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    ETERNA lädt zur 2. AGV  213  0 Kommentare „Laufzeit-Verlängerung der Anleihe 2017/22 notwendig“


    ETERNA muss in die Verlängerung – zur notwendigen Verlängerung der Anleihe 2017/22 (ISIN DE000A2E4XE4) ist eine zweite Anleihegläubigerversammlung (AGV) nötig. Eine Stimmabgabe zur Laufzeit-Verlängerung der Anleihe 2017/22 ist dabei ab sofort über die ETERNA-Webseite möglich. Mit der Abstimmung soll die Stabilität der Finanzierung des Mode-Unternehmens auch in der Corona-Krise erreicht werden. ETERNA bietet Anlegern zu weiteren Informationen auch die Teilnahme an Telefonkonferenzen an.

    In der vorangegangenen Abstimmung ohne Versammlung (1. AGV) haben weniger als 50 % des ausstehenden Anleihevolumens abgestimmt. Damit lag, wie bei Gläubigerversammlungen in der Regel der Fall, für die erste Abstimmung keine Beschlussfähigkeit vor.

    Hinweis: Die Einladung mit allen Details zur zweiten Gläubigerversammlung sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://unternehmen.eterna.de/de/anleihe veröffentlicht.

    2. AGV am 17. Dezember 2020

    Zur Abstimmung über die geplante Anleiheverlängerung hat die eterna Mode Holding GmbH heute eine zweite Gläubigerversammlung einberufen. Diese wird am 17. Dezember 2020 in den Räumlichkeiten von ETERNA in Passau stattfinden.

    „Dass eine erste Abstimmungsrunde in der Regel nicht beschlussfähig ist, entspricht der Erfahrung aus anderen Fällen. Insofern sind wir nicht überrascht, und haben deshalb von Anfang an auf die Zustimmung unserer Anleger in der zweiten Versammlung gesetzt. ETERNA ist trotz der schwierigen Lage im Handel operativ unverändert solide unterwegs. Es geht jetzt darum, dass die Gläubiger der Anleihe mit ihrer Stimme aktiv der Verlängerung der Anleihe und der damit verbundenen Gesamtfinanzierung zustimmen. Damit können sie zur Überbrückung der COVID-19-bedingten, temporären Beeinträchtigung des Geschäftes für finanzielle Stabilität sorgen. Die Anleihegläubiger unterstützen damit ebenfalls unsere erfolgreiche Wachstumsstrategie der letzten Jahre und legen die Grundlage, dass wir weiter konsequent Zukunftsthemen wie die weitere Digitalisierung und Internationalisierung unseres Unternehmens weiterentwickeln können. Unsere Schuldscheingläubiger haben bereits den ersten Schritt gemacht und sich für die Verlängerung des bestehenden Finanzierungsmix ausgesprochen. Nun sind unsere Anleihegläubiger gefragt, ihre Zustimmung zu geben“, appelliert Henning Gerbaulet, geschäftsführender Gesellschafter der eterna Mode Holding GmbH.

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    ETERNA lädt zur 2. AGV „Laufzeit-Verlängerung der Anleihe 2017/22 notwendig“ ETERNA muss in die Verlängerung – zur notwendigen Verlängerung der Anleihe 2017/22 (ISIN DE000A2E4XE4) ist eine zweite Anleihegläubigerversammlung (AGV) nötig. Eine Stimmabgabe zur Laufzeit-Verlängerung der Anleihe 2017/22 ist dabei ab sofort über …

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