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NeXR Technologies SE setzt Kapitalerhöhungsbeschluss vom 26. Juli 2019 um
DGAP-Ad-hoc: NEXR Technologies SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR |
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NeXR Technologies SE setzt Kapitalerhöhungsbeschluss vom 26. Juli 2019 um
Berlin, 7. August 2020 - Die NeXR Technologies SE (ISIN DE000A1K03W5 / WKN A1K03W) ("Gesellschaft") hat die von der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Juli 2019 beschlossene Kapitalerhöhung abgeschlossen. Im Rahmen des Bezugsangebots und der anschließenden Privatplatzierung wurden insgesamt 1.789.374 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 und mit Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2020, ("Neue Aktien") von Aktionären und Investoren zum Preis von EUR 2,10 je Neuer Aktie erworben. Im Rahmen der Kapitalerhöhung hat die Hevella Capital GmbH & Co. KGaA insgesamt 1.000.000 Neue Aktien bezogen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird dementsprechend von derzeit EUR 2.332.755,00 um EUR 1.789.374,00 auf EUR 4.122.129,00 durch Ausgabe von 1.789.374 Neuen Aktien gegen Bareinlagen erhöht ("Kapitalerhöhung").