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Mutares hat ein unwiderrufliches Angebot zur Übernahme der Lapeyre SAS und ihrer Tochtergesellschaften gemacht (deutsch)
Mutares hat ein unwiderrufliches Angebot zur Übernahme der Lapeyre SAS und ihrer Tochtergesellschaften gemacht
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DGAP-Ad-hoc: Mutares SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Übernahmeangebot Mutares hat ein unwiderrufliches Angebot zur Übernahme der Lapeyre SAS und ihrer Tochtergesellschaften gemacht
09.11.2020 / 18:00 CET/CEST
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Mutares hat ein unwiderrufliches Angebot zur Übernahme der Lapeyre SAS und ihrer Tochtergesellschaften gemacht
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München/Paris, 09. November 2020 - Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650) hat ein verbindliches Angebot zur Übernahme der Firma Lapeyre SAS und ihrer Tochtergesellschaften, einem Hersteller
und Vertreiber von Produkten für die Hausrenovierung, von Saint-Gobain (ISIN: FR0000125007) unterzeichnet.
Das unwiderrufliche Angebot wird derzeit von Saint-Gobain geprüft, wird den Arbeitnehmervertretern vorgelegt, um deren Meinung einzuholen und unterliegt den Zustimmungen der Regierung bzw. der Regulierungsbehörden.
Disclaimer
Diese Mitteilung ist eine Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch. Sie stellt weder eine Finanzanalyse noch eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung
oder Empfehlung, noch ist diese Bekanntmachung ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten"), in Australien,
Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt.
Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere von Mutares wurden und werden nicht unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung ("Securities Act")
registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten oder an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des Securities Act oder ohne
vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten
Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine
Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß dem Securities Act bzw. den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt. In den Vereinigten
Staaten erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.
Bestimmte Aussagen in dieser Ad-hoc-Mitteilung sind zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß eine Reihe von Risiken, Unsicherheiten und Annahmen, die dazu
führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von denen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit enthalten sind. Diese Risiken,
Unsicherheiten und Annahmen könnten sich nachteilig auf das Ergebnis und die finanziellen Folgen der hierin beschriebenen Pläne und Ereignisse auswirken. Niemand übernimmt die Verpflichtung,
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09.11.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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