Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie
So funktioniert's ab 2021 (FOTO)
Neustadt a. d. W. (ots) - Das Klima muss gerettet werden, deshalb erhöht der
Staat ab 2021 die Pendlerpauschale. Das ist, etwas verkürzt wiedergegeben, einer
der Klimaschutz-Beschlüsse der Bundesregierung. Heißt: Ab 1. Januar 2021 steigt
die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer von 30 auf 35 Cent für jeden Kilometer
der einfachen Fahrt zur Arbeit. Und: Für Geringverdiener gibt es die
Mobilitätsprämie. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
(VLH) zeigt, was das konkret bedeutet und was es Geringverdienern bringt.
Ab 2021 bis 2026: Mehr Geld für Pendler
Staat ab 2021 die Pendlerpauschale. Das ist, etwas verkürzt wiedergegeben, einer
der Klimaschutz-Beschlüsse der Bundesregierung. Heißt: Ab 1. Januar 2021 steigt
die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer von 30 auf 35 Cent für jeden Kilometer
der einfachen Fahrt zur Arbeit. Und: Für Geringverdiener gibt es die
Mobilitätsprämie. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
(VLH) zeigt, was das konkret bedeutet und was es Geringverdienern bringt.
Ab 2021 bis 2026: Mehr Geld für Pendler
Mitte Dezember 2019 einigten sich der Bund und die Bundesländer auf eine
Erhöhung der Pendlerpauschale: "Als Teil des Klimaschutzprogramms 2030 soll die
Pendlerpauschale ... ab 2021 um 5 Cent auf 35 Cent pro Kilometer steigen", so
die Formulierung auf den Internetseiten des Bundesrates
(https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/19/982/982-node.html) .
Außerdem: Drei Jahre später, also 2024, soll die Pendlerpauschale auf 38 Cent
erhöht werden, ebenfalls ab dem 21. Kilometer.
Die erhöhte Pendlerpauschale soll zunächst bis 2026 gelten.
Erhöhte Pendlerpauschale für Arbeitnehmer: Ein Rechenbeispiel
Frau Meyer fährt an 220 Tagen 40 Kilometer zur Arbeit. Sie errechnet ihre
Pendlerpauschale ab 2021 folgendermaßen:
220 Arbeitstage x 20 Kilometer einfache Fahrt x 0,30 Euro Pendlerpauschale =
1.320 Euro
220 Arbeitspage x 20 Kilometer einfache Fahrt x 0,35 Euro Pendlerpauschale =
1.540 Euro
Insgesamt steht Frau Meyer für das Jahr 2021 eine Pendlerpauschale in Höhe von
2.860 Euro zu.
Mobilitätsprämie: Ausgleich für Geringverdiener mit längerem Arbeitsweg
Geringverdiener, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unterhalb des
Grundfreibetrags liegen und deshalb keine Steuern zahlen müssen, profitieren
nicht von der erhöhten Pendlerpauschale. Sie erhalten deshalb ab 2021 die
sogenannte Mobilitätsprämie. Ebenso wie die erhöhte Pendlerpauschale ist die
Mobilitätsprämie bis 2026 befristet.
Konkret bedeutet das: Geringverdiener, deren einfacher Weg zur Arbeit länger als
20 Kilometer ist, erhalten ab dem 21. Kilometer 14 Prozent der erhöhten
Pendlerpauschale - also 4,9 Cent. Laut Bundesfinanzministerium werden davon rund
250.000 Beschäftigte profitieren. Aber: Wer mit seinem zu versteuernden
Einkommen unterhalb des Eingangssteuersatzes liegt - so die steuerliche
Umschreibung für "Geringverdiener" - und nur bis zu 20 Kilometer zur Arbeit
fährt, der geht leer aus.
Die Mobilitätsprämie: Ein Fallbeispiel
Erhöhung der Pendlerpauschale: "Als Teil des Klimaschutzprogramms 2030 soll die
Pendlerpauschale ... ab 2021 um 5 Cent auf 35 Cent pro Kilometer steigen", so
die Formulierung auf den Internetseiten des Bundesrates
(https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/19/982/982-node.html) .
Außerdem: Drei Jahre später, also 2024, soll die Pendlerpauschale auf 38 Cent
erhöht werden, ebenfalls ab dem 21. Kilometer.
Die erhöhte Pendlerpauschale soll zunächst bis 2026 gelten.
Erhöhte Pendlerpauschale für Arbeitnehmer: Ein Rechenbeispiel
Frau Meyer fährt an 220 Tagen 40 Kilometer zur Arbeit. Sie errechnet ihre
Pendlerpauschale ab 2021 folgendermaßen:
220 Arbeitstage x 20 Kilometer einfache Fahrt x 0,30 Euro Pendlerpauschale =
1.320 Euro
220 Arbeitspage x 20 Kilometer einfache Fahrt x 0,35 Euro Pendlerpauschale =
1.540 Euro
Insgesamt steht Frau Meyer für das Jahr 2021 eine Pendlerpauschale in Höhe von
2.860 Euro zu.
Mobilitätsprämie: Ausgleich für Geringverdiener mit längerem Arbeitsweg
Geringverdiener, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unterhalb des
Grundfreibetrags liegen und deshalb keine Steuern zahlen müssen, profitieren
nicht von der erhöhten Pendlerpauschale. Sie erhalten deshalb ab 2021 die
sogenannte Mobilitätsprämie. Ebenso wie die erhöhte Pendlerpauschale ist die
Mobilitätsprämie bis 2026 befristet.
Konkret bedeutet das: Geringverdiener, deren einfacher Weg zur Arbeit länger als
20 Kilometer ist, erhalten ab dem 21. Kilometer 14 Prozent der erhöhten
Pendlerpauschale - also 4,9 Cent. Laut Bundesfinanzministerium werden davon rund
250.000 Beschäftigte profitieren. Aber: Wer mit seinem zu versteuernden
Einkommen unterhalb des Eingangssteuersatzes liegt - so die steuerliche
Umschreibung für "Geringverdiener" - und nur bis zu 20 Kilometer zur Arbeit
fährt, der geht leer aus.
Die Mobilitätsprämie: Ein Fallbeispiel