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    Elektronische Wertpapiere  416  0 Kommentare Was Unternehmen beachten müssen - Seite 3

    Vorteile wie niedrige Kosten und die Möglichkeit, die Wertpapiere mit allen dazugehörigen Zahlungsströmen selbst zu verwalten, sprechen dafür, digitale Assets anzubieten. Aber es gibt auch Themen, die vorab bedacht werden wollen, wie z.B. die Sicherheit der Wertpapiere gegenüber Manipulationen von außen oder die Notwendigkeit, eine geeignete digitale Infrastruktur aufzubauen. Wie diese ausgestaltet sein muss, hängt dabei natürlich entscheidend von den Vorstellungen des Emittenten bezüglich der Strukturierung der Schuldverschreibungen und der Organisation der darauf bezogenen Schuldenverwaltung ab.

    Schon jetzt braucht man eine digitale Infrastruktur, um ein elektronisches Wertpapier zu begeben. Sollte der Referentenentwurf Gesetz werden, wird man wohl auch die Infrastruktur eines Zentralverwahrers (sprich: der Clearstream Banking AG) oder Finanzdienstleisters nutzen können, gegenwärtig ist dies jedoch noch nicht möglich.

    Fazit: Die Richtung stimmt

    Klar ist aber jetzt schon: Die Digitalisierung hat im Bereich der Finanzmärkte bereits begonnen und wird nicht auf den deutschen Gesetzgeber oder ein deutsches Gesetz warten. Obwohl der Referentenentwurf nicht alle sich dabei stellenden Probleme löst, ist er sicherlich eine gute Grundlage und ein wichtiges Zeichen.

    „Als Fachkanzlei für den Banken- und Kapitalmarktsektor begleiten wir Unternehmen bei der Emission elektronischer Wertpapiere – ganz gleich, ob sie bereits Wertpapiere begeben haben oder dies für die Zukunft planen“, sagt Oliver M. Prager, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der mzs Rechtsanwälte Düsseldorf.

    mzs Rechtsanwälte GbR

    INFO: Weitere Informationen zu mzs Rechtsanwälte finden Sie unter www.mzs-recht.de.

    Foto: pixabay.com (Symbolbild)

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