Trusted Shops Abmahnumfrage 2020
Eine Abmahnung kostet 1.790 Euro
Köln (ots) - Für 47% der Online-Händler stellen Abmahnungen eine akute
Existenzbedrohung dar. Das ist ein Ergebnis der Umfrage "Abmahnungen im
Online-Handel", die Trusted Shops bereits in der 9. Auflage durchgeführt hat.
Die Umfrage deckt Problemfelder im Online-Handel auf und zeigt, welche konkreten
Maßnahmen sich Online-Händler wünschen, um den zunehmenden Missbrauch
wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen einzudämmen.
Die Ergebnisse der Abmahnumfrage von Trusted Shops liegen nun das neunte Mal in
Folge vor. 40% aller Teilnehmer (945 Online-Händler) wurden abgemahnt, 402 traf
es in den vergangenen zwölf Monaten. Im Schnitt werden pro Abmahnung 1.790 Euro
fällig.
Existenzbedrohung dar. Das ist ein Ergebnis der Umfrage "Abmahnungen im
Online-Handel", die Trusted Shops bereits in der 9. Auflage durchgeführt hat.
Die Umfrage deckt Problemfelder im Online-Handel auf und zeigt, welche konkreten
Maßnahmen sich Online-Händler wünschen, um den zunehmenden Missbrauch
wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen einzudämmen.
Die Ergebnisse der Abmahnumfrage von Trusted Shops liegen nun das neunte Mal in
Folge vor. 40% aller Teilnehmer (945 Online-Händler) wurden abgemahnt, 402 traf
es in den vergangenen zwölf Monaten. Im Schnitt werden pro Abmahnung 1.790 Euro
fällig.
Darin enthalten sind Kosten, die an den eigenen und den gegnerischen Anwalt zu
zahlen sind. Hinzu kommen noch eigene Aufwände, die durch die Suche eines
geeigneten Anwalts und Korrespondenz in der Abmahnangelegenheit entstehen - vom
Ärger ganz abgesehen.
Mitbewerber mahnten am häufigsten ab
Die letzten Jahre fiel der IDO Verband durch einen hohen Anteil aller
ausgesprochenen Abmahnungen auf. Im letzten Erhebungszeitraum waren es 25%, in
diesem Jahr immer noch 23%. Am häufigsten mahnten mit 50% Mitbewerber ab.
Gesetzliche Limitierung der Anwaltskosten
Die Studie beleuchtet nicht nur die aktuelle Situation. Die Teilnehmer konnten
darüber hinaus Vorschläge machen, mit welchen Maßnahmen der Abmahn-Wahn
eingedämmt werden kann. An erster Stelle der Vorschläge: Forderung nach der
gesetzlichen Limitierung der Anwaltskosten für Abmahnungen. Auf Platz 2:
Gerichte müssen häufiger die Möglichkeit nutzen, missbräuchliche Abmahnungen
zurückzuweisen. Gefolgt von der Forderung, dass keine Konkurrenten, sondern nur
staatliche Behörden und/oder zugelassene Verbände abmahnen.
"Wir sind gespannt, ob das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, nach dem
u.a. Konkurrenten bei vielen Internet-Verstößen keine Anwaltskosten mehr geltend
machen können, im nächsten Jahr spürbare Verbesserungen erkennen lässt", so Dr.
Carsten Föhlisch, Rechtsexperte bei Trusted Shops.
Das "Anti-Abmahn-Gesetz" hatte am 9.10. auch unter Hinweis auf die vergangenen
Trusted Shops Umfragen nach jahrelanger Diskussion den Bundesrat passiert und
tritt nun nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Neben einer starken
Limitierung der Anwaltskosten bei Konkurrenten-Abmahnungen müssen sich
Abmahnvereine künftig auf eine Liste eintragen lassen, und es werden zahlreiche
Missbrauchstatbestände definiert.
Details zur Trusted Shops-Umfrage:
- Durchführungszeitraum: 01. September bis 30. September 2020
- Teilnehmer: 2.383 Befragte (Online-Händler)
- Methode: Online-Befragung
Alle Ergebnisse der Abmahnumfrage 2020 können hier
(https://cloud.achtung.de/s/dyEdsLqfEEgnxW2) heruntergeladen werden.
Pressekontakt:
Trusted Shops GmbH
Mustafa Uçar
Colonius Carré
Subbelrather Str. 15c
50823 Köln
0049 221 - 775 367 531
mailto:mustafa.ucar@trustedshops.de
achtung! GmbH
Katharina Bittner
Straßenbahnring 3
20251 Hamburg
0049 40 - 450 210 680
mailto:katharina.bittner@achtung.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/18323/4745561
OTS: Trusted Shops GmbH
zahlen sind. Hinzu kommen noch eigene Aufwände, die durch die Suche eines
geeigneten Anwalts und Korrespondenz in der Abmahnangelegenheit entstehen - vom
Ärger ganz abgesehen.
Mitbewerber mahnten am häufigsten ab
Die letzten Jahre fiel der IDO Verband durch einen hohen Anteil aller
ausgesprochenen Abmahnungen auf. Im letzten Erhebungszeitraum waren es 25%, in
diesem Jahr immer noch 23%. Am häufigsten mahnten mit 50% Mitbewerber ab.
Gesetzliche Limitierung der Anwaltskosten
Die Studie beleuchtet nicht nur die aktuelle Situation. Die Teilnehmer konnten
darüber hinaus Vorschläge machen, mit welchen Maßnahmen der Abmahn-Wahn
eingedämmt werden kann. An erster Stelle der Vorschläge: Forderung nach der
gesetzlichen Limitierung der Anwaltskosten für Abmahnungen. Auf Platz 2:
Gerichte müssen häufiger die Möglichkeit nutzen, missbräuchliche Abmahnungen
zurückzuweisen. Gefolgt von der Forderung, dass keine Konkurrenten, sondern nur
staatliche Behörden und/oder zugelassene Verbände abmahnen.
"Wir sind gespannt, ob das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, nach dem
u.a. Konkurrenten bei vielen Internet-Verstößen keine Anwaltskosten mehr geltend
machen können, im nächsten Jahr spürbare Verbesserungen erkennen lässt", so Dr.
Carsten Föhlisch, Rechtsexperte bei Trusted Shops.
Das "Anti-Abmahn-Gesetz" hatte am 9.10. auch unter Hinweis auf die vergangenen
Trusted Shops Umfragen nach jahrelanger Diskussion den Bundesrat passiert und
tritt nun nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Neben einer starken
Limitierung der Anwaltskosten bei Konkurrenten-Abmahnungen müssen sich
Abmahnvereine künftig auf eine Liste eintragen lassen, und es werden zahlreiche
Missbrauchstatbestände definiert.
Details zur Trusted Shops-Umfrage:
- Durchführungszeitraum: 01. September bis 30. September 2020
- Teilnehmer: 2.383 Befragte (Online-Händler)
- Methode: Online-Befragung
Alle Ergebnisse der Abmahnumfrage 2020 können hier
(https://cloud.achtung.de/s/dyEdsLqfEEgnxW2) heruntergeladen werden.
Pressekontakt:
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Mustafa Uçar
Colonius Carré
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0049 40 - 450 210 680
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Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/18323/4745561
OTS: Trusted Shops GmbH