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Gewerkschaften verteidigen Polizei-Strategie bei Demonstrationen
BERLIN (dpa-AFX) - Polizeigewerkschaften haben die Einsatzstrategie der Berliner Polizei bei Demonstrationen gegen die Corona-Auflagen am Wochenende nach Kritik aus der Politik verteidigt. "Die Polizei hat nicht den gesetzlichen Auftrag, parteipolitischen Erwartungshaltungen zu folgen, sondern das Versammlungsrecht zu schützen", sagte der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, der Deutschen Presse-Agentur am Montag. Diesem Auftrag sei die Berliner Polizei in beispielhafter Weise nachgekommen, der Einsatz sei "wie aus dem Lehrbuch" geführt worden.
Der stellvertretende Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jörg Radek, verwies auf Gerichtsbeschlüsse, wonach Versammlungen auch unter Infektionsschutz-Auflagen gewährleistet werden müssten. "Da haben die Berliner Kollegen eine gute Arbeit geleistet, da sie zunächst das Recht auf Versammlungsfreiheit durchgesetzt haben, denn die Polizei will sich hinterher auch nicht von einem Gericht vorwerfen lassen, dass man zu früh eingeschritten ist", sagte Radek. Daher sei das Vorgehen auch zum richtigen Zeitpunkt erfolgt.
Aus Protest gegen die staatlichen Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie waren am Samstag in Berlin Tausende auf die Straße gegangen. Weil viele Demonstranten weder die Abstandsregeln einhielten noch Masken trugen, löste die Polizei Kundgebung am frühen Abend auf. Danach wurde parteiübergreifend der Ruf nach einem harten Durchgreifen laut. "Die Demonstration hätte schon früher aufgelöst werden können", sagte etwa die SPD-Chefin Saskia Esken.
Das wies auch Wendt zurück: Das Versammlungsrecht sei ein überragendes Rechtsgut, daher gälten hohe Hürden. "Die Polizei darf auch bei festgestellten Rechtsverstößen eine Versammlung nicht sofort abbrechen, sondern muss dem Veranstalter immer ausreichend Gelegenheit geben, auf die Teilnehmenden einzuwirken", erklärte der Gewerkschafter.
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Die Diskussion über mögliche Einschränkungen der Versammlungsfreiheit ist für Wendt angesichts zahlreicher Verstöße gegen die Corona-Auflagen "nachvollziehbar." Der Gewerkschaftschef betonte aber: "Letztlich wird eine Beschränkung des Versammlungsrechts nicht durch die Politik, sondern durch die Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit entschieden werden." In der Vergangenheit sei dort im Zweifel immer der Versammlungsfreiheit der Vorrang gegeben worden./len/DP/fba