PKV-Beiträge steigen wie nie zuvor / Mehrere Gerichte erklären Beitragserhöhungen für unwirksam (FOTO)
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Weitere Informationen
https://ots.de/mKYNgT
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Köln (ots) - Gerade erhalten viele Kunden der privaten Krankenversicherungen
(PKV) Post mit verheerendem Inhalt: Die Beitragserhöhungen für 2021 fallen
vielfach gigantisch aus. Für viele Privatversicherte ist das ein Schock, mussten
sie doch schon in den vergangenen Jahren stetig immer mehr zahlen. Doch für die
gebeutelten Versicherten ist Hoffnung in Sicht, denn aktuell läuft eine
erfolgreiche Klagewelle gegen die vergangenen Erhöhungen fast aller
Versicherungsanbieter. Große Krankenversicherungen mit Millionen Kunden wie die
AXA, Barmenia oder die DKV wurden bereits vor verschiedenen Land- und
Oberlandesgerichten zu Rückzahlungen in bis zu fünfstelliger Höhe verurteilt.
Über solche Summen dürften sich Versicherte gerade jetzt besonders freuen.
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Köln (ots) - Gerade erhalten viele Kunden der privaten Krankenversicherungen
(PKV) Post mit verheerendem Inhalt: Die Beitragserhöhungen für 2021 fallen
vielfach gigantisch aus. Für viele Privatversicherte ist das ein Schock, mussten
sie doch schon in den vergangenen Jahren stetig immer mehr zahlen. Doch für die
gebeutelten Versicherten ist Hoffnung in Sicht, denn aktuell läuft eine
erfolgreiche Klagewelle gegen die vergangenen Erhöhungen fast aller
Versicherungsanbieter. Große Krankenversicherungen mit Millionen Kunden wie die
AXA, Barmenia oder die DKV wurden bereits vor verschiedenen Land- und
Oberlandesgerichten zu Rückzahlungen in bis zu fünfstelliger Höhe verurteilt.
Über solche Summen dürften sich Versicherte gerade jetzt besonders freuen.
Beitragserhöhungen müssen plausibel begründet sein
Die Rückerstattungen sind möglich, weil fast alle Versicherungen in den letzten
Jahren die gesetzlichen Vorgaben für Beitragserhöhungen missachtet haben. Dies
stellte im Januar 2020 auch das OLG Köln in einem aufsehenerregenden Urteil
gegen die AXA fest (Aktenzeichen 9 U 138/19).
Der gefürchtete Brief mit der Ankündigung einer Erhöhung ist zugleich
Ausgangspunkt für die Rückforderung. Denn die darin enthaltenen Angaben zur
Begründung waren insbesondere in den vergangenen Jahren fast immer spärlich, der
Informationsgehalt dünn. Zu dünn, wie die Kölner Richter entschieden. Erhöhungen
auf Basis so floskelhafter Begründungen sind unwirksam, so der
Versicherungssenat des OLG Köln.
"Der Kunde muss erkennen können, warum sich gerade sein Beitrag erhöht hat.
Diese eigentlich geringe Anforderung wurde aber in den letzten Jahren in vielen
Fällen nicht erfüllt." so Ilja Ruvinskij, Rechtsanwalt und Partner der
bundesweit tätigen Anwaltskanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Seine Kanzlei ist
eine der führenden Kanzleien in der Rückforderung zu Unrecht erhöhter Beiträge
und hat bereits gegen mehrere Versicherungen erfolgreich geklagt.
Klagewelle trifft gesamte PKV-Branche
Die Liste gewonnener Verfahren lässt sich sehen. Neben der AXA und der zum
ERGO-Konzern gehörenden DKV in Köln, gab es am LG Frankfurt ein Urteil gegen die
Barmenia (Az. 2-23 O 198/19). Darüber hinaus gewannen Kläger auch in München
gegen die Bayerische Beamtenkrankenkasse. Die Rückerstattungsbeträge, die die
Anwälte von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ in diesen Verfahren für ihre Mandanten
erstreiten konnten, lagen zwischen 3.500 und über 10.000 Euro.
"Wir haben im Rahmen unserer Prüfung bei fast allen Versicherungen die gleichen
Fehler gefunden. Entsprechend haben wir gegen nahezu alle Unternehmen Klagen
eingereicht. In den allermeisten Verfahren ist absehbar, dass sich die Gerichte
dem OLG Köln anschließen werden", so Ruvinskij. Allianz, DKV, Central
Krankenversicherung bzw. Generali oder Signal Iduna - die Liste umfasst laut
Ruvinskij praktisch alle Versicherungen.
Hohe Belastung durch PKV-Kosten
Aktuell müssen viele Privatversicherte, insbesondere Selbstständige, starke
Einkommenseinbußen hinnehmen. Da kommt die Möglichkeit, hohe Rückforderungen zu
erhalten, wie gerufen. Auch im Alter, wenn ein Wechsel zur "gesetzlichen"
ausgeschlossen ist, wird die "Kostenfalle" PKV häufig zum Problem. "Es ist
ratsam, die Erhöhungen der letzten Jahre überprüfen zu lassen." empfiehlt Ilja
Ruvinskij.
Pressekontakt:
Ilja Ruvinskij, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Telefon: 0221 / 986 584 83
E-Mail: mailto:presse@anwalt-kg.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/127230/4767718
OTS: KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei
Die Rückerstattungen sind möglich, weil fast alle Versicherungen in den letzten
Jahren die gesetzlichen Vorgaben für Beitragserhöhungen missachtet haben. Dies
stellte im Januar 2020 auch das OLG Köln in einem aufsehenerregenden Urteil
gegen die AXA fest (Aktenzeichen 9 U 138/19).
Der gefürchtete Brief mit der Ankündigung einer Erhöhung ist zugleich
Ausgangspunkt für die Rückforderung. Denn die darin enthaltenen Angaben zur
Begründung waren insbesondere in den vergangenen Jahren fast immer spärlich, der
Informationsgehalt dünn. Zu dünn, wie die Kölner Richter entschieden. Erhöhungen
auf Basis so floskelhafter Begründungen sind unwirksam, so der
Versicherungssenat des OLG Köln.
"Der Kunde muss erkennen können, warum sich gerade sein Beitrag erhöht hat.
Diese eigentlich geringe Anforderung wurde aber in den letzten Jahren in vielen
Fällen nicht erfüllt." so Ilja Ruvinskij, Rechtsanwalt und Partner der
bundesweit tätigen Anwaltskanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Seine Kanzlei ist
eine der führenden Kanzleien in der Rückforderung zu Unrecht erhöhter Beiträge
und hat bereits gegen mehrere Versicherungen erfolgreich geklagt.
Klagewelle trifft gesamte PKV-Branche
Die Liste gewonnener Verfahren lässt sich sehen. Neben der AXA und der zum
ERGO-Konzern gehörenden DKV in Köln, gab es am LG Frankfurt ein Urteil gegen die
Barmenia (Az. 2-23 O 198/19). Darüber hinaus gewannen Kläger auch in München
gegen die Bayerische Beamtenkrankenkasse. Die Rückerstattungsbeträge, die die
Anwälte von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ in diesen Verfahren für ihre Mandanten
erstreiten konnten, lagen zwischen 3.500 und über 10.000 Euro.
"Wir haben im Rahmen unserer Prüfung bei fast allen Versicherungen die gleichen
Fehler gefunden. Entsprechend haben wir gegen nahezu alle Unternehmen Klagen
eingereicht. In den allermeisten Verfahren ist absehbar, dass sich die Gerichte
dem OLG Köln anschließen werden", so Ruvinskij. Allianz, DKV, Central
Krankenversicherung bzw. Generali oder Signal Iduna - die Liste umfasst laut
Ruvinskij praktisch alle Versicherungen.
Hohe Belastung durch PKV-Kosten
Aktuell müssen viele Privatversicherte, insbesondere Selbstständige, starke
Einkommenseinbußen hinnehmen. Da kommt die Möglichkeit, hohe Rückforderungen zu
erhalten, wie gerufen. Auch im Alter, wenn ein Wechsel zur "gesetzlichen"
ausgeschlossen ist, wird die "Kostenfalle" PKV häufig zum Problem. "Es ist
ratsam, die Erhöhungen der letzten Jahre überprüfen zu lassen." empfiehlt Ilja
Ruvinskij.
Pressekontakt:
Ilja Ruvinskij, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Telefon: 0221 / 986 584 83
E-Mail: mailto:presse@anwalt-kg.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/127230/4767718
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