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    VW-Abgasskandal: Sind nun auch Benziner betroffen?

    Nachdem der Diesel-Abgasskandal in Bezug auf Volkswagen mittlerweile durch den Bundesgerichtshof entschieden wurde, sind nun auch die Benziner des gesamten Konzerns ins Visier geraten. Hintergrund ist eine Audi-Klage vor dem LG Offenburg.

    Gerichtsgutachten soll Klarheit bringen

     

     

    Im Rahmen eines Verfahrens vor dem Landgericht Offenburg wurde ein Gutachten erstellt, um zu prüfen, ob der Benziner Audi Q5 TFSI 2.0 Euro 6 aus dem Jahr 2015 ebenfalls eine unzulässige Abschalteinrichtung besitzt. Der unabhängige Gutachter konnte hierbei feststellen, dass der Stickoxid-Ausstoß um 24 Prozent und der Kohlenmonoxid-Ausstoß um 60 Prozent ansteigt, sofern vor dem Test das Lenkrad eingeschlagen wurde. Aufgrund dessen geht man mittlerweile davon aus, dass das Auto bei Drehen der Räder ohne Lenkradbewegung den Prüfstand bemerkt. Man spricht hier von einer sogenannten „Zykluserkennung“. Daher lag der Stickoxid-Ausstoß des Fahrzeuges bei vorheriger Lenkradbewegung laut Gutachter bei mehr als 80 mg/km, obwohl lediglich 60 mg/km zulässig sind.

     

     

    Interne Unterlagen

     

     

    Dem SWR liegen interne Unterlagen des VW-Konzerns vor, wonach Juristen des Konzerns mögliche Abschalteinrichtungen bei Benzinern mit dem Automatikgetriebe AL 551 untersucht haben. Als Ergebnis wurde in den Dokumenten festgehalten, dass sich die Schaltung des Getriebes verändert, wenn das Lenkrad auf dem Prüfstand nicht eingeschlagen ist. Als Folge dessen sinkt der Schadstoffausstoß.

     

     

    Was bedeutet dies nun?

     

     

    Eine zufriedenstellende Reaktion der Audi AG oder des Kraftfahrt-Bundesamtes gab es bislang nicht. Geht man allerdings von der aktuellen Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofes aus, wäre eine solche Technik illegal. Grund dafür ist die Regelung der Abgaswerte infolge einer Erkennung des Prüfstandes. Das Gutachten hat in diesem Fall nachgewiesen, dass beim Audi Q5 eine solche Einrichtung verwendet wurde.

     

     

    Ansprüche kostenfrei prüfen lassen

     

     

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    Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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