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    Diesel-Abgasskandal: Volkswagen strebt Vergleiche mit Einmalzahlungen an!

    Im Mai hat der Bundesgerichtshof den VW-Dieselskandal durch ein Grundsatzurteil entschieden und den Klägern das Recht zugesprochen. Nun versucht Volkswagen diese 50.000 Verfahren mittels Einmalzahlung zu beenden.

    Kein Vergleich bei Musterfeststellungsklage

     

    Im Rahmen der Musterfeststellungsklage einigten sich die Vertreter der Kläger und der VW-Konzern auf einen Vergleich. Ein großer Teil der Teilnehmer akzeptierte diesen jedoch nicht und zog vor Gericht.

     

    Nun möchte sich das Unternehmen mit eben diesen Klägern einigen und bietet daher Vergleich mit Einmalzahlungen an. Es geht hier wohl um rund 50.000 der noch offenen 60.000 Verfahren vor deutschen Gerichten. Die Vergleiche sollen noch in diesem Jahr geschlossen werden.

     

     

    Urteil des BGHs im Mai

     

    Im Mai wurde vor dem Bundesgerichtshof ein Verfahren des VW-Dieselskandals verhandelt. Hierbei wurde dem Kläger das Recht zugesprochen, sodass das Fahrzeug an den Hersteller zurückgeht und dieser im Gegenzug den Kaufpreis plus fünf Prozent Zinsen abzüglich einer Nutzungsentschädigung erhält. Grundlage dessen ist die vorsätzlich sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB, die Volkswagen laut Gericht begangen hat.

     

    Begrenzt wird dieses Recht allerdings durch den Tag des Bekanntwerdens. Wer also nach dem 22. September 2015 ein VW-Auto erworben hat, kann keinerlei Schadensersatzansprüche geltend machen.

     

     

    Vergleich oder Verfahren

     

    Volkswagen wird sich bei den Vergleichsverhandlungen an dem BGH-Urteil orientieren. Deshalb wird auch hier ein Nutzungsersatz abgezogen, sodass kein pauschaler Betrag genannt werden kann, den VW bieten wird. Das Fahrzeug dürfen die Kunden jedoch behalten. Sollten sich Betroffene dazu entscheiden, den Vergleich abzulehnen, wird der Richter die Entscheidung fällen und aller Voraussicht nach dem Bundesgerichtshof folgen.

     

     

    Ansprüche durchsetzen

     

    Wenn auch Sie vom Abgasskandal betroffen sind, senden Sie nun Ihren Kaufvertrag und Fahrzeugschein an die office@mingers.law. Unsere erfahrenen Anwälte prüfen Ihre individuellen Ansprüche anschließend kostenfrei und unverbindlich. Wir melden uns daraufhin schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

     

     

    Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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