Abgasskandal

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    Neuer Rückruf trifft über 1.200 Fahrzeuge der Mercedes S-Klasse

    Der Daimler-Abgasskandal nimmt kein Ende. Nun hat es erneut die Mercedes S-Klasse erwischt. Diese Woche veröffentlichte das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen amtlichen Rückruf für 1.259 Dieselfahrzeuge der S-Klasse in Deutschland. Weltweit sind über 6.000 Mercedes-Autos betroffen.

    Es ist nicht das erste Mal, dass die Mercedes S-Klasse im Abgasskandal zurückgerufen wird. Bereits im Januar und im Juli 2020 ordnete das KBA verpflichtende Rückrufe für Fahrzeuge dieser Klasse an. Am Dienstag, 11. August, erschien der Eintrag für gut 6.000 weitere Fahrzeuge der S-Klasse aus den Baujahren 2015 bis 2017. Es geht dabei laut KBA um folgende Mercedes-Modelle mit dem Dieselmotor OM642 der Abgasnorm Euro 6, die vom jüngsten Rückruf betroffen sind:

    · S 350 BlueTEC

    · S 350 d

    · S 350 BlueTEC 4MATIC

    · S 350 d 4MATIC

    Abschalteinrichtung in S-Klasse ist unzulässig

    Die Daimler AG führt diese verpflichtenden Rückrufe durch, obwohl der Stuttgarter Autobauer immer wieder betont, dass die beanstandete Abschalteinrichtung legal sei. Das Kraftfahrt-Bundesamt aber stuft diese Abschalteinrichtung als unzulässig ein. Der Eintrag in der Rückrufdatenbank für die Mercedes S-Klasse lautet: „Unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.“ Das KBA überwacht die Rückrufaktion, die Daimler unter dem Herstellercode 5496121 durchführt.

    Rückruf: Softwareupdate für Mercedes S-Klasse

    Als Maßnahme hat das Kraftfahrt-Bundesamt die Aktualisierung der Software im Motorsteuergerät der S-Klasse akzeptiert. Das bedeutet: Auf den Motor der betroffenen Dieselfahrzeuge wird ein Softwareupdate aufgespielt. Das kann allerdings aufgrund der damit einhergehenden höheren Abgasrückführrate zu einem Anstieg des Kraftstoffverbrauchs führen. Auch der Verbrauch des Harnstoffs für den SCR-Katalysator wird sich nach dem Update wahrscheinlich erhöhen.

    Dieses Softwareupdate wird aber bereits eine ganze Weile auf betroffene Mercedes-Dieselmotoren aufgespielt, wie das Nachrichtenportal heise online von Daimler erfuhr. Im Sommer 2017 kündigte der Stuttgarter Autobauer eine „freiwillige Service-Maßnahme“ für über drei Millionen Fahrzeuge in ganz Europa an, im Zuge derer das Softwareupdate installiert wurde. Dasselbe Update kommt nun auch im Rahmen des aktuellen Rückrufs der Mercedes S-Klasse zum Einsatz. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat das Softwareupdate erst jetzt amtlich freigegeben.

    Daimler wollte Rückrufe verhindern

    Schon länger haben Experten und Verbraucherschützer den Verdacht, dass die deutschen Autobauer sogenannte freiwillige Service-Maßnahmen bei Werkstattbesuchen durchführen lassen – auch ohne eindeutige Zustimmung des Fahrzeughalters. Die Software wird dann teilweise ungefragt auf die Motorsteuerung aufgespielt, um amtliche Rückrufe durch das KBA zu verhindern. Ein Rückruf wäre dann nicht mehr nötig, da die Maßnahme – das Softwareupdate – bereits durchgeführt worden ist.

    Wird ein Fahrzeug offiziell zurückgerufen, haben Fahrzeughalter eine weit bessere Ausgangsposition für eine Klage gegen den Hersteller. Das wollen die Autobauer verhindern. Rückenwind erfahren die Dieselfahrzeughalter nun aber auch von den Gerichten – unter anderem vom Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Generalanwältin Eleanor Sharpston hält Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig, wenn sie zu erhöhten Emissionen im Straßenverkehr führen. Das Urteil der EuGH-Richter steht noch aus.

    Halter der Mercedes S-Klasse sollten sich nun anwaltlich beraten lassen. In den meisten Fällen hat eine Klage vor Gericht Aussicht auf Erfolg. Vielen Klägern wird die Rückabwicklung des Kaufvertrags angeboten. Dann bekommen die klagenden Verbraucher den Kaufpreis nach Abzug einer Nutzungsentschädigung erstattet und können den Mercedes mit Abschalteinrichtung wieder zurückgeben. Dabei ist es unerheblich, ob das Softwareupdate bereits auf den Wagen aufgespielt wurde oder noch nicht. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUDEN hat sich auf Fälle im Abgasskandal spezialisiert und vertritt mehr als 1.700 Mandanten gegen die Daimler AG. Nehmen Sie Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose und unverbindliche Erstberatung: Anruf unter 030 – 200 590 770 oder Mail an info@rueden.de.


    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
    Abgasskandal Neuer Rückruf trifft über 1.200 Fahrzeuge der Mercedes S-Klasse Der Daimler-Abgasskandal nimmt kein Ende. Nun hat es erneut die Mercedes S-Klasse erwischt. Diese Woche veröffentlichte das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen amtlichen Rückruf für 1.259 Dieselfahrzeuge der S-Klasse in Deutschland. Weltweit …