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     240  0 Kommentare First Majestic geht gegen Entscheidung des Kreisgerichts über Nichtigerklärung des „Advance Pricing Agreement“ in Berufung

    Vancouver, BC, Kanada - First Majestic Silver Corp. („First Majestic“ oder das „Unternehmen“) hat heute bekannt gegeben, dass seine mexikanische Tochtergesellschaft Primero Empresa Minera, S.A. de C.V. („PEM“) nun eine schriftliche Begründung für die Entscheidung des mexikanischen Bundesgerichts für Verwaltungsangelegenheiten („Bundesgericht“) vom 23. September 2020 erhalten hat, mit der das im Jahr 2012 zwischen PEM und der mexikanischen Steuerbehörde Servicio de Administracion Tributaria („SAT“) geschlossene „Advance Pricing Agreement/APA“ (Anm.:  Vereinbarung über Vorabzusagen im Hinblick auf Verrechnungspreise) für nichtig erklärt wurde.

     

    Mit der Entscheidung des Bundesgerichts wird SAT angewiesen, die Beweise und die Grundlage für die Ausstellung des APA rückwirkend zu überprüfen. Folgende wesentliche Gründe werden angeführt: (i) SAT sind bei der Begutachtung des Antrags von PEM im Hinblick auf das APA und der zur Unterstützung des Antrags vorgelegten Beweise Fehler unterlaufen; und (ii) SAT hat es verabsäumt, vor der Ausstellung des APA bestimmte Zusatzinformationen von PEM anzufordern. Die Rechtsberater des Unternehmens, welche die schriftliche Begründung nunmehr geprüft haben, sind weiterhin der Ansicht, dass die Entscheidung des Bundesgerichts sowohl aufgrund von Verfahrensfehlern als auch aufgrund des Versäumnisses, auf die relevanten Beweise und Rechtsbehörden einzugehen, fehlerhaft ist. Das Unternehmen hat die Absicht, noch vor Ablauf der Frist am 1. Dezember 2020 gegen die Entscheidung bei den Kreisgerichten Berufung einzulegen.

     

    Das Unternehmen bemüht sich weiterhin um eine gütliche Beilegung seines Rechtsstreits mit der mexikanischen Regierung und zieht auch diplomatische Wege der Lösung in Erwägung. Darüber hinaus hat das Unternehmen, wie bereits zuvor bekannt gegeben, am 13. Mai 2020 eine Absichtserklärung zur Einreichung einer Klage gegen die mexikanische Regierung gemäß den Bestimmungen des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens („NAFTA“) zugestellt. Das Unternehmen behält sich somit weiterhin die Möglichkeit vor, eine Lösung seines Rechtsstreits mit der mexikanischen Regierung über ein internationales Schiedsverfahren anzustreben.

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