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    ROUNDUP 2  116  0 Kommentare Sanktionen gegen Hongkong haben nur geringe Auswirkungen

    (neu: Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses, Jensen)

    BERLIN (dpa-AFX) - Die Sanktionen der Bundesregierung gegen Hongkong haben in der Praxis kaum unmittelbare Auswirkungen. So hat der Exportstopp für Güter, die von der Polizei oder anderen Regierungsbehörden zur Unterdrückung oder Überwachung der Bevölkerung eingesetzt werden könnten, gar keinen direkten Effekt: Lieferungen solcher sogenannten Dual-Use-Güter nach Hongkong wurden schon seit Anfang 2018 nicht mehr genehmigt. Das geht aus Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der Linken-Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.

    Auch die Aussetzung des Auslieferungsabkommens mit Hongkong wird sich zumindest nicht auf bestehende Ersuchen auswirken. Denn Hongkong hat seit Anfang 2015 nicht mehr um Auslieferung mutmaßlicher Straftäter gebeten, wie das Justizministerium der dpa auf Anfrage mitteilte.

    Die Sanktionen waren von der Bundesregierung wegen des neuen Sicherheitsgesetzes für Hongkong und der Verschiebung der Parlamentswahl ausgesprochen worden. Das Sicherheitsgesetz richtet sich gegen Aktivitäten, die China als subversiv, separatistisch oder terroristisch ansieht. Hongkongs Opposition geht davon aus, dass das Gesetz auf sie abzielt. Vor zwei Wochen hatte Regierungschefin Carrie Lam dann auch noch bekanntgegeben, dass die eigentlich für September geplante Parlamentswahl verschoben wird, und das mit der Corona-Pandemie begründet.

    Die Bundesregierung hat wie auch andere westliche Staaten mit mehreren Maßnahmen reagiert.

    AUSLIEFERUNGSABKOMMEN:

    Als stärkste Reaktion gilt die Aussetzung des Abkommens zur Auslieferung von Straftätern, das allerdings seit mehr als fünf Jahren von Hongkong nicht mehr genutzt wurde. Die Maßnahme ist unter anderem eine Reaktion darauf, dass das neue Sicherheitsgesetz auch die Überstellung von Verdächtigten an Chinas Justiz ermöglicht, die nicht unabhängig ist und eine Verurteilungsquote von rund 99 Prozent hat. Kritiker warnen vor Misshandlungen und erzwungenen Geständnissen in China.

    EXPORTE SENSIBLER GÜTER:

    Als erste Reaktion hatte Außenminister Heiko Maas (SPD) im Juli einen Exportstopp für militärische Rüstungsgüter und "besonders sensibele Dual-Use-Güter" verkündet. Dual-Use-Güter können militärisch, aber auch für zivile Zwecke genutzt werden. Der Exportstopp für Hongkong betrifft nach Angaben aus dem Auswärtigen Amt vor allem Güter aus einer EU-Verordnung (EG-Dual-Use-Verordnung), die zur Überwachung oder Unterdrückung der Zivilbevölkerung eingesetzt werden können - zum Beispiel Spionage-Software oder Wasserwerfer.

    Außerdem bezieht sich die Maßnahme auf die EU-Anti-Folter-Verordnung, in der beispielsweise Reizgas gelistet ist. Aus dieser Verordnung wurden seit Anfang 2015 gar keine Exporte deutscher Hersteller mehr nach Hongkong genehmigt. Seit Anfang 2018 wurden auch keine Güter aus der EG-Dual-Use-Verordnung mehr geliefert.

    RÜSTUNGSEXPORTE:

    Auch der Rüstungsexportstopp hat nur eine sehr begrenzte Wirkung. In den fünf Jahren von 2015 bis 2019 erteilte die Bundesregierung nur 12 Exportgenehmigungen für Hongkong. Sie betrafen Teile für Tauchgeräte, eine Datenbank für Detektionsausrüstung, Waffenzielgeräte, Teile für Revolver und Munition für Flinten. Gesamtkosten: 54 159 Euro. Zum Vergleich: Weltweit wurden allein im vergangenen Jahr deutsche Rüstungsexporte für mehr als acht Milliarden Euro genehmigt.

    Die Linken-Außenpolitikerin Dagdelen hält die ergriffenen Maßnahmen für Symbolpolitik. Ein Lieferstopp für Güter, die ohnehin kaum noch exportiert werden, sei "grotesk", sagt sie. Er sei "offensichtlich dem Willen geschuldet, sich am China-Bashing der Trump-Administration zu beteiligen".

    Die Vorsitzende des Bundestags-Menschenrechtsausschusses, Gyde Jensen (FDP), hält die bisherigen Sanktionen zwar für richtig, sie reichen ihr aber nicht aus. "Wir fordern als FDP-Fraktion seit Wochen, dass sich die Bundesregierung während der EU-Ratspräsidentschaft für personenbezogene Sanktionen gegen KP-Funktionäre und Erfüllungsgehilfen der Partei in Hongkong einsetzen muss, ein nachweisbar wirksamer Sanktionierungsmechanismus."/mfi/DP/stw





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