DGAP-News Epigenomics AG veröffentlicht Finanzergebnisse für die ersten neun Monate 2020
DGAP-News: Epigenomics AG / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung/9-Monatszahlen Epigenomics AG veröffentlicht Finanzergebnisse für die ersten neun Monate 2020 |
Berlin (Deutschland) und San Diego, CA (USA), 12. November 2020 - Die Epigenomics AG (FSE: ECX, OTCQX: EPGNY, das "Unternehmen") hat heute die Finanzergebnisse (nach IFRS, ungeprüft) für die ersten neun Monate 2020 veröffentlicht.
Wesentliche Ereignisse nach Ende des Berichtszeitraums
- Am 16. Oktober 2020 hat die staatliche US-amerikanische Krankenversicherung Centers for Medicare und Medicaid Services (CMS) einen vorläufigen negativen Erstattungsvorschlag im Zusammenhang mit der National Coverage Determination (NCD) von Epi proColon, dem von Epigenomics entwickelten Bluttest zur Darmkrebsvorsorge, veröffentlicht. Im Anschluss an die 30-tägige öffentliche Kommentierungsphase, die am 15. November 2020 endet und die dazu genutzt wird, die CMS von den wissenschaftlich erwiesenen Vorteilen des Bluttests Epi proColon zu überzeugen, werden die CMS innerhalb von 60 Tagen ihre endgültige Entscheidung veröffentlichen.
Greg Hamilton, CEO der Epigenomics AG: "Die vorläufige Entscheidung der CMS ist für uns nach wie vor nicht nachvollziehbar. Es ist für uns unerklärlich, warum unsere Mikrosimulationsstudien von CISNET und der Harvard Medical School bei der Entscheidungsfindung der CMS nicht berücksichtigt wurden. Beide Studien wurden in anerkannten wissenschaftlichen Journalen veröffentlicht und zeigen eindeutig, dass Epi proColon die Häufigkeit und Mortalität von Darmkrebs genauso wirksam oder besser als andere zugelassene Methoden senken kann. Im Endeffekt geht die vorläufige Entscheidung der CMS somit zu Lasten der Patienten und nimmt vermeidbare Todesfälle billigend in Kauf. Wir glauben an die Chance, dass die CMS auf Basis dieser Ergebnisse ihre finale Entscheidung noch ändert - wie bereits in der Vergangenheit geschehen - und werden nichts unversucht lassen, die CMS dahingehend umzustimmen."