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     277  0 Kommentare Gold Lion reicht Antrag auf Erteilung von Genehmigungen für Grabungen und Bohrungen der Phase 1 auf Robber Gulch ein

    Vancouver, British Columbia, Kanada / 17. August 2020 Gold Lion Resources Inc. (“Gold Lion” oder das Unternehmen”) (CSE: GL) (OTC: GLIOF) (FWB: 2BC) gibt erfreut bekannt, dass es beim Bureau of Land Management (BLM) einen Antrag auf Erteilung von Genehmigungen für 5 Bohrstandorte sowie Grabungen von 2500 Fuß auf seinem Oxid-Gold-Konzessionsgebiet Robber Gulch (“Robber Gulch” oder das Konzessionsgebiet”) nahe Burley, Idaho, gestellt hat. Die Genehmigungen sollten auf Grundlage des einfachen Genehmigungsverfahrens für BLM-Flächen im US-Bundesstaat Idaho innerhalb von 10 Werktagen eingehen. Nach Erhalt der Genehmigungen möchte das Unternehmen sofort mit Grabungen beginnen, auf die RC-Bohrungen von rund 4000 Fuß folgen sollen, die auf die Ziele höchster Priorität abzielen.

     

    Qualifizierter Sachverständiger

     

    Agnes Koffyberg, P.Geo., hat als qualifizierte Sachverständige gemäß der Vorschrift National Instrument 43-101 den fachlichen Inhalt dieser Mitteilung überprüft und freigegeben.

     

    Über Gold Lion Resources Inc.

     

    Gold Lion Resources Inc. ist ein Mineralexplorationsunternehmen, das sich aktiv der Exploration in seinen Projekten mit Edelmetallfokus widmet. Es sind dies die Konzessionsgebiete South Orogrande, Erikson Ridge, Robber Gulch, Cuteye und Fairview, die sich entweder im US-Bundesstaat Idaho oder in der kanadischen Provinz British Columbia befinden. Nähere Informationen erhalten Sie unter https://goldlionresources.com/.

     

    FÜR DAS BOARD OF DIRECTORS

     

    Oliver Friesen

    CEO

    T: +1 (778) 772-1751

     

    305-1770 Burrard St. Vancouver, British Columbia V6J 3G7

    W: https://goldlionresources.com/

     

    Die Börsenaufsicht der CSE und ihr Informationsdienstleister (in den Statuten als „Information Services Provider“ bezeichnet) haben diese Meldung nicht geprüft und übernehmen keine Verantwortung für deren Richtigkeit oder Angemessenheit.

     

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    Abgesehen von Aussagen zu historischen Tatsachen enthält diese Pressemitteilung bestimmte „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der einschlägigen Wertpapiergesetze. Zukunftsgerichtete Informationen erkennt man häufig anhand von Begriffen wie „planen", „erwarten", „prognostizieren“, „beabsichtigen“, „glauben“, „vorhersehen“, „schätzen“ und an anderen ähnlichen Wörtern oder Aussagen darüber, dass bestimmte Ereignisse oder Bedingungen eintreten „können“ oder „werden“. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Meinungen und Schätzungen zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen und  unterliegen einer Reihe von Risiken und Ungewissheiten sowie anderen Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse erheblich von jenen in den zukunftsgerichteten Informationen unterscheiden. Dazu zählen unter anderem auch Verzögerungen oder Unsicherheiten bei den behördlichen Genehmigungen, wie z.B. durch die CSE. Zukunftsgerichtete Informationen enthalten typischerweise Unsicherheiten, wie etwa auch Faktoren, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat. Es gibt keine Gewähr dafür, dass die in dieser Pressemeldung beschriebenen Geschäftspläne für Gold Lion Resources tatsächlich zu den hier dargelegten Bedingungen und in dem hier dargelegten zeitlichen Rahmen in Kraft treten werden. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren, falls sich die Umstände oder die Schätzungen oder Meinungen des Managements ändern sollten, es sei denn, dies wird in den entsprechenden Gesetzen gefordert. Die Leser werden darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen nicht verlässlich sind. Weitere Informationen über Risiken und Unsicherheiten, welche die Finanzergebnisse beeinflussen könnten, sind in den Unterlagen enthalten, die das Unternehmen bei den kanadischen Wertpapierbehörden einreicht und die unter www.sedar.com veröffentlicht werden.

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