Wirecard-Desaster
Klage gegen Bundesrepublik Deutschland wegen Staatshaftung - Gutachter bestätigt Ansprüche der Investoren wegen dysfunktionaler Bilanzkontrolle durch DPR/BaFin - Seite 2
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp sieht in der Ausgestaltung der Bilanzkontrolle in Deutschland eine fehlerhafte Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie. Rechtsanwalt Dr. Schirp: "Die Richtlinie fordert in Art. 24, dass in der Bundesrepublik Deutschland ein funktionierendes Bilanzkontrollsystem etabliert sein muss. Dieses Erfordernis der Richtlinie folgt aus dem Individualschutzgedanken: Die Richtlinie bezweckt nämlich den Schutz der Anleger. Mit der dysfunktionalen Umsetzung der Richtlinie hat die Bundesrepublik gegen ihre Pflichten verstoßen. Dies bestätigt auch das Renner-Gutachten. Dann muss die BRD die Wirecard-Investoren aber entschädigen: Denn hätten DPR/BaFin die falschen Bilanzen der Wirecard AG richtig prüfen können, hätten sie erkennen können, dass diese falsch sind und hätten Aufsichtsmaßnahmen eingeleitet. Die Nichtumsetzung der Erfordernisse der Transparenzrichtlinie ist also kausal für den Schaden der Wirecard-Investoren. Dafür ist als Kausalitätsnachweis nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes der Rückgriff auf die allgemeine Lebenserfahrung ausreichend. Dieser, im Renner-Gutachten hervorgehobene, europarechtliche Ansatz der Staatshaftung vereinfacht Klagen von Investoren enorm."
Geschädigte Wirecard-Investoren können sich mit einer mail an wirecard@schirp.com unverbindlich und kostenfrei registrieren und weitere Informationen erhalten.
Für weitere Informationen stehen zur Verfügung:
Dr. Wolfgang Schirp, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, D-10117 Berlin, Tel. 0049-30-326170 und 0049-179-5320213, Mail: schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com
Dr. Marc Liebscher, LL.M. (Washington, D.C.), Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB, Kurfürstendamm 102, D-10711 Berlin, Tel. 0049-30-326170 und 0049-176-93150194, Mail: liebscher@dr-spaeth.com; URL: www.ey-klage.de
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Emittent/Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
Schlagwort(e): Dienstleistungen
03.11.2020 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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