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     527  0 Kommentare Vergiss Ant Financial! Airbnb steht ebenfalls vor dem Börsengang!

    In der Welt der Börsengänge oder auch IPOs ist einiges los. Eigentlich wollte Alibabas (WKN: A117ME) Tochtergesellschaft Ant Financial zu Anfang des Monats das Börsenparkett betreten. Aufgrund des Vetos der chinesischen Börsenaufsicht konnte dieser Schritt jedoch nicht erfolgen. Das hat zu reichlich Verunsicherung geführt, speziell bei Ant Financial. Aber auch bei der Alibaba-Aktie.

    Allerdings dreht sich im Kosmos der Börsengänge nicht alles um Ant Financial. Nein, denn auch Airbnb strebt jetzt an die Börse. Werfen wir in diesem Sinne einen Blick auf einige interessante und wissenswerte Daten. Sowie darauf, ob die Aktie unternehmensorientiert einen näheren Blick verdient haben könnte.

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    Airbnb: Aktuelle Zahlen im Blick!

    Wie wir mit Blick auf gängige Mitteilungen bezüglich des Börsengangs erkennen können, scheinen sich auch hier erste Details und konkrete Bewertungsvorstellungen abzuzeichnen. Demnach möchte das Management 9,2 Mio. Anteilsscheine an dem eigenen Unternehmen ausgeben und visiert dabei eine Bewertung von mehr als 30 Mrd. US-Dollar an. Damit gehört auch Airbnb künftig zu den Schwergewichten, die in diesem Jahr auf das Parkett gehüpft sind.

    Zeitlich ist der Börsengang für den Dezember dieses Jahres angedacht. Dabei sollen rund 3 Mrd. US-Dollar erlöst werden, was frisches Kapital für das Unternehmen einbringt. Kapital, das eine junge Wachstumsgeschichte natürlich gebrauchen kann.

    Die aktuellen Quartalszahlen, die ebenfalls bekannt gegeben worden sind, zeichnen hingegen ein eher gemischtes Bild. Der Umsatz von Airbnb ist im letzten Quartal um ca. 19 % auf 1,34 Mrd. US-Dollar eingebrochen. Mit einem Nettogewinn in Höhe von 219 Mio. US-Dollar ist das Unternehmen im letzten Vierteljahr sogar profitabel gewesen. Für die ersten neun Monate beläuft sich hier das Ergebnis jedoch auf einen Verlust von 697 Mio. US-Dollar. Die aktuelle Epidemie hat den Reisemarkt zum Erliegen gebracht. Das spürt natürlich auch Airbnb.

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    Spannende Zahlen sind das jedoch allemal und eine interessante, weiterführende Fragestellung ist natürlich: Ist die kommende Airbnb-Aktie einen näheren Blick wert? Grundsätzlich verknüpft das Unternehmen viele starke Trends, die Potenzial besitzen: Digitalisierung, Gig-Economy und auch das individuellere Verreisen werden durch die Plattform ermöglicht. Auch soziale Interaktionen und ein Netzwerkeffekt auf der Plattform lassen sich nicht leugnen. Das könnte eine interessante Ausgangslage sein. Zumal Airbnb in 220 Staaten Fuß gefasst hat, 550 Mio. Gästeunterkünfte abwickelt und in mehr als 100.000 Städten vertreten ist. Das ist stark.

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Die letztendliche Meinung des Analysten sollte nicht ausschließlich im Modell betrachtet werden, sondern eher als das wahrscheinlichste Ergebnis vieler möglicher zukünftiger Auswirkungen. Unabhängig von der verwendeten Bewertungsmethode besteht das Risiko, dass das Investitionsergebnis nicht erreicht wird, z. B. aufgrund unvorhergesehener Veränderungen der Nachfrage nach den Produkten des Unternehmens, Änderungen des Managements, der Technologie, der konjunkturellen Entwicklung, der Zinsentwicklung, der operativen und/oder Materialkosten, des Wettbewerbsdrucks, des Aufsichtsrechts, des Wechselkurses, der Besteuerung, usw. Bei Anlagen in ausländischen Märkten und Instrumenten gibt es weitere Risiken, etwa aufgrund von Wechselkursänderungen oder Änderungen der politischen und sozialen Bedingungen. Diese Ausarbeitung reflektiert die Meinung des jeweiligen Verfassers zum Zeitpunkt ihrer Erstellung. 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Marktschlagende: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren stärker als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird. Profitabel: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren weniger als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird, aber mehr als null. Negativ: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren fallen wird. Handelsregeln und Offenlegungen von Analysten und Dritten in Verbindung mit der Aktienwelt360 GmbH Wenn ein Analyst (Mitarbeiter sowie Freiberufler) von Aktienwelt360 über eine Aktie schreibt, von der er oder sie selbst eine Position besitzt oder davon anderweitig profitiert, dann wird dieser Umstand am Ende eines Artikels oder Berichts erwähnt. Wir haben Aktienempfehlung in unseren kostenpflichtigen Newslettern und wir legen auch diese Empfehlungen offen, wenn wir darüber auf unserer kostenlos zugänglichen Website schreiben (aktienwelt360.de). Um unseren zahlenden Mitgliedern gegenüber fair zu bleiben, legen wir diese Empfehlungen mindestens 30 Tage ab der ersten Veröffentlichung der Empfehlung nicht in unserem kostenlosen Content offen. Nach dieser Frist von 30 Tagen werden wir auch diese Empfehlungen offenlegen. Zusätzlich zu den oben erwähnten Anforderungen unterliegen wir zusätzlichen Handelsbeschränkungen und Richtlinien. Diese Beschränkungen verlangen, dass die Angestellten von Aktienwelt360: - jede Aktie, die sie besitzen, mindestens zehn volle Handelstage besitzen müssen. (Daytrading ist nicht zugelassen – als ob wir das überhaupt wollten!) - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen. - unsere Compliance-Abteilung informieren müssen, wenn sie eine Aktie kaufen oder verkaufen, egal ob sie darüber geschrieben haben oder nicht. Wir arbeiten auch mit freiberuflichen Autoren, die: - jede Aktie, die sie besitzen und über die sie bei Aktienwelt360 schreiben, mindestens zehn volle Handelstage halten müssen. - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen.
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