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    Widerrufsjoker  647  0 Kommentare Knaller-Urteil für Kfz Leasing: Nach Widerruf gibt es Geld zurück!

    Die IG Widerruf hat einen spektakulären Erfolg für Leasing-Kunden von Sixt gelandet. Nach einem Urteil des LG München bekommt ein Kunde sämtliche Raten zurück und hat das Fahrzeug somit über mehrere Jahre kostenlos genutzt. 

    Ein weit verbreiteter Formfehler in Leasing-Verträgen von Sixt Leasing hat dafür gesorgt, dass ein Nutzer der IG Widerruf seinen Vertrag erfolgreich widerrufen hat. Das LG München (Az. 22 O 2315/20) entschied, dass Sixt Leasing sämtliche gezahlten Leasing-Raten zuzüglich Zinsen erstatten muss. Unter dem Strich bekommt der Verbraucher also sogar mehr Geld zurück als er gezahlt hat – und hat das Fahrzeug über mehrere Jahre unentgeltlich genutzt.

    Der Kläger hatte in 2017 einen Kilometer-Leasing-Vertrag bei Sixt Leasing abgeschlossen und zahlte eine Rate von rund 550 Euro pro Monat. Der Vertrag sollte ursprünglich fünf Jahre laufen. Ende 2019 widerrief der Kunde mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf den Vertrag.  Er argumentierte, dass ein Widerruf immer noch möglich sei, weil er fehlerhaft über sein Widerrufsrecht belehrt worden sei.

    Das Gericht gab ihm recht. Es urteilte, dass die Widerrufsbelehrung von Sixt widersprüchliche Angaben enthalte. Deswegen fange auch die übliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen an. Der Widerruf sei daher berechtigt. Als Konsequenz müsse Sixt sämtliche bereits gezahlten Raten zuzüglich Zinsen erstatten. Weitere Raten muss der Kunde ab dem Zeitpunkt des Widerrufs nicht mehr zahlen. Er gibt das Fahrzeug zurück und hat keine weiteren Verpflichtungen.

    Lassen Sie hier kostenlos prüfen, ob der Widerruf für eine Kfz-Finanzierung möglich ist.

    Das Urteil ist deswegen so interessant, weil es auf eine große Zahl von Sixt-Verträgen anzuwenden ist. Neben Leasing-Verträgen sind auch sogenannte Vario-Finanzierungen betroffen. Besonders spannend: Durch einen wirksamen Widerruf entfallen auch Diskussionen, die häufig bei der Beendigung von Leasing-Verträgen geführt werden: Beispielsweise ob der Kunde aufgrund von Schäden am Fahrzeug eine Nachzahlung leisten muss oder ob er mehr Kilometer gefahren hat als vereinbart.

    Auch bei anderen Kreditinstituten finden sich Fehler in den Vertragsunterlagen, die einen Widerruf nach diesem Muster ermöglichen. Betroffene Verbraucher, die eine private Kfz-Finanzierung abgeschlossen haben, sollten daher kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf prüfen lassen, ob sie von dem Urteil profitieren können.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerrufsjoker Knaller-Urteil für Kfz Leasing: Nach Widerruf gibt es Geld zurück! Die IG Widerruf hat einen spektakulären Erfolg für Leasing-Kunden von Sixt gelandet. Nach einem Urteil des LG München bekommt ein Kunde sämtliche Raten zurück und hat das Fahrzeug somit über mehrere Jahre kostenlos genutzt.  Ein weit verbreiteter …

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