Zahl der Haushalte mit E-Bikes hat sich seit 2015 fast verdreifacht / 4,3 Millionen Privathaushalte in Deutschland besitzen Elektrofahrräder
Wiesbaden (ots) - Zum Jahresanfang 2020 besaßen 4,3 Millionen Haushalte in
Deutschland mindestens ein Elektrofahrrad. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) mitteilt, hatte damit etwa jeder neunte Haushalt (11,4 %) mindestens
ein E-Bike. Anfang 2015 standen noch in 1,5 Millionen Haushalten
Elektrofahrräder. Damit hat sich die Zahl der Privathaushalte mit E-Bikes in den
vergangenen fünf Jahren nahezu verdreifacht.
Dabei besaßen Haushalte, deren Haupteinkommensperson zwischen 65 und 69 Jahren
alt war, mit 16,0 % am häufigsten Elektrofahrräder. Im Vergleich dazu hatten
jeweils 14,2 % der Haushalte mit Haupteinkommenspersonen im Alter von 55 bis 64
Jahren sowie von 70 bis 79 Jahren E-Bikes. Mit 9,0 % waren Haushalte mit einer
Haupteinkommensperson zwischen 45 und 55 Jahren vergleichsweise selten mit
diesen Fahrrädern ausgestattet.
Deutschland mindestens ein Elektrofahrrad. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) mitteilt, hatte damit etwa jeder neunte Haushalt (11,4 %) mindestens
ein E-Bike. Anfang 2015 standen noch in 1,5 Millionen Haushalten
Elektrofahrräder. Damit hat sich die Zahl der Privathaushalte mit E-Bikes in den
vergangenen fünf Jahren nahezu verdreifacht.
Dabei besaßen Haushalte, deren Haupteinkommensperson zwischen 65 und 69 Jahren
alt war, mit 16,0 % am häufigsten Elektrofahrräder. Im Vergleich dazu hatten
jeweils 14,2 % der Haushalte mit Haupteinkommenspersonen im Alter von 55 bis 64
Jahren sowie von 70 bis 79 Jahren E-Bikes. Mit 9,0 % waren Haushalte mit einer
Haupteinkommensperson zwischen 45 und 55 Jahren vergleichsweise selten mit
diesen Fahrrädern ausgestattet.
Von den Haushalten mit Elektrofahrrädern hatten knapp zwei Drittel (65,6 %)
genau eines davon, knapp ein Drittel (33,1 %) hatte zwei und 1,3 % hatten drei
oder mehr Elektrofahrräder.
Insgesamt besaßen Anfang 2020 rund 29,9 Millionen Haushalte Fahrräder oder
Elektrofahrräder. Das entsprach rund drei Vierteln (78,8 %) aller Haushalte in
Deutschland.
Methodische Hinweise
Datengrundlage sind die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) 2020. Ergebnisse
für Haushalte, deren regelmäßiges monatliches Nettoeinkommen 18 000 Euro und
mehr beträgt, bleiben in den LWR unberücksichtigt, da diese nicht
beziehungsweise in viel zu geringer Zahl an der Erhebung teilnehmen. In die LWR
werden nach den gesetzlichen Vorgaben Haushalte von Selbstständigen
(Gewerbetreibende und selbstständige Landwirte und Landwirtinnen sowie
freiberuflich Tätige) nicht einbezogen. Die Angaben zur Ausstattung mit
Gebrauchsgütern beziehen sich auf den Stichtag 1. Januar des Erhebungsjahres.
Als Haupteinkommensperson eines Haushalts gilt diejenige Person ab 18 Jahren,
die den höchsten Beitrag zum Haushaltsnettoeinkommen liefert. Unter
Elektrofahrrad beziehungsweise E-Bike wird jegliche Form von Fahrrädern mit
unterstützendem Elektromotorantrieb (auch Pedelecs) verstanden.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen
sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
Weitere Auskünfte:
Auskunftsdienst Einkommen, Konsum, Lebensbedingungen, Telefon: + 49 (0) 611 / 75
88 80 www.destatis.de/kontakt
Pressekontakt:
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
www.destatis.de/kontakt
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/32102/4718475
OTS: Statistisches Bundesamt
genau eines davon, knapp ein Drittel (33,1 %) hatte zwei und 1,3 % hatten drei
oder mehr Elektrofahrräder.
Insgesamt besaßen Anfang 2020 rund 29,9 Millionen Haushalte Fahrräder oder
Elektrofahrräder. Das entsprach rund drei Vierteln (78,8 %) aller Haushalte in
Deutschland.
Methodische Hinweise
Datengrundlage sind die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) 2020. Ergebnisse
für Haushalte, deren regelmäßiges monatliches Nettoeinkommen 18 000 Euro und
mehr beträgt, bleiben in den LWR unberücksichtigt, da diese nicht
beziehungsweise in viel zu geringer Zahl an der Erhebung teilnehmen. In die LWR
werden nach den gesetzlichen Vorgaben Haushalte von Selbstständigen
(Gewerbetreibende und selbstständige Landwirte und Landwirtinnen sowie
freiberuflich Tätige) nicht einbezogen. Die Angaben zur Ausstattung mit
Gebrauchsgütern beziehen sich auf den Stichtag 1. Januar des Erhebungsjahres.
Als Haupteinkommensperson eines Haushalts gilt diejenige Person ab 18 Jahren,
die den höchsten Beitrag zum Haushaltsnettoeinkommen liefert. Unter
Elektrofahrrad beziehungsweise E-Bike wird jegliche Form von Fahrrädern mit
unterstützendem Elektromotorantrieb (auch Pedelecs) verstanden.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen
sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
Weitere Auskünfte:
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