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     538  0 Kommentare Generikahersteller Teva in USA wegen angeblicher Preisabsprachen angeklagt

    WASHINGTON/TEL AVIV/PARSIPPANNY (dpa-AFX) - Im Streit mit den US-Behörden wegen angeblicher Preisabsprachen spitzt sich die Lage für den weltgrößten Generikahersteller Teva zu. Die US-Tochter des Unternehmens wird in den Vereinigten Staaten von Amerika nun angeklagt, gemeinsam mit anderen Pharmafirmen die Preise für Nachahmermedikamente unerlaubt festgesetzt zu haben. Wie das US-Justizministerium in Washington mitteilte, zielt die Anklage auf drei Fälle illegaler Preisabsprachen im Zeitraum von Mai 2013 bis Dezember 2015. Teva wies die Anschuldigungen zurück.

    Die verwickelten Unternehmen hätten sich darauf geeinigt, die Preise für wichtige Medikamente etwa gegen Arthritis, Bluthochdruck, Fibrosen oder Hirntumore und Blutgerinnsel zu erhöhen, hieß es. In einem der genannten Fälle ging es den Behörden zufolge um Absprachen mit der Novartis-Generikatochter Sandoz.

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    Teva reagierte auf die Anklage mit Unverständnis. Das Unternehmen weise die Anschuldigungen aufs Äußerste zurück und werde sich vor Gericht entsprechend mit aller Kraft verteidigen, teilte der Konzern, der auch Mutter des deutschen Generikaherstellers Ratiopharm ist, in einer ersten Reaktion mit. Das US-Justizministerium habe seinen Unwillen demonstriert, an Alternativen zu denken, die Teva, sowie seine Aktionäre und Patienten weniger tief träfen, hieß es weiter. An der Börse lastete die Anklage deutlich auf der Aktie: Im nachbörslichen US-Handel ging es für das Papier zeitweise um sechs Prozent abwärts.

    Vorausgegangen war der Anklage bereits eine längere Auseinandersetzung mit Teva. Das Unternehmen aus Israel hatte sich geweigert, seine Schuld anzuerkennen, wie die Nachrichtenagentur Bloomberg unter Berufung auf mit der Sache vertraute berichtete. Demnach sei der Konzern nur zu einer Einigung und Schadenersatzzahlung unter der Bedingung bereit gewesen, keine kriminellen Machenschaften zugeben zu müssen. In den USA gibt es für beide Fälle unterschiedliche juristische Verfahrensweisen. Bei einem Schuldeingeständnis besteht etwa die Möglichkeit, dass Unternehmen beispielsweise keine Geschäfte über die staatlichen Versicherungsprogramme Medicare und Medicaid mehr abwickeln dürfen.

    Die Ermittlungen haben in den USA bereits weite Kreise gezogen: Fünf andere Unternehmen haben sich bereits mit den Behörden auf die Zahlung von insgesamt 426 Millionen Dollar (etwa 360 Mio. Euro) geeinigt. Ein weiteres Unternehmen war im Juni belangt worden./tav/ssc/mis





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