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    Kein Grund zur Hektik  18407  2 Kommentare Wirecard Schadensersatz: Jetzt Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden

    Der Betrugsfall Wirecard ist in vielerlei Hinsicht anders als manches, was wir in der deutschen Börsengeschichte gesehen haben. Ungewöhnlich ist beispielsweise, dass Aktionäre gute Chancen auf eine Insolvenzquote haben. Dazu müssen sie nun aktiv werden – aber es gibt keinen Grund zur Hektik.

    Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, für die Gläubiger eines pleite gegangenen Unternehmens das Beste aus einer verzwickten Lage zu machen. Er sichert die Vermögenswerte und verkauft diese in der Regel an Meistbietende. Den Erlös schüttet er an die Gläubiger aus.

    Die Aktionäre sind ihm dabei im Normalfall ziemlich egal. Ihre Forderungen kommen ganz am Ende eines Verfahrens – dann, wenn normalerweise gar kein Geld mehr da ist. Im Fall Wirecard ist das jedoch anders. Hier haben geschädigte Anleger – sowohl Aktionäre als auch Besitzer von Derivaten – gute Chancen, als reguläre Gläubiger anerkannt zu werden.

    Hintergrund ist das betrügerische Vorgehen von Mitgliedern der Unternehmensführung, das zur Insolvenz von Wirecard geführt hat. Juristen sprechen dabei von einem „Anspruch auf Delikt“. Kann der Anleger nachweisen, dass sein Schaden durch ein solches strafbares Handeln entstanden ist, so ist er vom Insolvenzverwalter als Gläubiger anzuerkennen. Er wird also wie ein Kreditgeber oder Lieferant behandelt, der im Insolvenzverfahren Anspruch auf einen Anteil an der Insolvenzmasse hat.

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    Vorteilhaft ist im Fall Wirecard zudem, dass die Banken bei der Vergabe von Krediten im Wesentlichen auf die Einräumung von Sicherheiten verzichtet haben. Somit stehen die Erträge aus dem Insolvenzverfahren allen Gläubigern gleichermaßen zur Verfügung – auch den geschädigten Aktionären. Marktteilnehmer rechnen daher mit einer Insolvenzquote von gut 10 Prozent. Darauf weist auch der Kurs der börsennotierten Anleihe (WKN A2YNQ5) hin.

    Es ist jedoch zu erwarten, dass der Insolvenzverwalter die Ansprüche von Aktionären bestreiten wird, solange diese nicht einwandfrei belegt und begründet werden. Es ist nämlich die Aufgabe des Insolvenzverwalters, ganz genau zu prüfen, ob ein Gläubiger wirklich einen Anspruch hat. Ist dieser Anspruch zweifelhaft, so wird ihn der Insolvenzverwalter (vorläufig) ablehnen.

    Was heißt das nun für Wirecard-Anleger, die ihre Ansprüche anmelden wollen? Sie sollten jetzt aktiv werden – allerdings gibt es keinen Grund zur Hektik. Zwar hat Insolvenzverwalter Michael Jaffé dazu aufgerufen, Forderungen bis zum 26. Oktober einzureichen. Aber ganz wichtig: Dieser Termin ist keine Ausschlussfrist! Forderungen können auch später noch eingereicht werden, ohne dass Anlegern dadurch ein Nachteil entsteht. Wir gehen davon aus, dass eine Anmeldung ohne zusätzliche Kosten mindestens bis Anfang nächsten Jahres möglich sein wird.

    Wichtig ist es, dass Anleger ihren Anspruch im Insolvenzverfahren korrekt belegen und begründen. Daher sollte hier auf jeden Fall fachmännische Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet die Anmeldung beim Insolvenzverwalter durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei an. Theoretisch kann ein Anleger diese Anmeldung zwar auch selbst vornehmen, doch ist die Gefahr dann relativ groß, dass der Insolvenzverwalter die Forderung ablehnt. Gerade bei größeren Schadenssummen sollte daher die Anmeldung auf jeden Fall durch einen Anwalt erfolgen.

    Aber nochmal: Bitte keine Panik mit Blick auf die Frist am 26. Oktober! Viele große Kanzleien werden Interessenten, die sich jetzt erst melden, erst ab Ende Oktober bearbeiten können. Das ist aber kein Problem, denn die Anmeldung wird auch danach noch problemlos möglich sein. Dennoch sollten Sie ein Vorgehen nicht auf die lange Bank schieben. Der richtige Zeitpunkt, um die Möglichkeiten eines Vorgehens auszuloten, ist jetzt! Hier können Sie kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, welches Vorgehen in ihrem Fall sinnvoll ist und welche Kosten dabei entstehen.


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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Kein Grund zur Hektik Wirecard Schadensersatz: Jetzt Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden Der Betrugsfall Wirecard ist in vielerlei Hinsicht anders als manches, was wir in der deutschen Börsengeschichte gesehen haben. Ungewöhnlich ist beispielsweise, dass Aktionäre gute Chancen auf eine Insolvenzquote haben. Dazu müssen sie nun aktiv …