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     117  0 Kommentare Die Zombies kommen, Kommentar zum Insolvenzrecht von Christoph Ruhkamp

    Frankfurt (ots) - Normal ist das schon längst nicht mehr: Mitten in der größten
    Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg gibt es in Deutschland deutlich
    weniger Insolvenzen als sonst. Stattdessen nimmt die Zahl der Zombieunternehmen
    stetig zu, deren operativer Gewinn kaum ausreicht, um die Schuldzinsen zu
    zahlen. Sie gleichen lebenden Toten. Es handelt sich meist um kleine Firmen,
    aber auch einige größere sind darunter.

    Grund für die Ausbreitung der Zombies ist die Aussetzung der
    Insolvenzantragspflicht, die seit März gilt, um Unternehmen, die unverschuldet
    in Not geraten sind, das Überdauern der Coronakrise zu ermöglichen. Ende
    September läuft das Moratorium aus - und dann müssen zahlungsunfähige
    Unternehmen wieder Insolvenz anmelden. Eine nachgeholte Pleitewelle wird die
    Folge sein.

    Doch das ist nur eine halbherzige Rückkehr zum Normalzustand. Denn für
    überschuldete Firmen, deren Überschuldung aus der Coronakrise resultiert, wird
    die Aussetzung bis Ende des Jahres verlängert. Das ist ein gefährlicher Plan.
    Die Zahl der Zombieunternehmen in Deutschland wird dadurch erneut steigen. Die
    Wirtschaftsauskunftei Creditreform schätzt ihre Zahl in Deutschland bereits auf
    330000 und rechnet mit einem Anstieg auf mehr als eine halbe Million. Je länger
    der Zustand anhält, desto stärker steigt das Risiko und desto größer wird am
    Ende der Schneeballeffekt durch zahlungsunfähige Unternehmen, die dann viele
    weitere Firmen entlang der Lieferkette mit in den Abwärtssog ziehen könnten.

    Die Verschlechterung der Bonität von Unternehmen ist durch die Aussetzung der
    Antragspflicht wesentlich weniger gut sichtbar. Durch die Verlängerung wird das
    Misstrauen potenziert. Für Lieferanten sind Geschäftspartner schwieriger
    einzuschätzen. Sie wissen nicht, ob der Abnehmer überhaupt noch zahlungsfähig
    ist, weil er eine mögliche Schieflage aktuell nicht bei einem Insolvenzgericht
    anzeigen muss.

    Damit wird die Selbstreinigung des Marktes vorübergehend ausgeschaltet.
    Unternehmen, die unabhängig von Corona nicht gesund sind und keine
    wirtschaftliche Perspektive haben, sollten aus dem Markt ausscheiden. Über diese
    Firmen weiter die schützende Hand des Staates zu halten, ist unangebracht. Das
    liegt weder im Interesse aller anderen Marktteilnehmer noch im Interesse der
    Gläubiger des Unternehmens. Wichtiger wäre es, schnell ein vorinsolvenzliches
    Restrukturierungsverfahren auf Basis der entsprechenden europäischen Richtlinie
    einzuführen.

    Pressekontakt:

    Börsen-Zeitung
    Redaktion

    Telefon: 069--2732-0
    www.boersen-zeitung.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/30377/4688976
    OTS: Börsen-Zeitung



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