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     167  0 Kommentare Versicherungsbetrug: Mann haftet nicht für Fehlverhalten seiner Frau gegenüber der PKV

    Darf der Versicherer die private Krankenversicherung (PKV) eines Mannes kündigen, weil seine mitversicherte Ehefrau die Versicherung betrogen hat? Nein, entschied das Oberlandesgericht Nürnberg.
    Der Fall
    Ein Mann hatte seit 1984 einen PKV-Vertrag, seine Ehefrau war bei ihm mitversichert. Zwischen 2010 und 2018 reichte die Frau insgesamt 16 falsche Rechnungen zur Erstattung ein, obwohl sie in Wirklichkeit keine Behandlungen oder sonstige krankheitsbedingte Aufwendungen hatte. Der Versicherer erstattete insgesamt mehr als 2.000 Euro aufgrund der Täuschungen unrechtmäßig. Zudem erhielt der Mann einen Zuschuss seiner Krankenkasse für eine Brille. Als er die Brille später zurückgab und den Kaufpreis zurückerhielt, unterließ er es jedoch, seine Versicherung darüber zu...

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    Verfasst von DAS INVESTMENT
    Versicherungsbetrug: Mann haftet nicht für Fehlverhalten seiner Frau gegenüber der PKV Darf der Versicherer die private Krankenversicherung (PKV) eines Mannes kündigen, weil seine mitversicherte Ehefrau die Versicherung betrogen hat? Nein, entschied das Oberlandesgericht Nürnberg.

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