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     1508  0 Kommentare PKV-Beiträge steigen wie nie zuvor / Mehrere Gerichte erklären Beitragserhöhungen für unwirksam (FOTO)

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    Weitere Informationen
    https://ots.de/mKYNgT
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    Köln (ots) - Gerade erhalten viele Kunden der privaten Krankenversicherungen
    (PKV) Post mit verheerendem Inhalt: Die Beitragserhöhungen für 2021 fallen
    vielfach gigantisch aus. Für viele Privatversicherte ist das ein Schock, mussten
    sie doch schon in den vergangenen Jahren stetig immer mehr zahlen. Doch für die
    gebeutelten Versicherten ist Hoffnung in Sicht, denn aktuell läuft eine
    erfolgreiche Klagewelle gegen die vergangenen Erhöhungen fast aller
    Versicherungsanbieter. Große Krankenversicherungen mit Millionen Kunden wie die
    AXA, Barmenia oder die DKV wurden bereits vor verschiedenen Land- und
    Oberlandesgerichten zu Rückzahlungen in bis zu fünfstelliger Höhe verurteilt.
    Über solche Summen dürften sich Versicherte gerade jetzt besonders freuen.

    Beitragserhöhungen müssen plausibel begründet sein

    Die Rückerstattungen sind möglich, weil fast alle Versicherungen in den letzten
    Jahren die gesetzlichen Vorgaben für Beitragserhöhungen missachtet haben. Dies
    stellte im Januar 2020 auch das OLG Köln in einem aufsehenerregenden Urteil
    gegen die AXA fest (Aktenzeichen 9 U 138/19).

    Der gefürchtete Brief mit der Ankündigung einer Erhöhung ist zugleich
    Ausgangspunkt für die Rückforderung. Denn die darin enthaltenen Angaben zur
    Begründung waren insbesondere in den vergangenen Jahren fast immer spärlich, der
    Informationsgehalt dünn. Zu dünn, wie die Kölner Richter entschieden. Erhöhungen
    auf Basis so floskelhafter Begründungen sind unwirksam, so der
    Versicherungssenat des OLG Köln.

    "Der Kunde muss erkennen können, warum sich gerade sein Beitrag erhöht hat.
    Diese eigentlich geringe Anforderung wurde aber in den letzten Jahren in vielen
    Fällen nicht erfüllt." so Ilja Ruvinskij, Rechtsanwalt und Partner der
    bundesweit tätigen Anwaltskanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Seine Kanzlei ist
    eine der führenden Kanzleien in der Rückforderung zu Unrecht erhöhter Beiträge
    und hat bereits gegen mehrere Versicherungen erfolgreich geklagt.

    Klagewelle trifft gesamte PKV-Branche

    Die Liste gewonnener Verfahren lässt sich sehen. Neben der AXA und der zum
    ERGO-Konzern gehörenden DKV in Köln, gab es am LG Frankfurt ein Urteil gegen die
    Barmenia (Az. 2-23 O 198/19). Darüber hinaus gewannen Kläger auch in München
    gegen die Bayerische Beamtenkrankenkasse. Die Rückerstattungsbeträge, die die
    Anwälte von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ in diesen Verfahren für ihre Mandanten
    erstreiten konnten, lagen zwischen 3.500 und über 10.000 Euro.

    "Wir haben im Rahmen unserer Prüfung bei fast allen Versicherungen die gleichen
    Fehler gefunden. Entsprechend haben wir gegen nahezu alle Unternehmen Klagen
    eingereicht. In den allermeisten Verfahren ist absehbar, dass sich die Gerichte
    dem OLG Köln anschließen werden", so Ruvinskij. Allianz, DKV, Central
    Krankenversicherung bzw. Generali oder Signal Iduna - die Liste umfasst laut
    Ruvinskij praktisch alle Versicherungen.

    Hohe Belastung durch PKV-Kosten

    Aktuell müssen viele Privatversicherte, insbesondere Selbstständige, starke
    Einkommenseinbußen hinnehmen. Da kommt die Möglichkeit, hohe Rückforderungen zu
    erhalten, wie gerufen. Auch im Alter, wenn ein Wechsel zur "gesetzlichen"
    ausgeschlossen ist, wird die "Kostenfalle" PKV häufig zum Problem. "Es ist
    ratsam, die Erhöhungen der letzten Jahre überprüfen zu lassen." empfiehlt Ilja
    Ruvinskij.

    Pressekontakt:

    Ilja Ruvinskij, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
    Telefon: 0221 / 986 584 83
    E-Mail: mailto:presse@anwalt-kg.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/127230/4767718
    OTS: KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei


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