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    Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH  226  0 Kommentare Sensationsurteil im Diesel-Abgasskandal: LG Dortmund verurteilt VW aufgrund des Software-Updates zum EA189 / Kauf ab 2015: Klagen auch nach BGH-Urteil möglich


    DGAP-Media / 07.09.2020 / 17:46

    Der Diesel-Abgasskandal ist für VW noch nicht zu Ende. Erstmals hat ein Gericht VW aufgrund des aufgespielten Software-Updates am Dieselmotor EA189 verurteilt. Das Landgericht Dortmund wertete das Update als illegale Abschalteinrichtung. Für die das Verfahren führende Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist das Urteil eine Sensation. Denn der Kläger hatte sein Fahrzeug erst nach Bekanntwerden des Abgasskandals erworben. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 30. Juli 2020 (Az. VI ZR 5/20) stünde ihm deshalb kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Durch das Software-Update, so das Gericht in seiner Begründung, hat VW den Verbraucher jedoch sittenwidrig getäuscht.

    Daher rät Dr. Stoll & Sauer betroffenen Verbrauchern weiter dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Das betrifft gerade Kunden, die ihr Fahrzeug nach dem Aufdecken des Abgasskandals im September 2015 erworben haben. Zudem ist bis heute nichts verjährt. Die Kanzlei weist daraufhin, dass nach § 852 BGB eine zehnjährige Verjährungsfrist gilt. Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Diesel-Abgasskandal und bietet Verbrauchern einen kostenfreien Online-Check an. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen VW vertreten, einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.

    Software-Update am EA189 ist laut Gericht illegales Thermofenster

    Das Landgericht Dortmund hat im vorliegenden Fall mit Urteil vom 28. August 2020 (Az. 4 0 53/20) ein neues Kapitel im ersten Diesel-Abgasskandal geschrieben. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Fakten zum Urteil zusammen und weist auf Entwicklungen am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hin:

    - Der Kläger hatte seinen Audi A4 im Juli 2016 für 23.990 Euro erworben. Im Dieselmotor EA189 ist durch das Software-Update eine illegale Abschalteinrichtung aufgespielt worden. Audi hat den Verbraucher vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht. Daher wird Audi aufgrund § 826 BGB für alle Schäden, die durch das Update am Fahrzeug entstehen haftbar gemacht. Dem Kläger steht daher Schadensersatz zu.

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