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Mobe Coin Plc ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Unternehmen
FRANKFURT (BaFin) -
Das Unternehmen Mobe Coin Plc behauptet unter Verwendung eines gefälschten Zertifikats wahrheitswidrig, bei der BaFin als ausländisches Finanzunternehmen registriert zu sein, um Finanzdienstleistungen mit Kryptowährungen erbringen zu dürfen.
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Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (04.08.2020)