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fashionette AG: Bekanntmachung über die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen
DGAP-News: fashionette AG / Schlagwort(e): Sonstiges NICHT ZUR VERBREITUNG, ÜBERMITTLUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN GÄNZE ODER IN TEILEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER BEKANNTMACHUNG RECHTSWIDRIG IST. WEITERE BESCHRÄNKUNGEN SIND ANWENDBAR. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER BEKANNTMACHUNG. |
10. November 2020
fashionette AG
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 4 lit. b) und Abs. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch ("Marktmissbrauchsverordnung") und gemäß Art. 6 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 über die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen
Im Anschluss an die Vor-Stabilisierungs-Mitteilung vom 20. Oktober 2020 hat der nachstehend genannte Stabilisierungsmanager der fashionette AG, Düsseldorf, Deutschland, (Ansprechpartner: Daniel Raab; Telefon: +49 (0)211 17607828) mitgeteilt, dass Kursstabilisierungen (im Sinne von Art. 3 Abs. 2 lit. d) der Marktmissbrauchsverordnung) in Bezug auf das Angebot der folgenden Wertpapiere, wie nachstehend angegeben, vorgenommen wurden:
Die Wertpapiere: | |
Emittent: | fashionette AG |
Garant (falls vorhanden): | Nicht zutreffend |
Nominelles Gesamtvolumen des Angebots (ohne Mehrzuteilungsoption): |
3.200.000 |
Beschreibung: | Stückaktien |
ISIN DE000A2QEFA1 | |
Angebotspreis: | EUR 31,00 |
Stabilisierung: | |
Stabilisierungsmanager: |
Hauck & Aufhäuser Privatbankiers
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