„Hass-Gesetz” der Bundesjustizministerin verfassungswidrig!
Im Juni beschloss im Corona-Schnelldurchgang der Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der „Hasskriminalität”. Damit soll angeblich „Hass und Hetze„ im Internet besser verfolgt werden. Fraglich war und ist, was denn nun „Hass und Hetze“ bedeutet – ist es jede Kritik an der Bundesregierung, wie Kritiker befürchten, die mit diesen unbestimmten Begriffen erfasst
Der Beitrag „Hass-Gesetz” der Bundesjustizministerin verfassungswidrig! erschien zuerst auf Tichys Einblick.
Lesen Sie auch
Ein Beitrag von Tomas Spahn.