Noch kein Urteil im Verfahren vor dem Landgericht Leipzig
Verwahrentgelt richtet sich nicht gegen Kleinsparer
Plauen (ots) - Das Landgericht Leipzig hat heute in einem von der
Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Vogtland angestrengten Verfahren
verhandelt. Gegenstand der Klage ist ein im Februar 2020 kurzzeitig eingeführtes
Verwahrentgelt für neue Girokonten bezogen auf Guthaben oberhalb von 5.000 Euro
(Freibetrag).
Vor Gericht wurden die Argumente zum Verwahrentgelt ausgeführt und kontrovers
diskutiert. Ein Sprecher der Sparkasse Vogtland sagte: "Der heutige Prozesstag
zeigte die Wichtigkeit des Themas Verwahrentgelte für den gesamten deutschen
Bankenmarkt. Die Position der Sparkasse Vogtland ist klar: Für jedes
Kreditinstitut ist das wirtschaftliche Agieren in einem permanenten
Negativzinsumfeld sehr herausfordernd. Die Sparkasse Vogtland hatte die
Verwahrentgelte eingeführt, um sich und seine Kunden vor einem ungebremsten
Liquiditätszufluss zu schützen. Das zwischenzeitlich im Februar 2020 eingeführte
Verwahrentgelt der Sparkasse Vogtland hatte gerade nicht die Kleinsparer
getroffen. Wir hatten das Verwahrentgelt mit unseren Kunden nur für neu
abgeschlossene private Girokontoverträge vereinbart, soweit die Guthaben die
Schwelle von 5.000 Euro überschreiten. Bei der Sparkasse Vogtland geführte
Sparkonten waren nicht von der Erhebung des Verwahrentgeltes betroffen. Dies war
auch nicht geplant."
Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Vogtland angestrengten Verfahren
verhandelt. Gegenstand der Klage ist ein im Februar 2020 kurzzeitig eingeführtes
Verwahrentgelt für neue Girokonten bezogen auf Guthaben oberhalb von 5.000 Euro
(Freibetrag).
Vor Gericht wurden die Argumente zum Verwahrentgelt ausgeführt und kontrovers
diskutiert. Ein Sprecher der Sparkasse Vogtland sagte: "Der heutige Prozesstag
zeigte die Wichtigkeit des Themas Verwahrentgelte für den gesamten deutschen
Bankenmarkt. Die Position der Sparkasse Vogtland ist klar: Für jedes
Kreditinstitut ist das wirtschaftliche Agieren in einem permanenten
Negativzinsumfeld sehr herausfordernd. Die Sparkasse Vogtland hatte die
Verwahrentgelte eingeführt, um sich und seine Kunden vor einem ungebremsten
Liquiditätszufluss zu schützen. Das zwischenzeitlich im Februar 2020 eingeführte
Verwahrentgelt der Sparkasse Vogtland hatte gerade nicht die Kleinsparer
getroffen. Wir hatten das Verwahrentgelt mit unseren Kunden nur für neu
abgeschlossene private Girokontoverträge vereinbart, soweit die Guthaben die
Schwelle von 5.000 Euro überschreiten. Bei der Sparkasse Vogtland geführte
Sparkonten waren nicht von der Erhebung des Verwahrentgeltes betroffen. Dies war
auch nicht geplant."
Weiter führte der Sprecher aus: "Die Kunden der Sparkasse wurden bei Abschluss
der neuen Vereinbarungen detailliert und umfassend über den Inhalt und Umfang
des Verwahrentgeltes auf einem von beiden Seiten unterzeichneten Dokument
informiert. Sie konnten frei entscheiden, ob sie das Girokonto eröffnen oder
nicht."
Typengemischter Vertrag
Mit dem Verwahrentgelt findet explizit keine Doppelbepreisung ein und derselben
Leistung statt. Verwahrung und Kontoführung sind zwei unterschiedliche
Dienstleistungen, die nichts miteinander zu tun haben. Juristisch gesprochen
handelt es sich beim Girokonto um einen sogenannten "typengemischten Vertrag",
also um einen Vertrag, der mehrere Leistungen in einem Vertrag zusammenfasst.
Kontoführungsgebühren werden grundsätzlich und unabhängig von der Höhe der
Einlage für die Dienstleistung erhoben, dem Nutzer mit dem Girokonto die
Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen. Demgegenüber geht es
beim Verwahrentgelt darum, die sichere Verwahrung der Kundengelder abhängig von
der Höhe der Einlage zu gewährleisten.
Verwahrentgelte sind im gesamten Bankenmarkt üblich
Laut einer Umfrage unter rund 1300 deutschen Banken und Sparkassen des
Verbraucherportals biallo.de (letztes Update vom 01.10.2020) ist die Erhebung
von Verwahrentgelten wegen der anhaltenden Negativzinspolitik der Europäischen
Zentralbank gängige Praxis: Nach der Biallo-Umfrage erheben rund 190 Institute
Verwahrentgelte im Privatkundenbereich. Knapp 280 Geldhäuser erheben
Verwahrentgelte bei Firmenkunden.
https://www.biallo.de/geldanlage/ratgeber/so-vermeiden-sie-negativzinsen/
Pressekontakt:
Dr. Ravinder Stephan Singh Sud
Pressesprecher
Telefon: 03741 123-2500
Fax: 03741 123-2599
E-Mail: mailto:ravinder-stephan.singh-sud@sparkasse-vogtland.de
Yvonne Feustel
Mitarbeiterin Pressestelle
Telefon: 03741 123-2530
Fax: 03741 123-972530
E-Mail: mailto:yvonne.feustel@sparkasse-vogtland.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/149002/4732681
OTS: Sparkasse Vogtland
der neuen Vereinbarungen detailliert und umfassend über den Inhalt und Umfang
des Verwahrentgeltes auf einem von beiden Seiten unterzeichneten Dokument
informiert. Sie konnten frei entscheiden, ob sie das Girokonto eröffnen oder
nicht."
Typengemischter Vertrag
Mit dem Verwahrentgelt findet explizit keine Doppelbepreisung ein und derselben
Leistung statt. Verwahrung und Kontoführung sind zwei unterschiedliche
Dienstleistungen, die nichts miteinander zu tun haben. Juristisch gesprochen
handelt es sich beim Girokonto um einen sogenannten "typengemischten Vertrag",
also um einen Vertrag, der mehrere Leistungen in einem Vertrag zusammenfasst.
Kontoführungsgebühren werden grundsätzlich und unabhängig von der Höhe der
Einlage für die Dienstleistung erhoben, dem Nutzer mit dem Girokonto die
Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen. Demgegenüber geht es
beim Verwahrentgelt darum, die sichere Verwahrung der Kundengelder abhängig von
der Höhe der Einlage zu gewährleisten.
Verwahrentgelte sind im gesamten Bankenmarkt üblich
Laut einer Umfrage unter rund 1300 deutschen Banken und Sparkassen des
Verbraucherportals biallo.de (letztes Update vom 01.10.2020) ist die Erhebung
von Verwahrentgelten wegen der anhaltenden Negativzinspolitik der Europäischen
Zentralbank gängige Praxis: Nach der Biallo-Umfrage erheben rund 190 Institute
Verwahrentgelte im Privatkundenbereich. Knapp 280 Geldhäuser erheben
Verwahrentgelte bei Firmenkunden.
https://www.biallo.de/geldanlage/ratgeber/so-vermeiden-sie-negativzinsen/
Pressekontakt:
Dr. Ravinder Stephan Singh Sud
Pressesprecher
Telefon: 03741 123-2500
Fax: 03741 123-2599
E-Mail: mailto:ravinder-stephan.singh-sud@sparkasse-vogtland.de
Yvonne Feustel
Mitarbeiterin Pressestelle
Telefon: 03741 123-2530
Fax: 03741 123-972530
E-Mail: mailto:yvonne.feustel@sparkasse-vogtland.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/149002/4732681
OTS: Sparkasse Vogtland