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    Abgasskandal  1073  0 Kommentare Motor EA288: VW-Kampagne gegen Klagen im Dieselskandal

    Mit einer Anti-Klage-Kampagne will VW eine weitere Klagewelle im Dieselskandal verhindern. Es geht um den VW-Motor EA288, der offenbar ebenfalls illegale Abschalteinrichtungen nutzt.

    Der Abgasskandal hat die Volkswagen AG nach wie vor fest im Griff. Es laufen noch zehntausende Diesel-Verfahren an sämtlichen deutschen Landgerichten und an Oberlandesgerichten. Um sich vor einer neuen Klagewelle zu schützen, hat VW eine Kampagne gegen klagende Kunden und ihre Anwälte gestartet – dabei geht es um den VW-Motor EA288. Als Nachfolger des Skandalmotors EA189 wird er seit 2015 in zahlreichen Dieselmodellen von VW und den Tochterfirmen Audi, Seat und Škoda verbaut. Die Aktion soll Kunden davon abhalten, den Klageweg zu beschreiten.

    Der Grund für die Anti-Klage-Kampagne des VW-Konzerns liegt auf der Hand: VW gerät auch mit dem Nachfolgemotor EA288 immer stärker unter Druck und versucht die nächste drohende nächste Klagewelle im Keim ersticken zu ersticken – mit einer Kampagne gegen Verbraucheranwälte, die Mandanten im VW-Abgasskandal vertreten. VW behauptet unter anderen, der Vorwurf, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung in Fahrzeugen mit EA288 Motoren verbaut wurde, sei haltlos. Doch neben den geschädigten Verbrauchern und ihren Anwälten sehen das auch viele Richter anders.

    VW-Motor EA288: Abschalteinrichtung Fahrkurvenerkennung

    Aus internen Papieren des Konzerns zum Motor EA288 mit Euro 5- oder Euro 6-Norm geht hervor, dass auch in den angeblich sauberen VW-Motoren mindestens bis Mitte 2016 eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde: die sogenannte Fahrkurvenerkennung. VW will den Betroffenen trotzdem weismachen, dass eine Schadensersatzklage bei diesem Motortyp aussichtlos sein soll.

    Doch von zahlreichen Landgerichten liegen bereits verbraucherfreundliche Urteile zum Motor EA288 vor und auch von verschiedenen Oberlandesgerichten (OLG) sind demnächst Entscheidungen zugunsten der Kläger zu erwarten. Das Landgericht Duisburg sprach dem Besitzer eines Golf VII mit Motor EA288 schon im Oktober 2018 Schadenersatz wegen der unzulässigen Abschalteinrichtung Fahrkurvenerkennung zu. VW hat die Abschalteinrichtung nicht abgestritten, hält solche Zykluserkennungen allerdings für legal.

    Im März 2020 gab das Landgericht Regensburg dem Käufer eines VW Golf VII Recht. Er konnte ein internes VW-Dokument vorweisen, aus dem hervorging, dass bei der Abgasreinigung zwischen Testmodus auf dem Prüfstand und realem Straßenverkehr unterschieden wird – für das Gericht eine unzulässige Abschalteinrichtung.

    Thermofenster im Motor EA288 unzulässig

    Vor dem Landgericht Wuppertal hat VW selbst zugegeben, im Motor EA288 ein sogenanntes Thermofenster verbaut zu haben. Das Thermofenster steuert die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur. Bei bestimmten Temperaturen werden die Abgase nicht oder nur eingeschränkt gereinigt. Die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston hält Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster grundsätzlich für unzulässig, wenn sie dazu führen, dass der Schadstoffausstoß im Straßenbetrieb erhöht ist.

    Motor EA288: Jetzt auf Schadensersatz klagen!

    Die Urteile machen deutlich, dass Besitzer von Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA288 sehr wohl Schadenersatzansprüche durchsetzen können – und zwar auch dann, wenn das Kraftfahrt-Bundesamt noch keinen verpflichtenden Rückruf angeordnet hat. VW bietet bereits ein freiwilliges Softwareupdate an. Als Grund gibt der Autohersteller an, die Leistung des NOx-Speicherkatalysators könne sich mit zunehmendem Alter verschlechtern. Dadurch könne es zu einen erhöhten Schadstoffausstoß in der Warmlaufphase kommen.

    Weil die Softwareupdates unerwünschte Nebenwirkungen haben und den Wert des Fahrzeugs mindern können, raten wir Betroffenen davon ab und empfehlen stattdessen eine Klage auf Schadensersatz. Hier finden Sie eine Übersicht über die betroffenen Modelle.

    Die Kanzlei VON RUEDEN vertritt über 12.000 Mandanten im Abgasskandal – auch Besitzer von Dieselfahrzeugen mit dem VW-Motor EA288. Nutzen Sie gern unsere kostenlose Erstberatung und lassen Sie prüfen, ob sich eine Einzelklage in Ihrem Fall lohnt. Sie erreichen uns auch unter der 030 – 200 590 770 oder per E-Mail unter info@rueden.de. Kontaktieren Sie uns – wir setzen Ihre Ansprüche im Abgasskandal durch!

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    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
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