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    Joh. Friedrich Behrens AG  1386  0 Kommentare Wie geht es nun weiter?


    AnleiheRefinanzierung gescheitert – die Joh. Friedrich Behrens AG hat gestern die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung mit dem Ziel der Sanierung beim zuständigen Amtsgericht in Lübeck beantragt. Der Vorstand der Behrens AG, Tobias Fischer-Zernin, hat sich zu diesem Schritt entschlossen, weil in den fortgeschrittenen Verhandlungen mit einem Debt Fonds über eine Finanzierungsaufnahme keine Einigung über wesentliche Vertragsinhalte erzielt und auch keine Alternative gefunden werden konnte. So konnte die Behrens-Unternehmensanleihe 2015/20 am gestrigen Fälligkeitsdatum nicht zurückgezahlt werden, wodurch eine Zahlungsunfähigkeit der Behrens AG eingetreten ist.

    ANLEIHE CHECK: Die im Jahr 2015 begebene Behrens-Anleihe 2015/20 (ISIN DE000A161Y52) ist mit einem Zinskupon von 7,75% p.a. ausgestattet und hat ein ausstehendes Volumen von 16,2 Mio. Euro. Die Anleihe sollte am 11. November 2020 zurückgezahlt werden.

    Zudem hat die Behrens AG im Oktober 2020 eine neue Anleihe 2020/25 aufgelegt und öffentlich angeboten. Diese Anleihe wird nun folgerichtig nicht begeben. Sowohl die Neuzeichnungen als auch der Umtausch einschließlich Mehrzuteilungsoptionen werden nicht abgewickelt und die Emission abgebrochen, heißt es von Seiten des Unternehmens. Des Weiteren ist der Ahrensburger Befestigungsmittel-Produzent noch mit einer 6,25%-Anleihe 2019/24 (ISIN DE000A2TSEB6) mit einem platzierten Gesamtvolumen von insgesamt 23,2 Mio. Euro am Kapitalmarkt vertreten.

    „Sind zuversichtlich, die Gruppe finanziell sanieren zu können“

    „Unser Ziel ist es, im Rahmen des Verfahrens in Eigenverwaltung die finanzielle Sanierung des operativen Geschäfts der Behrens-Gruppe zügig und nachhaltig umzusetzen. Wir haben bis zuletzt für die geplante neue Gesamtfinanzierung zur Rückführung der Anleihe 2015/20 gekämpft, vor dem Hintergrund eines aktuell gut laufenden Geschäftes. Am Ende ist die Finanzierung leider gescheitert. Wir sind jetzt jedoch zuversichtlich, dass wir auf diesem Weg die Unternehmensgruppe als Ganzes finanziell sanieren können“, gibt sich Tobias Fischer-Zernin, Vorstandsvorsitzender der Behrens AG, optimistisch.

    Die Insolvenz-Anmeldung betrifft ausschließlich die Behrens AG in ihrer Funktion als Muttergesellschaft. Für die Tochtergesellschaften der Behrens AG wurden keine Insolvenzverfahren beantragt, sie halten ihren operativen Geschäftsbetrieb uneingeschränkt aufrecht. Die in der Behrens AG beschäftigten Mitarbeiter werden über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit für die nächsten drei Monate abgesichert. Der Geschäftsbetrieb der Behrens-Gruppe läuft uneingeschränkt weiter.

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