Weihnachtszeit
Was in Zeiten von Corona arbeitsrechtlich erlaubt ist und was nicht - Seite 2
Nach dem Gesetz gibt es keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Rechtlich stellt das
Weihnachtsgeld eine Sonderzuwendung des Arbeitgebers dar. Diese kann der
Arbeitnehmer nur verlangen, wenn der Arbeitsvertrag dies ausdrücklich vorsieht
oder - das ist fast noch häufiger - ein anwendbarer Tarifvertrag die Zahlung
vorgibt. Ausnahmsweise kann sich ein Anspruch aus den Grundsätzen der
sogenannten betrieblichen Übung ergeben. Wenn Arbeitgeber vorbehaltlos in
dreimaliger Folge eine Leistung gewähren, entsteht hierauf ein
arbeitnehmerseitiger Rechtsanspruch. Zahlen sie also freiwillig in den Jahren
2017, 2019 und 2019 ein Weihnachtsgeld, müssen sie dies auch 2020 wieder
leisten.
Das Weihnachtsgeld als steuerfreien Corona-Bonus zahlen - was ist davon zu
halten?
Unternehmen dürfen ihren Mitarbeitern bis zum 31.12.2020 eine steuerfreie
Zahlung in Höhe von bis zu EUR 1.500,- zukommen lassen (sog. Corona-Prämie). Auf
diese Zahlung fallen weder für Arbeitgeber, noch für Arbeitnehmer Sozialabgaben
an, so dass die Summe ein Netto-Betrag ist. Allerdings muss der Betrag
"zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn" erbracht werden. Besteht ein Anspruch
der Arbeitnehmer auf ein Weihnachtsgeld, darf dieses damit nicht als "verkappte"
Corona-Prämie gezahlt werden, da der Arbeitgeber so verpflichtend zu
entrichtende Sozialabgaben nicht ordnungsgemäß abführen würde.
Die Weihnachtszeit ist auch die Zeit des Schenkens und Beschenkt-Werdens. Ist es
bedenklich, wertvolle Geschenke von Kunden anzunehmen?
Ja, auf jeden Fall! Vorsicht bei der Annahme von Geschenken! Selbst wenn nur der
Verdacht einer Beeinflussung der Arbeitstätigkeit dadurch aufkommt, wie zum
Beispiel der Bevorzugung von Lieferanten bei der Vergabe von Aufträgen, dann
droht hier nicht nur eine Kündigung, sondern ein solches Verhalten kann auch
strafrechtliche Folgen haben. Arbeitnehmer sollten sich daher vergewissern, bis
zu welcher Höhe Geschenke entgegengenommen werden dürfen. Im Zweifel sollten
Vorgesetzte über ein erhaltenes oder auch nur angebotenes Geschenk informiert
werden.
Der Interviewpartner Prof. Dr. Michael Fuhlrott ist Professor für Arbeitsrecht
an der Hochschule Fresenius in Hamburg sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und
Partner bei FHM Rechtsanwälte.
Über die Hochschule Fresenius
Die Hochschule Fresenius mit ihren Standorten in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt
am Main, Hamburg, Idstein, Köln, München und Wiesbaden sowie dem Studienzentrum
in New York gehört mit über 17.000 Studierenden zu den größten und
renommiertesten privaten Hochschulen in Deutschland. Sie blickt auf eine mehr
als 170-jährige Tradition zurück. 1848 gründete Carl Remigius Fresenius in
Wiesbaden das "Chemische Laboratorium Fresenius", das sich von Beginn an sowohl
der Laborpraxis als auch der Ausbildung widmete. Seit 1971 ist die Hochschule
staatlich anerkannt. Sie verfügt über ein sehr breites, vielfältiges
Fächerangebot und bietet in den Fachbereichen Chemie & Biologie, Design,
Gesundheit & Soziales, onlineplus sowie Wirtschaft & Medien Bachelor- und
Masterprogramme in Vollzeit sowie berufsbegleitende und ausbildungsbegleitende
(duale) Studiengänge an. Die Hochschule Fresenius ist vom Wissenschaftsrat
institutionell akkreditiert. Bei der Erstakkreditierung 2010 wurden insbesondere
ihr "breites und innovatives Angebot an Bachelor- und Master-Studiengängen",
"ihre Internationalität" sowie ihr "überzeugend gestalteter Praxisbezug" vom
Wissenschaftsrat gewürdigt.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website: http://www.hs-fresenius.de
Pressekontakt:
Melanie Hahn
Pressesprecherin Wirtschaft & Medien/onlineplus
T +49 221 973199-507 · M +49 171 359 2590
mailto:melanie.hahn@hs-fresenius.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/59909/4774701
OTS: Hochschule Fresenius
Zahlung in Höhe von bis zu EUR 1.500,- zukommen lassen (sog. Corona-Prämie). Auf
diese Zahlung fallen weder für Arbeitgeber, noch für Arbeitnehmer Sozialabgaben
an, so dass die Summe ein Netto-Betrag ist. Allerdings muss der Betrag
"zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn" erbracht werden. Besteht ein Anspruch
der Arbeitnehmer auf ein Weihnachtsgeld, darf dieses damit nicht als "verkappte"
Corona-Prämie gezahlt werden, da der Arbeitgeber so verpflichtend zu
entrichtende Sozialabgaben nicht ordnungsgemäß abführen würde.
Die Weihnachtszeit ist auch die Zeit des Schenkens und Beschenkt-Werdens. Ist es
bedenklich, wertvolle Geschenke von Kunden anzunehmen?
Ja, auf jeden Fall! Vorsicht bei der Annahme von Geschenken! Selbst wenn nur der
Verdacht einer Beeinflussung der Arbeitstätigkeit dadurch aufkommt, wie zum
Beispiel der Bevorzugung von Lieferanten bei der Vergabe von Aufträgen, dann
droht hier nicht nur eine Kündigung, sondern ein solches Verhalten kann auch
strafrechtliche Folgen haben. Arbeitnehmer sollten sich daher vergewissern, bis
zu welcher Höhe Geschenke entgegengenommen werden dürfen. Im Zweifel sollten
Vorgesetzte über ein erhaltenes oder auch nur angebotenes Geschenk informiert
werden.
Der Interviewpartner Prof. Dr. Michael Fuhlrott ist Professor für Arbeitsrecht
an der Hochschule Fresenius in Hamburg sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und
Partner bei FHM Rechtsanwälte.
Über die Hochschule Fresenius
Die Hochschule Fresenius mit ihren Standorten in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt
am Main, Hamburg, Idstein, Köln, München und Wiesbaden sowie dem Studienzentrum
in New York gehört mit über 17.000 Studierenden zu den größten und
renommiertesten privaten Hochschulen in Deutschland. Sie blickt auf eine mehr
als 170-jährige Tradition zurück. 1848 gründete Carl Remigius Fresenius in
Wiesbaden das "Chemische Laboratorium Fresenius", das sich von Beginn an sowohl
der Laborpraxis als auch der Ausbildung widmete. Seit 1971 ist die Hochschule
staatlich anerkannt. Sie verfügt über ein sehr breites, vielfältiges
Fächerangebot und bietet in den Fachbereichen Chemie & Biologie, Design,
Gesundheit & Soziales, onlineplus sowie Wirtschaft & Medien Bachelor- und
Masterprogramme in Vollzeit sowie berufsbegleitende und ausbildungsbegleitende
(duale) Studiengänge an. Die Hochschule Fresenius ist vom Wissenschaftsrat
institutionell akkreditiert. Bei der Erstakkreditierung 2010 wurden insbesondere
ihr "breites und innovatives Angebot an Bachelor- und Master-Studiengängen",
"ihre Internationalität" sowie ihr "überzeugend gestalteter Praxisbezug" vom
Wissenschaftsrat gewürdigt.
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