Wirecard
Wirecard-Skandal: 250 Mitarbeiter haben wohl vom Betrug gewusst!
Bislang stehen besonders Ex-CEO Markus Braun und Ex-COO Jan Marsalek im Fokus der medialen Berichterstattung und Ermittlungen. Laut dem Handelsblatt soll der Kreis jener, die von dem Betrug wussten, deutlich größer sein als bislang angenommen und rund 250 Mitarbeiter umfassen.
Der Wirecard-Skandal
Bereits im vergangenen Jahr hielten sich die Gerüchte, nach denen Wirecard die eigene Bilanz fälschen soll, hartnäckig. Dieser Verdacht wurde schließlich von den Wirtschaftsprüfern Ernst & Young untersucht und bestätigt. Wirecard-Verantwortliche haben durch Luftbuchungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro und ungesicherte Kredite insgesamt einen Schaden von über drei Milliarden Euro verursacht.
Daraufhin musste das ehemalige Dax-Mitglied Insolvenz anmelden und den Absturz der Aktie verkraften. Seither überschlagen sich die Ereignisse. Neben der Verhaftung von Markus Braun und der Flucht von Jan Marsalek wird durch die Opposition wohl bald auch ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, der neben der Aufsichtsbehörde Bafin auch Finanzminister Scholz ins Visier nehmen soll. Zudem werden auch die Vorwürfe gegenüber Ernst & Young stärker, da die Wirtschaftsprüfer den Betrug jahrelang nicht bemerkt und die Bilanzen der Vorjahre noch testiert haben. Die Manipulationen begannen laut Staatsanwaltschaft sogar bereits 2015.
250 Mitarbeiter eingeweiht
Transaktionsprotokollen zufolge, die dem Handelsblatt vorliegen, sollen nicht nur Braun und Marsalek an dem Betrug beteiligt gewesen sein. Die Zeitung spricht sogar von einem Personenkreis, der rund 250 Mitarbeiter umfassen soll. Diese hatten wohl Zugriff auf Statistiken und Dokumente, die zeigen würden, dass die offiziellen Zahlen nicht mit den internen übereinstimmen. Darüber hinaus wären Umsatzeinbußen von ca. 40 Prozent deutlich gewesen, die öffentlich nicht angegeben wurden.
Welche Ansprüche haben Verbraucher?
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
Betroffene Verbraucher bezüglich folgender Aktien sollten umgehend handeln:
- Die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060)
- Von Wirecard herausgegebene Anleihen (WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58)
- Diverse Derivate, die auf der Wirecard-Aktie basieren, z.B. Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder andere Hebelprodukte
Diese Schadensersatzansprüche sind möglich:
- Transaktionsschaden: Dabei erhalten Sie den Einkaufspreis wieder zurück gegen Rückgabe des Wertpapiers. Allerdings liegt die Beweislast beim Käufer, der beweisen muss, dass er nicht gekauft hätte, wenn er die jetzigen Informationen gehabt hätte.
- Kursdifferenzschaden: Die Summe beläuft sich auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und jetzigen Verkaufspreis. Hier liegt die Beweislast bei Wirecard.
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Besuchen Sie dazu unsere Website: https://mingers.law/ads/wirecard/
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.