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    DGAP-News  134  0 Kommentare Amira Verwaltungs AG: Squeeze-out Verlangen

    DGAP-News: Amira Verwaltungs AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Squeeze-Out
    Amira Verwaltungs AG: Squeeze-out Verlangen

    08.10.2020 / 11:18
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    AMIRA VERWALTUNGS AKTIENGESELLSCHAFT

    ISIN DE0007647000/WKN764700

    Squeeze-out Verlangen

    München, 08.10.2020

    _________________________________________________________________________

    Absicht der Blitz 11-263 SE zur Konzernverschmelzung der AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft auf die Blitz 11-263 SE und Verlangen auf Durchführung eines damit verbundenen Verfahrens zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft (umwandlungsrechtlicher Squeeze-out)

    Die Blitz 11-263 SE, München, hat der AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft, München (ISIN DE0007647000), mitgeteilt, dass sie unmittelbar mit rund 90,90 % am Grundkapital der AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft beteiligt ist.

    Die Blitz 11-263 SE hat dem Vorstand der AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft ferner ihr Vorhaben mitgeteilt, die AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft als übertragenden Rechtsträger auf die Blitz 11-263 SE als Hauptaktionär und übernehmenden Rechtsträger zu verschmelzen. Sie hat angekündigt, mit dem Vorstand der AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft in Verhandlungen über den Abschluss eines entsprechenden Verschmelzungsvertrags einzutreten.

    Im Zusammenhang mit der geplanten Verschmelzung hat die Blitz 11-263 SE als Hauptaktionär des Weiteren gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i. V. m. § 327a Abs. 1 AktG das förmliche Verlangen übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Gesellschaft nach den §§ 327a ff. AktG auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-out) durchzuführen und zu diesem Zweck nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags zwischen der AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft und dem Hauptaktionär eine Hauptversammlung einzuberufen.

    Der Verschmelzungsvertrag wird eine entsprechende Regelung zur Durchführung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre enthalten. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die der Hauptaktionär den übrigen Aktionären der AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird der Hauptaktionär zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.

    München, 8. Oktober 2020

    Der Vorstand



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    1139678  08.10.2020 

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