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     533  0 Kommentare Das ändert sich 2021 an der privaten Krankenversicherung (FOTO)

    Frankfurt am Main (ots) - Schnelle Terminvergabe, Zugang zu besonderen
    Fachärzten und Chefarztbehandlung - Viele Privatpatienten können von solchen
    Leistungen profitieren. Doch das könnte sich für einige in Zukunft ändern: Das
    Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat bekannt gegeben, dass die
    Versicherungspflichtgrenze ab 2021 um 150 Euro pro Monat steigen soll. Was
    Versicherte jetzt beim Wechsel in die private Krankenkasse beachten müssen.

    Was ändert sich ab 2021?

    Bisher lag die Versicherungspflichtgrenze (oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze)
    für den Wechsel in die private Krankenversicherung bei einem Jahreseinkommen von
    62.550 Euro brutto. Diese wird zum neuen Jahr angehoben, sodass Angestellte
    knapp 2.000 Euro mehr im Jahr verdienen müssen, um die Leistungen einer PKV in
    Anspruch nehmen zu können. Konkret bedeutet das: Alle, die privat versichert
    sind oder es gerne sein möchten, müssen dann mindestens 64.350 Euro brutto im
    Jahr verdienen. Bleibt das Bundesministerium bei diesem Wert, dann wäre die
    Versicherungspflichtgrenze alleine in den letzten fünf Jahren um 8.100 Euro
    gestiegen.[1] Gleichzeitig gilt dann auch: Wer bisher privat versichert war,
    aber mit seinem Gehalt unter die neue Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, wird ab
    2021 wieder in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig.

    Diese Grenze ist jedoch nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze zu verwechseln.
    Sie stellt die Höchstgrenze dar, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge vom
    Gehalt abgezogen werden. Darunter fallen auch die Abzüge für eine gesetzliche
    Krankenversicherung. Und auch hier wird es 2021 Veränderungen geben: Aktuell
    liegt die Grenze für die gesetzliche Krankenversicherung bei 56.250 Euro
    jährlich. 2021 soll sie voraussichtlich auf 58.050 Euro angehoben werden.[2] Für
    alle gesetzlich Krankenversicherten, die über dieser Grenze verdienen, bedeutet
    das: Mehr zahlen, ohne dass sich die Leistungen erhöhen.

    Wann ist eine private Krankenversicherung sinnvoll?

    Auch wenn die Zugangsmöglichkeiten zu einer privaten Krankenversicherung
    (https://www.clark.de/private-krankenversicherung/) durch die neuen Beschlüsse
    nochmals verengt werden, kann sie sich trotzdem lohnen. Viele spezifische
    Leistungen werden oftmals nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
    Wer also breitere Zusatzleistungen in Anspruch nehmen möchte, für den kann eine
    PKV nützlich sein. "Der Wechsel von gesetzlicher zu privater Krankenversicherung
    ist prinzipiell für jeden sinnvoll, der sich mehr Schutz wünscht als die
    GKV-Regelleistung und der die Voraussetzungen
    (https://www.clark.de/private-krankenversicherung/voraussetzungen/) erfüllt. Um
    den eigenen Bedarf genau zu kennen und für sich die passende Variante
    auszuwählen, ist eine individuelle Beratung nötig", so die CLARK-Experten.
    "Außerdem warnen wir vor Anbietern, die online die 'beste private
    Krankenversicherung' anbieten. Versicherungen sind komplexe Produkte, die stets
    sehr genau zur persönlichen Lebenssituation passen müssen."

    Neben dem breiteren Leistungsspektrum hat die private Krankenversicherung im
    Gegensatz zu einer gesetzlichen Versicherung
    (https://www.clark.de/gesetzliche-krankenversicherung/) noch weitere Vorteile.
    Beispielsweise ist der Leistungsumfang bei der privaten Krankenversicherung im
    Allgemeinen stabil. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen
    hingegen vom Gesetzgeber abhängig und können von Jahr zu Jahr gekürzt werden.
    Außerdem gibt es für Privatversicherte die Möglichkeit, einen Teil der Beträge
    erstattet zu bekommen, wenn man über einen längeren Zeitraum nicht krank
    geworden ist und somit keine Leistungen in Anspruch genommen hat.

    Trotzdem gilt: Ob sich der Wechsel zur privaten Krankenversicherung lohnt, muss
    nicht nur wegen der steigenden Versicherungspflichtgrenze individuell
    entschieden werden. "Was beispielsweise auf den ersten Blick eventuell nicht
    auffällt: Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder in der
    privaten Krankenversicherung ihrer Eltern nicht mitversichert. Bei einem Wechsel
    ist es also wirklich sinnvoll, sich von einem Berater durch den Prozess führen
    zu lassen.", so die CLARK-Experten.

    [1] https://bit.ly/3lVMpYM

    [2] https://bit.ly/34blxht

    Pressekontakt:

    CLARK
    Vivian Weitz
    mailto:presse@clark.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/139186/4738566
    OTS: CLARK


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