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    Wirecard-Skandal  368  0 Kommentare
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    Wirecard: Opposition fordert Skandal-Aufklärung durch Untersuchungsausschuss!

    FDP, Linke und Grüne wollen nun gemeinsam für einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des Wirecard-Skandals stimmen. Im Fokus sind hier insbesondere mögliche Versäumnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).

    Betrug begann bereits 2015

     

    Laut der Staatsanwaltschaft München beschränken sich die Fälschungen von Wirecard nicht nur auf das Jahr 2019. Begonnen hat der Schwindel wohl bereits 2015, wodurch letztendlich ein Schaden von rund 3,2 Milliarden Euro entstanden ist. Als Folge dessen gab es Festnahmen von Ex-Managern, darunter auch Ex-CEO Markus Braun, sowie einen drastischen Absturz der Aktie. Nun musste Wirecard auch den Dax verlassen, da die übrigen Marktteilnehmer eine Regeländerung beschlossen, nach der insolvente Dax-Konzerne sofort aus dem Index ausscheiden.

     

     

    Opposition setzt Untersuchungsausschuss ein

     

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist für die Kontrolle von Unternehmen, wie beispielsweise Wirecard, zuständig. Aller Voraussicht nach kam es hier allerdings zu Versäumnissen, weshalb es erst zum Wirecard-Skandal in diesem Ausmaß gekommen ist. Um hier Klarheit zu schaffen, wollen FDP, Linke und Grüne nun einen Untersuchungsausschuss einsetzen, welcher Zeugen und Sachverständige laden und Akteneinsicht kann. Gemeinsam hätten die drei Fraktionen 216 Stimmen. Benötigt wird ein Viertel der 709 Abgeordneten.

     

     

    Welche Ansprüche haben Verbraucher?

     

    Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.

     

    Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.

    Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.

     

    Betroffene Verbraucher bezüglich folgender Aktien sollten umgehend handeln:

     

    • Die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060)

     

    • Von Wirecard herausgegebene Anleihen (WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58)

     

    • Diverse Derivate, die auf der Wirecard-Aktie basieren, z.B. Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder andere Hebelprodukte

     

    Diese Schadensersatzansprüche sind möglich:

     

    • Transaktionsschaden: Dabei erhalten Sie den Einkaufspreis wieder zurück gegen Rückgabe des Wertpapiers. Allerdings liegt die Beweislast beim Käufer, der beweisen muss, dass er nicht gekauft hätte, wenn er die jetzigen Informationen gehabt hätte.

     

    • Kursdifferenzschaden: Die Summe beläuft sich auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und jetzigen Verkaufspreis. Hier liegt die Beweislast bei Wirecard.

     

     

    Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Besuchen Sie dazu unsere Website: https://mingers.law/ads/wirecard/

     

     

    Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

     

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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