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    Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie  236  0 Kommentare So funktioniert's ab 2021 (FOTO)

    Neustadt a. d. W. (ots) - Das Klima muss gerettet werden, deshalb erhöht der
    Staat ab 2021 die Pendlerpauschale. Das ist, etwas verkürzt wiedergegeben, einer
    der Klimaschutz-Beschlüsse der Bundesregierung. Heißt: Ab 1. Januar 2021 steigt
    die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer von 30 auf 35 Cent für jeden Kilometer
    der einfachen Fahrt zur Arbeit. Und: Für Geringverdiener gibt es die
    Mobilitätsprämie. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
    (VLH) zeigt, was das konkret bedeutet und was es Geringverdienern bringt.

    Ab 2021 bis 2026: Mehr Geld für Pendler

    Mitte Dezember 2019 einigten sich der Bund und die Bundesländer auf eine
    Erhöhung der Pendlerpauschale: "Als Teil des Klimaschutzprogramms 2030 soll die
    Pendlerpauschale ... ab 2021 um 5 Cent auf 35 Cent pro Kilometer steigen", so
    die Formulierung auf den Internetseiten des Bundesrates
    (https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/19/982/982-node.html) .
    Außerdem: Drei Jahre später, also 2024, soll die Pendlerpauschale auf 38 Cent
    erhöht werden, ebenfalls ab dem 21. Kilometer.

    Die erhöhte Pendlerpauschale soll zunächst bis 2026 gelten.

    Erhöhte Pendlerpauschale für Arbeitnehmer: Ein Rechenbeispiel

    Frau Meyer fährt an 220 Tagen 40 Kilometer zur Arbeit. Sie errechnet ihre
    Pendlerpauschale ab 2021 folgendermaßen:

    220 Arbeitstage x 20 Kilometer einfache Fahrt x 0,30 Euro Pendlerpauschale =
    1.320 Euro

    220 Arbeitspage x 20 Kilometer einfache Fahrt x 0,35 Euro Pendlerpauschale =
    1.540 Euro

    Insgesamt steht Frau Meyer für das Jahr 2021 eine Pendlerpauschale in Höhe von
    2.860 Euro zu.

    Mobilitätsprämie: Ausgleich für Geringverdiener mit längerem Arbeitsweg

    Geringverdiener, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unterhalb des
    Grundfreibetrags liegen und deshalb keine Steuern zahlen müssen, profitieren
    nicht von der erhöhten Pendlerpauschale. Sie erhalten deshalb ab 2021 die
    sogenannte Mobilitätsprämie. Ebenso wie die erhöhte Pendlerpauschale ist die
    Mobilitätsprämie bis 2026 befristet.

    Konkret bedeutet das: Geringverdiener, deren einfacher Weg zur Arbeit länger als
    20 Kilometer ist, erhalten ab dem 21. Kilometer 14 Prozent der erhöhten
    Pendlerpauschale - also 4,9 Cent. Laut Bundesfinanzministerium werden davon rund
    250.000 Beschäftigte profitieren. Aber: Wer mit seinem zu versteuernden
    Einkommen unterhalb des Eingangssteuersatzes liegt - so die steuerliche
    Umschreibung für "Geringverdiener" - und nur bis zu 20 Kilometer zur Arbeit
    fährt, der geht leer aus.

    Die Mobilitätsprämie: Ein Fallbeispiel
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    Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie So funktioniert's ab 2021 (FOTO) Das Klima muss gerettet werden, deshalb erhöht der Staat ab 2021 die Pendlerpauschale. Das ist, etwas verkürzt wiedergegeben, einer der Klimaschutz-Beschlüsse der Bundesregierung. Heißt: Ab 1. Januar 2021 steigt die Pendlerpauschale ab dem 21. …

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