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    DGAP-Adhoc  146  0 Kommentare EASY SOFTWARE AG: Voraussichtliche Höhe von Ausgleich und Abfindung im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der EASY SOFTWARE AG und der deltus 36. AG (deutsch)

    EASY SOFTWARE AG: Voraussichtliche Höhe von Ausgleich und Abfindung im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der EASY SOFTWARE AG und der deltus 36. AG

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    DGAP-Ad-hoc: EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Vertrag EASY SOFTWARE AG: Voraussichtliche Höhe von Ausgleich und Abfindung im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der EASY SOFTWARE AG und der deltus 36. AG

    11.11.2020 / 00:32 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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    Der Vorstand der EASY SOFTWARE AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nach §§ 291 ff. AktG mit der deltus 36. AG als herrschendem Unternehmen und der EASY SOFTWARE AG als beherrschtem Unternehmen abgeschlossen.

    Die von der EASY SOFTWARE AG und der deltus 36. AG gemeinsam mit der unabhängigen Bewertung beauftragte Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft RSM GmbH hat den Gesellschaften heute die finalen Ergebnisse ihrer Unternehmensbewertung nach dem Bewertungsstandard IDW S1 übermittelt. Hiernach hat die RSM GmbH für den Ausgleich nach § 304 AktG EUR 0,38 (dies entspricht einem Betrag von EUR 0,44 vor aktueller Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie der EASY SOFTWARE AG für jedes volle Geschäftsjahr sowie für die Abfindung nach § 305 AktG EUR 11,42 je Aktie der EASY SOFTWARE AG ermittelt. Der gerichtlich bestellte Vertragsprüfer Herr Wirtschaftsprüfer Michael Wahlscheidt hat die Angemessenheit des von der RSM GmbH ermittelten Ausgleichs nach § 304 AktG und der Abfindung nach § 305 AktG nach derzeitigem Prüfungsstand bestätigt.

    Der Bewertungsgutachter kommt weiter zu dem Ergebnis, dass der maßgebliche durchschnittliche Börsenkurs EUR 10,69 je EASY SOFTWARE Aktie beträgt. Relevant ist insoweit der nach Handelsvolumen gewichtete durchschnittliche Börsenkurs der EASY SOFTWARE Aktien im Dreimonatszeitraum vor der Bekanntgabe der Absicht zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen EASY SOFTWARE und der deltus 36. AG durch diese am 3. September 2020. Der nach der Ertragswertmethode ermittelte Wert je EASY SOFTWARE Aktie liegt um EUR 0,73 über dem hiernach maßgeblichen Börsenkurs.

    Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird bei weiterer Zustimmung der Hauptversammlung der deltus 36. AG und der EASY SOFTWARE AG mit Eintragung in das Handelsregister der EASY SOFTWARE AG wirksam.

    EASY SOFTWARE AG
    Der Vorstand

    Kontakt:
    Oliver Krautscheid

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    11.11.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: EASY SOFTWARE AG
    Am Hauptbahnhof 4
    45468 Mülheim an der Ruhr
    Deutschland
    Telefon: +49(0) 208 450 16-0
    Fax: +49(0) 208 450 16-90
    E-Mail: investor@easy.de
    Internet: www.easy.de
    ISIN: DE000A2YN991
    WKN: A2YN99
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange
    EQS News ID: 1147122

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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    1147122 11.11.2020 CET/CEST

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