VW
Diesel-Abgasskandal: Volkswagen strebt Vergleiche mit Einmalzahlungen an!
Im Mai hat der Bundesgerichtshof den VW-Dieselskandal durch ein Grundsatzurteil entschieden und den Klägern das Recht zugesprochen. Nun versucht Volkswagen diese 50.000 Verfahren mittels Einmalzahlung zu beenden.
Kein Vergleich bei Musterfeststellungsklage
Im Rahmen der Musterfeststellungsklage einigten sich die Vertreter der Kläger und der VW-Konzern auf einen Vergleich. Ein großer Teil der Teilnehmer akzeptierte diesen jedoch nicht und zog vor Gericht.
Nun möchte sich das Unternehmen mit eben diesen Klägern einigen und bietet daher Vergleich mit Einmalzahlungen an. Es geht hier wohl um rund 50.000 der noch offenen 60.000 Verfahren vor deutschen Gerichten. Die Vergleiche sollen noch in diesem Jahr geschlossen werden.
Urteil des BGHs im Mai
Im Mai wurde vor dem Bundesgerichtshof ein Verfahren des VW-Dieselskandals verhandelt. Hierbei wurde dem Kläger das Recht zugesprochen, sodass das Fahrzeug an den Hersteller zurückgeht und dieser im Gegenzug den Kaufpreis plus fünf Prozent Zinsen abzüglich einer Nutzungsentschädigung erhält. Grundlage dessen ist die vorsätzlich sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB, die Volkswagen laut Gericht begangen hat.
Begrenzt wird dieses Recht allerdings durch den Tag des Bekanntwerdens. Wer also nach dem 22. September 2015 ein VW-Auto erworben hat, kann keinerlei Schadensersatzansprüche geltend machen.
Vergleich oder Verfahren
Volkswagen wird sich bei den Vergleichsverhandlungen an dem BGH-Urteil orientieren. Deshalb wird auch hier ein Nutzungsersatz abgezogen, sodass kein pauschaler Betrag genannt werden kann, den VW bieten wird. Das Fahrzeug dürfen die Kunden jedoch behalten. Sollten sich Betroffene dazu entscheiden, den Vergleich abzulehnen, wird der Richter die Entscheidung fällen und aller Voraussicht nach dem Bundesgerichtshof folgen.
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