Volkswagen-Abgasskandal
Nächstes Urteil zu EA288 - Gesamtlaufleistung mit 350.000 Kilometern angesetzt (FOTO)
Mönchengladbach (ots) - Das Landgericht Darmstadt hat einem geschädigten
Verbraucher für einen Skoda Octavia 2.0l TDI mit 150 PS Schadensersatz
zugesprochen. Das Besondere daran ist, dass das Gericht die Gesamtlaufleistung
des Fahrzeugs bei 350.000 Kilometern ansetzt und damit die Nutzungsentschädigung
reduziert. In der Folge fällt der Schadensersatz höher aus und erreicht durch
die Verzinsung annähernd den Kaufpreis.
Es ist das nächst stark verbraucherfreundliche Urteil im Abgasskandal Dieselgate
2.0, der sich um den Volkswagen-Dieselmotor EA 288 dreht. Das Landgericht
Darmstadt (Urteil vom 29.06.2020, Az.: 13 0 88/20) hat einem geschädigten
Verbraucher für einen Skoda Octavia 2.0l TDI mit 150 PS Schadensersatz in Höhe
von 20.770 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz seit dem 9. April 2020 zugesprochen. Bei Schluss der mündlichen
Verhandlung wies das streitgegenständliche Fahrzeug mit dem Motor des Typs EA288
und Abgasnorm Euro 6 einen Kilometerstand von 49.978 Kilometer auf, für die sich
der Verbraucher eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss.
Verbraucher für einen Skoda Octavia 2.0l TDI mit 150 PS Schadensersatz
zugesprochen. Das Besondere daran ist, dass das Gericht die Gesamtlaufleistung
des Fahrzeugs bei 350.000 Kilometern ansetzt und damit die Nutzungsentschädigung
reduziert. In der Folge fällt der Schadensersatz höher aus und erreicht durch
die Verzinsung annähernd den Kaufpreis.
Es ist das nächst stark verbraucherfreundliche Urteil im Abgasskandal Dieselgate
2.0, der sich um den Volkswagen-Dieselmotor EA 288 dreht. Das Landgericht
Darmstadt (Urteil vom 29.06.2020, Az.: 13 0 88/20) hat einem geschädigten
Verbraucher für einen Skoda Octavia 2.0l TDI mit 150 PS Schadensersatz in Höhe
von 20.770 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz seit dem 9. April 2020 zugesprochen. Bei Schluss der mündlichen
Verhandlung wies das streitgegenständliche Fahrzeug mit dem Motor des Typs EA288
und Abgasnorm Euro 6 einen Kilometerstand von 49.978 Kilometer auf, für die sich
der Verbraucher eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss.
"Das Besondere daran ist, dass das Gericht die Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs
bei 350.000 Kilometern ansetzt und damit die Nutzungsentschädigung reduziert. In
der Folge fällt der Schadensersatz höher aus. Der Kaufpreis im Januar 2017
betrug für den Neuwagen 24.230 Euro, sodass der Schadensersatz von 20.770 Euro
nebst fünf Zinsen dem ursprünglichen Kaufpreis sehr nahekommt. Der geschädigte
Verbraucher hat damit den Wagen annähernd kostenlos genutzt", sagt der
Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de ). Die
Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und
hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr.
Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde.
Das Landgericht Darmstadt folgt der allgemeinen Argumentation im
Diesel-Abgasskandal. Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mit einem
sogenannten Thermofenster ausgestattet Dieses hat zur Folge, dass die
Abgasrückführung bei kühleren Temperaturen zurückgefahren und ein abweichender
Stickoxidausstoß erzielt wird. Eine signifikante Reduktion wird dabei jedenfalls
bei einer Temperatur von fünf Grad Celsius erreicht. Das Gericht schreibt: "Der
Kläger hat schlüssig vorgetragen, dass die Beklagte ihm in einer gegen die guten
Sitten verstoßenden Weise einen Schaden zugefügt hat, indem sie einen Motor
herstellte, der über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt und daher
gesetzeswidrig ist. Die Verwendung der Software zur Optimierung des
Stickoxidausstoßes im Prüfstand stellt eine vorsätzliche sittenwidrige
Schädigung der Klagepartei dar. Die schädigende Handlung der Beklagten war das
lnverkehrbringen von Dieselmotoren unter Verschweigen der gesetzeswidrigen
Programmierung der Software."
Für den Rechtsanwalt ist daher klar: "Das Gericht hat einmal mehr klargestellt,
dass auch der EA288 mitten im Dieselskandal steht. Die Volkswagen AG als
Herstellerin wird immer öfter im Dieselgate 2.0 für vorsätzliche sittenwidrige
Schädigung verurteilt. Käufer müssen die massiven Wertverluste und
möglicherweise drohenden Fahrverbote im Dieselskandal nicht einfach hinnehmen,
sondern können eben auf dem Wege der Betrugshaftungsklage ihre Fahrzeuge
zurückgeben und sich dafür entschädigen lassen. Der Weg zu einer wirtschaftlich
guten Lösung für Dieselfahrer im Dieselgate 2.0 führt also nur über die
Gerichte!"
Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft hat eine spezielle Website zur neuen
EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und
Skoda auf, die sehr wahrscheinlich vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die
Liste ist unter http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei
zugänglich. "Beim Dieselgate 2.0 sprechen wir von vielen Millionen Fahrzeugen.
Motoren mit dem Kürzel EA 288 finden sich in zahlreichen Baureihen aller Marken
des Volkswagen-Konzerns. Die Dieselmotoren sind nahezu in jedem Dieselfahrzeug
als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut
worden. Der Schaden geht in die Milliarden und kann die Ausmaße, die wir vom
ersten Skandalmotor EA189 kennen, noch weit in den Schatten stellen", stellt
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung heraus.
Pressekontakt:
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: mailto:kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/135256/4712335
OTS: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
bei 350.000 Kilometern ansetzt und damit die Nutzungsentschädigung reduziert. In
der Folge fällt der Schadensersatz höher aus. Der Kaufpreis im Januar 2017
betrug für den Neuwagen 24.230 Euro, sodass der Schadensersatz von 20.770 Euro
nebst fünf Zinsen dem ursprünglichen Kaufpreis sehr nahekommt. Der geschädigte
Verbraucher hat damit den Wagen annähernd kostenlos genutzt", sagt der
Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de ). Die
Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und
hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr.
Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde.
Das Landgericht Darmstadt folgt der allgemeinen Argumentation im
Diesel-Abgasskandal. Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mit einem
sogenannten Thermofenster ausgestattet Dieses hat zur Folge, dass die
Abgasrückführung bei kühleren Temperaturen zurückgefahren und ein abweichender
Stickoxidausstoß erzielt wird. Eine signifikante Reduktion wird dabei jedenfalls
bei einer Temperatur von fünf Grad Celsius erreicht. Das Gericht schreibt: "Der
Kläger hat schlüssig vorgetragen, dass die Beklagte ihm in einer gegen die guten
Sitten verstoßenden Weise einen Schaden zugefügt hat, indem sie einen Motor
herstellte, der über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt und daher
gesetzeswidrig ist. Die Verwendung der Software zur Optimierung des
Stickoxidausstoßes im Prüfstand stellt eine vorsätzliche sittenwidrige
Schädigung der Klagepartei dar. Die schädigende Handlung der Beklagten war das
lnverkehrbringen von Dieselmotoren unter Verschweigen der gesetzeswidrigen
Programmierung der Software."
Für den Rechtsanwalt ist daher klar: "Das Gericht hat einmal mehr klargestellt,
dass auch der EA288 mitten im Dieselskandal steht. Die Volkswagen AG als
Herstellerin wird immer öfter im Dieselgate 2.0 für vorsätzliche sittenwidrige
Schädigung verurteilt. Käufer müssen die massiven Wertverluste und
möglicherweise drohenden Fahrverbote im Dieselskandal nicht einfach hinnehmen,
sondern können eben auf dem Wege der Betrugshaftungsklage ihre Fahrzeuge
zurückgeben und sich dafür entschädigen lassen. Der Weg zu einer wirtschaftlich
guten Lösung für Dieselfahrer im Dieselgate 2.0 führt also nur über die
Gerichte!"
Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft hat eine spezielle Website zur neuen
EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und
Skoda auf, die sehr wahrscheinlich vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die
Liste ist unter http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei
zugänglich. "Beim Dieselgate 2.0 sprechen wir von vielen Millionen Fahrzeugen.
Motoren mit dem Kürzel EA 288 finden sich in zahlreichen Baureihen aller Marken
des Volkswagen-Konzerns. Die Dieselmotoren sind nahezu in jedem Dieselfahrzeug
als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut
worden. Der Schaden geht in die Milliarden und kann die Ausmaße, die wir vom
ersten Skandalmotor EA189 kennen, noch weit in den Schatten stellen", stellt
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung heraus.
Pressekontakt:
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: mailto:kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/135256/4712335
OTS: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte
Aktuelle Themen
Weitere Artikel des Autors
1 im Artikel enthaltener WertIm Artikel enthaltene Werte