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    DGAP-News: UMT United Mobility Technology AG / Schlagwort(e): Prognose/Hauptversammlung
    UMT bekräftigt Prognose für das Gesamtjahr 2020 - Virtuelle Hauptversammlung für Dezember 2020 geplant

    27.10.2020 / 14:00
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    München, 27. Oktober 2020


    Corporate News

    UMT bekräftigt Prognose für das Gesamtjahr 2020 - Virtuelle Hauptversammlung für Dezember 2020 geplant

    Die UMT United Mobility Technology AG hat heute ihre Prognose vom August 2020 bestätigt.

    "Im Zuge ihrer strategischen Neuausrichtung geht die UMT für das Geschäftsjahr 2020 weiterhin von einem starken Wachstum aus, mit einer Steigerung von Umsatz und Ergebnis im dreistelligen Prozentbereich. Im Rahmen der Weiterentwicklung unseres Geschäftsmodells erwarten wir im Besonderen Erträge aus dem Transaktions- und Consultingbereich für Technologie", sagt Dr. Albert Wahl, CEO der UMT. "Somit bekräftigt das UMT Management trotz der anhaltenden Covid-19 Pandemie nochmals ausdrücklich die bisherige Prognose. Wir rechnen mit einem mittel- und langfristig starken Wachstum von Provisionserlösen aus Assets under Management (AuM), sowohl auf eigene Rechnung als auch im direkten Kundenauftrag. Dies unabhängig vom angestammten operativen Geschäft der UMT", so Dr. Wahl weiter.

    Vor dem Hintergrund der Covid-19 bedingten Versammlungsverbote hat der Vorstand der UMT entschieden, die diesjährige Hauptversammlung als virtuelle Veranstaltung abzuhalten. "Um die Gesundheit unserer Aktionäre und Mitarbeiter zu schützen, wird die Hauptversammlung in diesem Jahr im Dezember als rein virtuelles Meeting ohne physische Präsenz von Aktionären und Aktionärsvertretern durchgeführt", erläutert Dr. Albert Wahl. Grundlage dafür sind die Bundesgesetze vom 27. März 2020 zur Abmilderung der Folgen der Covid-19 Pandemie. Die UMT bittet ihre Aktionärinnen und Aktionäre, sich regelmäßig auf der Internetseite der Gesellschaft über den konkreten Termin sowie den Ablauf der Hauptversammlung zu informieren. Die Einberufung der virtuellen Hauptversammlung wird spätestens im November im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht werden.

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