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    Erfolg im Insolvenzverfahren  2615  0 Kommentare Wirecard verkauft US-Geschäft: Was bedeutet das für geschädigte Anleger?

    Der Insolvenzverwalter der Wirecard AG hat das Nordamerika-Geschäft verkauft – und damit einen der wertvollsten Teile des gestrauchelten Konzerns.

    Für Anleger, die mit Wirecard Geld verloren haben, ist das eine gute Nachricht – allerdings nur dann, wenn sie selbst aktiv werden.  

    Die Zerschlagung der insolventen Wirecard geht voran. Insolvenzverwalter Jaffé meldet, dass er nun auch die Tochtergesellschaft Wirecard North America, in der das Nordamerika-Geschäft gebündelt war, verkauft hat. Käufer ist die Holding Syncapay, hinter der mehrere Finanzinvestoren stehen. Ein Verkaufspreis wurde nicht mitgeteilt. Der Mittelzufluss dürfte jedoch erheblich sein. Denn das US-Geschäft gilt als der wertvollste Teil der Gruppe neben der Wirecard Bank, deren Verkauf noch aussteht.

    Was bedeutet der Verkauf für geschädigte Wirecard-Aktionäre? Klar ist: Die Besitzer der noch an der Börse gehandelten Wirecard-Aktien werden von dem Verkauf nicht profitieren – auch wenn die Aktie als Reaktion auf die Meldung zunächst gewinnt. Der Verkaufserlös geht ausschließlich an die Gläubiger des Unternehmens. Und deren Forderungen sind so hoch, dass aus den Verkaufserlösen der Zerschlagung nur ein Teil der Ansprüche bedient werden kann. Das heißt: Die Besitzer der Wirecard-Aktien werde leer ausgehen!

    Geschädigte Anleger können als Gläubiger anerkannt werden

    Es gibt jedoch eine Möglichkeit, wie Wirecard-Anleger, die mit dem Betrugsfall Geld verloren haben, von den Erlösen des Insolvenzverwalters profitieren können. Dabei ist es unerheblich, ob sie Wirecard-Aktien oder Derivate noch besitzen oder bereits verkauft haben. Entscheidend ist nur, dass sie die Papiere zwischen dem 10. Juli 2012 und dem 18. Juni 2020 gekauft haben. In diesem Fall haben sie gute Chancen, als Gläubiger im Insolvenzverfahren anerkannt zu werden. Sie würden dann genauso behandelt wie beispielsweise die kreditgebenden Banken von Wirecard und hätten Anspruch auf eine Insolvenzquote.

    Hier können Wirecard-Anleger ihren Anspruch auf Schadensersatz kostenlos prüfen lassen.

    Schätzungen von Experten zufolge könnte die Insolvenzquote im niedrigen zweistelligen Prozentbereich liegen. Die Anerkennung als Gläubiger ist allerdings kein Selbstläufer. Wir rechnen damit, dass Insolvenzverwalter Jaffé alle Anmeldungen von Aktionären und Derivate-Anlegern ablehnen wird, wenn diese nicht fachmännisch begründet werden. Ein formloser Zweizeiler mit der Mitteilung, dass man Geld mit Wirecard-Papieren verloren hat, wird hier nicht genügen. Die Anmeldung sollte daher auf jeden Fall mit Unterstützung von Fachleuten erfolgen, beispielsweise mit Hilfe der IG Widerruf.  

    Nicht von Frist verunsichern lassen

    Bei dem Vorgehen gibt es keinen Grund zur Hektik! Uns erreichen immer wieder Anfragen von geschädigten Anlegern, die meinen, dass die Anmeldung beim Insolvenzverwalter auf jeden Fall bis zum 26. Oktober 2020 erfolgt sein muss. Das ist falsch! Richtig ist, dass Insolvenzverwalter Jaffé die Gläubiger aufgefordert hat, ihre Ansprüche bis zu diesem Zeitpunkt anzumelden. Das ist aber nur ein erster Aufruf. Diesem werden weitere Aufrufe folgen, ohne dass den Gläubigern irgendwelche Nachteile entstehen. Die klare Botschaft lautet hier: Anmeldungen im Insolvenzverfahren werden problemlos auch im Jahr 2021 noch möglich sein!

    Klage gegen EY ohne Kostenrisiko

    Das gilt ebenso für die Teilnahme geschädigter Anleger an einer Schadensersatzklage gegen den langjährigen Wirtschaftsprüfer von Wirecard, die Firma EY (früher Ernst&Young). Hier organisieren wir neben einer individuellen Klage und der Teilnahme am Musterverfahren (KapMuG) auch eine Prozessfinanzierung. Das Besondere dabei: Es fallen Kosten nur im Erfolgsfall an. Wird Schadensersatz erstritten, dann bekommt der Prozessfinanzierer einen Anteil von 20 Prozent. Gelingt kein Erfolg, so entstehen für teilnehmende Anleger auch keine Kosten.

    Anleger, die mit Aktien oder Derivaten von Wirecard Geld verloren haben, können hier zunächst im Rahmen einer kostenlosen Prüfung erfahren, welche Möglichkeiten auf Schadensersatz in ihrem Fall bestehen. Dabei  wird zunächst die Höhe des Anspruchs festgestellt. Auf dieser Basis erfolgt eine Analyse über das mögliche Vorgehen und die damit verbundenen Kosten.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Erfolg im Insolvenzverfahren Wirecard verkauft US-Geschäft: Was bedeutet das für geschädigte Anleger? Der Insolvenzverwalter der Wirecard AG hat das Nordamerika-Geschäft verkauft – und damit einen der wertvollsten Teile des gestrauchelten Konzerns.