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     369  0 Kommentare Kanzlei Dr. Stoll & Sauer lehnt 16a Senat am OLG Stuttgart wegen Befangenheit ab / Diesel-Richter Dr. Fabian Richter Reuschle soll kaltgestellt werden

    Lahr (ots) - Der Justizskandal rund um den Diesel-Richter Dr. Fabian Richter
    Reuschle am Stuttgarter Landgericht erfasst jetzt auch das Oberlandesgericht
    Stuttgart. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH lehnt mit
    Schreiben vom 4. November 2020 den kompletten 16a Senat aufgrund der Besorgnis
    der Befangenheit ab (Az. 16a U 186/19) - und das in 100 Verfahren. Es bestehen
    erhebliche Zweifel an der Neutralität des Vorsitzenden Richters Dr. Ziegler. Der
    Ziegler-Senat hatte Reuschle am 1. Juli 2020 in einem Diesel-Verfahren gegen
    Daimler für befangen erklärt. Für Dr. Stoll & Sauer ist diese Entscheidung auf
    höchst fragwürdige Weise zustande gekommen. Außerdem hat 16a-Richter Ziegler mit
    einem Telefonat dafür gesorgt, dass Richter Reuschle am Landgericht keine
    Abgasskandal-Fälle mehr zugeteilt bekommt. Er ist kaltgestellt - so wie es die
    Automobilindustrie wünscht. Für Dr. Ralf Stoll sind dies "erschütternde
    Nachrichten aus einem Gericht in Deutschland".

    Reuschle bringt Diesel-Abgasskandal trotzdem ans EuGH

    Im Kern des Justiz-Skandals steht die Daimler AG und der als Schrecken der
    Automobilindustrie bekannt gewordene Dr. Fabian Richter Reuschle. Reuschle
    wollte im November 2019 im Diesel-Abgasskandal 21 Verfahren gegen die Daimler AG
    aus zwei Zivilkammern des Landgerichts Stuttgart zusammenfassen und dem
    Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Vorabentscheidung vorlegen. (ht
    tps://www.dieselskandal-anwalt.de/aktuelles/diesel-abgasskandal-befangenheitsant
    rag-gegen-richter-reuschle-stuttgart-kanzlei-dr-stoll) Er beabsichtigte unter
    anderem klären zu lassen, ob das Thermofenster eine unzulässige
    Abschalteinrichtung darstellt, ob Verbraucher Nutzungsentgelt an die Autobauer
    zu zahlen haben und ob der Motor tatsächlich geschützt werden muss.
    Daimler-Anwälte haben daraufhin gegen Reuschle Befangenheitsanträge gestellt -
    und erstinstanzlich verloren.

    Das OLG Stuttgart erklärte Reuschle dann am 1. Juli 2020 in einem
    Daimler-Verfahren für befangen. (https://www.dieselskandal-anwalt.de/aktuelles/n
    aechste-runde-im-stuttgarter-justiz-skandal-diesel-richter-reuschle-vom-olg-fuer
    ) Im vergangenen Jahr war es bereits VW gelungen, Reuschle von VW-Verfahren
    abziehen zu lassen, in dem sie ihn für befangen haben erklären lassen - unter
    anderem deshalb, weil seine Frau im Diesel-Abgasskandal gegen VW juristisch
    vorgeht. Darauf bezog sich unter anderem auch das OLG Stuttgart. Die Daimler AG
    hat damit erreicht, dass der Gang an den EuGH in einem ihrer Verfahren erstmal
    verschoben ist. Am EuGH rechnen sich die Autobauer im Abgasskandal wenig Chancen
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