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    Trusted Shops Abmahnumfrage 2020  2035  0 Kommentare Eine Abmahnung kostet 1.790 Euro

    Köln (ots) - Für 47% der Online-Händler stellen Abmahnungen eine akute
    Existenzbedrohung dar. Das ist ein Ergebnis der Umfrage "Abmahnungen im
    Online-Handel", die Trusted Shops bereits in der 9. Auflage durchgeführt hat.
    Die Umfrage deckt Problemfelder im Online-Handel auf und zeigt, welche konkreten
    Maßnahmen sich Online-Händler wünschen, um den zunehmenden Missbrauch
    wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen einzudämmen.

    Die Ergebnisse der Abmahnumfrage von Trusted Shops liegen nun das neunte Mal in
    Folge vor. 40% aller Teilnehmer (945 Online-Händler) wurden abgemahnt, 402 traf
    es in den vergangenen zwölf Monaten. Im Schnitt werden pro Abmahnung 1.790 Euro
    fällig.

    Darin enthalten sind Kosten, die an den eigenen und den gegnerischen Anwalt zu
    zahlen sind. Hinzu kommen noch eigene Aufwände, die durch die Suche eines
    geeigneten Anwalts und Korrespondenz in der Abmahnangelegenheit entstehen - vom
    Ärger ganz abgesehen.

    Mitbewerber mahnten am häufigsten ab

    Die letzten Jahre fiel der IDO Verband durch einen hohen Anteil aller
    ausgesprochenen Abmahnungen auf. Im letzten Erhebungszeitraum waren es 25%, in
    diesem Jahr immer noch 23%. Am häufigsten mahnten mit 50% Mitbewerber ab.

    Gesetzliche Limitierung der Anwaltskosten

    Die Studie beleuchtet nicht nur die aktuelle Situation. Die Teilnehmer konnten
    darüber hinaus Vorschläge machen, mit welchen Maßnahmen der Abmahn-Wahn
    eingedämmt werden kann. An erster Stelle der Vorschläge: Forderung nach der
    gesetzlichen Limitierung der Anwaltskosten für Abmahnungen. Auf Platz 2:
    Gerichte müssen häufiger die Möglichkeit nutzen, missbräuchliche Abmahnungen
    zurückzuweisen. Gefolgt von der Forderung, dass keine Konkurrenten, sondern nur
    staatliche Behörden und/oder zugelassene Verbände abmahnen.

    "Wir sind gespannt, ob das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, nach dem
    u.a. Konkurrenten bei vielen Internet-Verstößen keine Anwaltskosten mehr geltend
    machen können, im nächsten Jahr spürbare Verbesserungen erkennen lässt", so Dr.
    Carsten Föhlisch, Rechtsexperte bei Trusted Shops.

    Das "Anti-Abmahn-Gesetz" hatte am 9.10. auch unter Hinweis auf die vergangenen
    Trusted Shops Umfragen nach jahrelanger Diskussion den Bundesrat passiert und
    tritt nun nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Neben einer starken
    Limitierung der Anwaltskosten bei Konkurrenten-Abmahnungen müssen sich
    Abmahnvereine künftig auf eine Liste eintragen lassen, und es werden zahlreiche
    Missbrauchstatbestände definiert.

    Details zur Trusted Shops-Umfrage:

    - Durchführungszeitraum: 01. September bis 30. September 2020

    - Teilnehmer: 2.383 Befragte (Online-Händler)

    - Methode: Online-Befragung

    Alle Ergebnisse der Abmahnumfrage 2020 können hier
    (https://cloud.achtung.de/s/dyEdsLqfEEgnxW2) heruntergeladen werden.

    Pressekontakt:

    Trusted Shops GmbH
    Mustafa Uçar
    Colonius Carré
    Subbelrather Str. 15c
    50823 Köln
    0049 221 - 775 367 531
    mailto:mustafa.ucar@trustedshops.de

    achtung! GmbH
    Katharina Bittner
    Straßenbahnring 3
    20251 Hamburg
    0049 40 - 450 210 680
    mailto:katharina.bittner@achtung.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/18323/4745561
    OTS: Trusted Shops GmbH



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