Justizministerin Lambrecht
Zahlungsunfähige Unternehmen müssen ab Oktober Insolvenz anmelden
Düsseldorf (ots) - Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat
angekündigt, dass zahlungsunfähige Unternehmen trotz der Corona-Krise bereits ab
Oktober wieder pflichtgemäß Insolvenz anmelden müssen. "Unternehmen, die nach
dem Auslaufen der bisherigen Regelung Ende September akut zahlungsunfähig sind,
sollen wieder verpflichtet sein, einen Insolvenzantrag zu stellen", sagte
Lambrecht der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Donnerstag). "Denn das
erforderliche Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen braucht eine
tragfähige Grundlage", sagte Lambrecht. Dagegen will die Ministerin die
Aussetzung der Antragspflicht bei einer Insolvenz für alle übrigen Unternehmen
bis Ende März verlängern. "Die Corona-Pandemie ist auch in wirtschaftlicher
Hinsicht noch nicht ausgestanden. Die weiterhin bestehende Unsicherheit macht
auch solchen Unternehmen zu schaffen, bei denen Chancen auf eine dauerhafte
Sanierung bestehen", sagte Lambrecht. "Unternehmen, die lediglich überschuldet,
aber noch nicht zahlungsunfähig sind, sollen deshalb bis Ende März 2021 Zeit
bekommen, um Sanierungs- und Refinanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen",
erklärte die SPD-Politikerin. "Darüber hinaus sollen die betroffenen Unternehmen
von der Möglichkeit einer präventiven Restrukturierung profitieren können, an
der wir mit Hochdruck arbeiten." Sie setze sich für eine "zeitnahe
Kabinettsbefassung" der neuen Regelung ein.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2627
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/30621/4677938
OTS: Rheinische Post
angekündigt, dass zahlungsunfähige Unternehmen trotz der Corona-Krise bereits ab
Oktober wieder pflichtgemäß Insolvenz anmelden müssen. "Unternehmen, die nach
dem Auslaufen der bisherigen Regelung Ende September akut zahlungsunfähig sind,
sollen wieder verpflichtet sein, einen Insolvenzantrag zu stellen", sagte
Lambrecht der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Donnerstag). "Denn das
erforderliche Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen braucht eine
tragfähige Grundlage", sagte Lambrecht. Dagegen will die Ministerin die
Aussetzung der Antragspflicht bei einer Insolvenz für alle übrigen Unternehmen
bis Ende März verlängern. "Die Corona-Pandemie ist auch in wirtschaftlicher
Hinsicht noch nicht ausgestanden. Die weiterhin bestehende Unsicherheit macht
auch solchen Unternehmen zu schaffen, bei denen Chancen auf eine dauerhafte
Sanierung bestehen", sagte Lambrecht. "Unternehmen, die lediglich überschuldet,
aber noch nicht zahlungsunfähig sind, sollen deshalb bis Ende März 2021 Zeit
bekommen, um Sanierungs- und Refinanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen",
erklärte die SPD-Politikerin. "Darüber hinaus sollen die betroffenen Unternehmen
von der Möglichkeit einer präventiven Restrukturierung profitieren können, an
der wir mit Hochdruck arbeiten." Sie setze sich für eine "zeitnahe
Kabinettsbefassung" der neuen Regelung ein.
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