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    Volkswagen-Abgasskandal  264  0 Kommentare Nächstes Urteil zu EA288 - Gesamtlaufleistung mit 350.000 Kilometern angesetzt (FOTO)

    Mönchengladbach (ots) - Das Landgericht Darmstadt hat einem geschädigten
    Verbraucher für einen Skoda Octavia 2.0l TDI mit 150 PS Schadensersatz
    zugesprochen. Das Besondere daran ist, dass das Gericht die Gesamtlaufleistung
    des Fahrzeugs bei 350.000 Kilometern ansetzt und damit die Nutzungsentschädigung
    reduziert. In der Folge fällt der Schadensersatz höher aus und erreicht durch
    die Verzinsung annähernd den Kaufpreis.

    Es ist das nächst stark verbraucherfreundliche Urteil im Abgasskandal Dieselgate
    2.0, der sich um den Volkswagen-Dieselmotor EA 288 dreht. Das Landgericht
    Darmstadt (Urteil vom 29.06.2020, Az.: 13 0 88/20) hat einem geschädigten
    Verbraucher für einen Skoda Octavia 2.0l TDI mit 150 PS Schadensersatz in Höhe
    von 20.770 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem
    Basiszinssatz seit dem 9. April 2020 zugesprochen. Bei Schluss der mündlichen
    Verhandlung wies das streitgegenständliche Fahrzeug mit dem Motor des Typs EA288
    und Abgasnorm Euro 6 einen Kilometerstand von 49.978 Kilometer auf, für die sich
    der Verbraucher eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen muss.

    "Das Besondere daran ist, dass das Gericht die Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs
    bei 350.000 Kilometern ansetzt und damit die Nutzungsentschädigung reduziert. In
    der Folge fällt der Schadensersatz höher aus. Der Kaufpreis im Januar 2017
    betrug für den Neuwagen 24.230 Euro, sodass der Schadensersatz von 20.770 Euro
    nebst fünf Zinsen dem ursprünglichen Kaufpreis sehr nahekommt. Der geschädigte
    Verbraucher hat damit den Wagen annähernd kostenlos genutzt", sagt der
    Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung
    Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de ). Die
    Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und
    hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr.
    Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde.

    Das Landgericht Darmstadt folgt der allgemeinen Argumentation im
    Diesel-Abgasskandal. Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mit einem
    sogenannten Thermofenster ausgestattet Dieses hat zur Folge, dass die
    Abgasrückführung bei kühleren Temperaturen zurückgefahren und ein abweichender
    Stickoxidausstoß erzielt wird. Eine signifikante Reduktion wird dabei jedenfalls
    bei einer Temperatur von fünf Grad Celsius erreicht. Das Gericht schreibt: "Der
    Kläger hat schlüssig vorgetragen, dass die Beklagte ihm in einer gegen die guten
    Sitten verstoßenden Weise einen Schaden zugefügt hat, indem sie einen Motor
    herstellte, der über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt und daher
    gesetzeswidrig ist. Die Verwendung der Software zur Optimierung des
    Stickoxidausstoßes im Prüfstand stellt eine vorsätzliche sittenwidrige
    Schädigung der Klagepartei dar. Die schädigende Handlung der Beklagten war das
    lnverkehrbringen von Dieselmotoren unter Verschweigen der gesetzeswidrigen
    Programmierung der Software."

    Für den Rechtsanwalt ist daher klar: "Das Gericht hat einmal mehr klargestellt,
    dass auch der EA288 mitten im Dieselskandal steht. Die Volkswagen AG als
    Herstellerin wird immer öfter im Dieselgate 2.0 für vorsätzliche sittenwidrige
    Schädigung verurteilt. Käufer müssen die massiven Wertverluste und
    möglicherweise drohenden Fahrverbote im Dieselskandal nicht einfach hinnehmen,
    sondern können eben auf dem Wege der Betrugshaftungsklage ihre Fahrzeuge
    zurückgeben und sich dafür entschädigen lassen. Der Weg zu einer wirtschaftlich
    guten Lösung für Dieselfahrer im Dieselgate 2.0 führt also nur über die
    Gerichte!"

    Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft hat eine spezielle Website zur neuen
    EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und
    Skoda auf, die sehr wahrscheinlich vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die
    Liste ist unter http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei
    zugänglich. "Beim Dieselgate 2.0 sprechen wir von vielen Millionen Fahrzeugen.
    Motoren mit dem Kürzel EA 288 finden sich in zahlreichen Baureihen aller Marken
    des Volkswagen-Konzerns. Die Dieselmotoren sind nahezu in jedem Dieselfahrzeug
    als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut
    worden. Der Schaden geht in die Milliarden und kann die Ausmaße, die wir vom
    ersten Skandalmotor EA189 kennen, noch weit in den Schatten stellen", stellt
    Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung heraus.

    Pressekontakt:

    Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Dr. Gerrit W. Hartung
    Humboldtstraße 63
    41061 Mönchengladbach
    Telefon: 02161 68456-0
    E-Mail: mailto:kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
    Internet: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/135256/4712335
    OTS: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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