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    Dieselgate  376  0 Kommentare Rückrufe im Abgasskandal: Was Dieselfahrer wissen müssen

    In den meisten Fällen erfahren Autofahrer erst durch einen amtlichen Rückruf, dass ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Dann kommen Fragen auf: Soll man am Rückruf teilnehmen und das Auto in die Werkstatt bringen? Was passiert bei den Rückrufaktionen im Rahmen des Dieselskandals genau? Gibt es Alternativen? Hier kommen die Antworten.

    Für die Zulassung von Fahrzeugen für den Straßenverkehr ist in Deutschland das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zuständig. Stellt die Behörde mit Sitz in Flensburg fest, dass sich im Dieselmotor eines Fahrzeugs eine illegale Abschalteinrichtung zur Manipulation der Abgasreinigung befindet, ordnet sie einen amtlichen Rückruf an. Diese Rückrufe werden in der KBA-Rückrufdatenbank veröffentlicht. In der Regel beziehen sich die Rückrufe auf spezielle Modelle einer Automarke unter Berücksichtigung des Baujahres und des verbauten Motors.

    Ist ein Rückruf im Abgasskandal verpflichtend?

    Die amtlichen Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamts sind für die Hersteller verpflichtend. Die Autobauer müssten dann die Rückrufe organisieren. Sie verschicken Rückrufschreiben an die Halter der betroffenen Fahrzeuge, die in den Rückruf des KBA fallen. Die Fahrzeugbesitzer werden in dem Brief aufgefordert, das Dieselfahrzeug in eine Werkstatt – meist eine Partnerwerkstatt des Autoherstellers – zu bringen. Damit ist der Rückruf auch für den Fahrzeughalter verpflichtend. Freiwillige Servicemaßnahmen, die von den Herstellern ohne Aufforderung durch das KBA durchgeführt werden, sind hingegen – wie die Bezeichnung schon sagt – keine Pflicht.

    Welche Automarken wurden im Dieselskandal schon zurückgerufen?

    Das Schicksal des amtlichen Rückrufs hat bereits sämtliche deutschen Autohersteller ereilt. In den Dieselmodellen der folgenden Automarken wurden unzulässige Abschalteinrichtungen vom KBA bemängelt und sind nun Teil von Rückrufaktionen im Abgasskandal:

     

    Was passiert bei einem Rückruf im Abgasskandal?

    In der Werkstatt wird meist ein Softwareupdate auf die Motorsteuerung aufgespielt. In einigen Fällen werden zudem Bauteile ausgetauscht. Dieser Werkstattbesuch ist für den Halter kostenlos – aber nicht immer folgenlos. Welche langfristigen negativen Auswirkungen das verpflichtende Update hat, ist noch unklar. Einige Dieselfahrer berichten allerdings von einem erhöhten Spritverbrauch, einer geringeren Leistung des Fahrzeugs oder sogar von Motorschäden.

    Was passiert, wenn man an der Rückrufaktion nicht teilnimmt?

    Der vom Rückruf betroffene Dieselfahrer befindet sich in einer Zwickmühle, denn die Teilnahme am amtlichen Rückruf ist wie gesagt verpflichtend, auch wenn die negativen Folgen noch unbekannt sind. Wer das Softwareupdate verweigert, dem droht die Stilllegung des Fahrzeugs durch die örtliche Zulassungsbehörde. Zudem kann dem Fahrzeug bei der nächsten Hauptuntersuchung die HU-Plakette verweigert oder die Umweltplakette entzogen werden.

    Das Auto kann sogar stillgelegt werden, wenn der Besitzer eine Klage gegen den Hersteller oder Händler eingereicht hat und sich mitten im Gerichtsprozess befindet. Zuvor muss das zuständige KBA den Halter allerdings anschreiben und erneut zur Nachrüstung auffordern. Bei Erhalt eines Rückrufschreibens ist es daher ratsam, sich schnellstmöglich an einen erfahrenen Anwalt zu wenden, der die Optionen des Fahrzeughalters prüft und einen Stilllegung verhindert – gegebenenfalls durch einen Widerspruch oder eine Anfechtungsklage gegen die Betriebsuntersagung.

    Kann man trotz Teilnahme am Rückruf im Abgasskandal klagen?

    Selbst wenn am Rückruf im Abgasskandal teilgenommen und das Softwareupdate aufgespielt wurde, hat der Fahrzeughalter noch die Möglichkeit, gegen den Hersteller auf Schadensersatz zu klagen. Denn: Durch das Update werden die Schadensersatzansprüche gegenüber dem Autobauer nicht beseitigt. Das erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) im Mai diesen Jahres. Der Schaden durch den Dieselbetrug sei mit dem Kauf des Fahrzeugs entstanden; Veränderungen im Nachhinein, etwa durch einen Rückruf, seien irrelevant. Dieselfahrer sollten daher unbedingt prüfen, ob sich eine Klage auch in ihrem individuellen Fall lohnt.

    Woher weiß man, dass das eigene Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist?

    Wer noch kein Rückrufschreiben erhalten hat, aber dennoch wissen möchte, ob er ein im Dieselskandal manipuliertes Fahrzeug fährt, kann das beim Hersteller abfragen. Nur der Autohersteller und das Kraftfahrt-Bundesamt verfügen über die Listen mit den Fahrzeugen, die eine illegale Abschalteinrichtung enthalten und damit vom Abgasskandal betroffen sind.

    Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN nimmt Kontakt zum Hersteller auf und prüft für Sie kostenlos, ob auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Sie haben bereits ein Rückrufschreiben erhalten? Wenden Sie sich an unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte. Wir beraten Sie in einem ersten kostenlosen Gespräch über eine Klage gegen den Hersteller und erklären Ihnen unverbindlich, wie die weiteren Schritte aussehen würden. Nutzen Sie dazu unser Kontaktformular, schreiben Sie eine E-Mail an info@rueden.de oder rufen Sie uns an: 030 / 200 590 770.


    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
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