf
gewerbsmäßigen Bandenbetrug und Marktmanipulation, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Mittwoch in München.
Etwaige Erkenntnisse aus den strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu den haftungsbegründenden Vorgängen werden wir im Rahmen der von uns geführten Zivilverfahren selbstverständlich verarbeiten.
Pilotklage gegen Wirecard, Ernst & Young und (Ex-)Vorstände
In München läuft die von uns geführte Pilotklage gegen die fünf Beklagten Wirecard AG, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young sowie die (Ex-) Vorstände Braun, Marsalek und von Knoop.
Die im Rahmen der Klagerweiterung in Anspruch genommenen Wirtschaftsprüfer sowie die (Ex-) Vorstände werden voraussichtlich zunächst erklären, sich gegen die Klage verteidigen zu wollen und erst
nach mehreren Wochen (ggf. auch Monaten) inhaltlich zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Solche Zeitabläufe sind normal.
Insolvenzverfahren Wirecard
Derzeit besteht noch das Stadium des vorläufigen Insolvenzverfahrens. Aktuell prüft der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Jaffé, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen – wovon per heute auszugehen ist.
Als geschädigter Aktionär der Wirecard AG können Sie nur dann in den Rang eines „normalen“ Insolvenzgläubigers vorrücken, wenn Sie Ihre Schadensersatzforderung hinreichend fundiert geltend machen,
so dass der Insolvenzverwalter diese zur Insolvenztabelle feststellt. Entsprechendes gilt für Schäden in der Wirecard-Anleihe und in Derivaten auf die Wirecard-Aktie.
Informieren Sie sich hier kostenlos und unverbindlich
über das Vorgehen als geschädigter Anleger im Fall Wirecard. Wir nennen Ihnen die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens sowie die damit verbundenen Kosten.