Volkswagen
VW-Abgasskandal: Sind nun auch Benziner betroffen?
Nachdem der Diesel-Abgasskandal in Bezug auf Volkswagen mittlerweile durch den Bundesgerichtshof entschieden wurde, sind nun auch die Benziner des gesamten Konzerns ins Visier geraten. Hintergrund ist eine Audi-Klage vor dem LG Offenburg.
Gerichtsgutachten soll Klarheit bringen
Im Rahmen eines Verfahrens vor dem Landgericht Offenburg wurde ein Gutachten erstellt, um zu prüfen, ob der Benziner Audi Q5 TFSI 2.0 Euro 6 aus dem Jahr 2015 ebenfalls eine unzulässige Abschalteinrichtung besitzt. Der unabhängige Gutachter konnte hierbei feststellen, dass der Stickoxid-Ausstoß um 24 Prozent und der Kohlenmonoxid-Ausstoß um 60 Prozent ansteigt, sofern vor dem Test das Lenkrad eingeschlagen wurde. Aufgrund dessen geht man mittlerweile davon aus, dass das Auto bei Drehen der Räder ohne Lenkradbewegung den Prüfstand bemerkt. Man spricht hier von einer sogenannten „Zykluserkennung“. Daher lag der Stickoxid-Ausstoß des Fahrzeuges bei vorheriger Lenkradbewegung laut Gutachter bei mehr als 80 mg/km, obwohl lediglich 60 mg/km zulässig sind.
Interne Unterlagen
Dem SWR liegen interne Unterlagen des VW-Konzerns vor, wonach Juristen des Konzerns mögliche Abschalteinrichtungen bei Benzinern mit dem Automatikgetriebe AL 551 untersucht haben. Als Ergebnis wurde in den Dokumenten festgehalten, dass sich die Schaltung des Getriebes verändert, wenn das Lenkrad auf dem Prüfstand nicht eingeschlagen ist. Als Folge dessen sinkt der Schadstoffausstoß.
Was bedeutet dies nun?
Eine zufriedenstellende Reaktion der Audi AG oder des Kraftfahrt-Bundesamtes gab es bislang nicht. Geht man allerdings von der aktuellen Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofes aus, wäre eine solche Technik illegal. Grund dafür ist die Regelung der Abgaswerte infolge einer Erkennung des Prüfstandes. Das Gutachten hat in diesem Fall nachgewiesen, dass beim Audi Q5 eine solche Einrichtung verwendet wurde.
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