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    Weihnachtszeit  184  0 Kommentare Was in Zeiten von Corona arbeitsrechtlich erlaubt ist und was nicht - Seite 2


    Nach dem Gesetz gibt es keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Rechtlich stellt das
    Weihnachtsgeld eine Sonderzuwendung des Arbeitgebers dar. Diese kann der
    Arbeitnehmer nur verlangen, wenn der Arbeitsvertrag dies ausdrücklich vorsieht
    oder - das ist fast noch häufiger - ein anwendbarer Tarifvertrag die Zahlung
    vorgibt. Ausnahmsweise kann sich ein Anspruch aus den Grundsätzen der
    sogenannten betrieblichen Übung ergeben. Wenn Arbeitgeber vorbehaltlos in
    dreimaliger Folge eine Leistung gewähren, entsteht hierauf ein
    arbeitnehmerseitiger Rechtsanspruch. Zahlen sie also freiwillig in den Jahren
    2017, 2019 und 2019 ein Weihnachtsgeld, müssen sie dies auch 2020 wieder
    leisten.

    Das Weihnachtsgeld als steuerfreien Corona-Bonus zahlen - was ist davon zu
    halten?

    Unternehmen dürfen ihren Mitarbeitern bis zum 31.12.2020 eine steuerfreie
    Zahlung in Höhe von bis zu EUR 1.500,- zukommen lassen (sog. Corona-Prämie). Auf
    diese Zahlung fallen weder für Arbeitgeber, noch für Arbeitnehmer Sozialabgaben
    an, so dass die Summe ein Netto-Betrag ist. Allerdings muss der Betrag
    "zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn" erbracht werden. Besteht ein Anspruch
    der Arbeitnehmer auf ein Weihnachtsgeld, darf dieses damit nicht als "verkappte"
    Corona-Prämie gezahlt werden, da der Arbeitgeber so verpflichtend zu
    entrichtende Sozialabgaben nicht ordnungsgemäß abführen würde.

    Die Weihnachtszeit ist auch die Zeit des Schenkens und Beschenkt-Werdens. Ist es
    bedenklich, wertvolle Geschenke von Kunden anzunehmen?

    Ja, auf jeden Fall! Vorsicht bei der Annahme von Geschenken! Selbst wenn nur der
    Verdacht einer Beeinflussung der Arbeitstätigkeit dadurch aufkommt, wie zum
    Beispiel der Bevorzugung von Lieferanten bei der Vergabe von Aufträgen, dann
    droht hier nicht nur eine Kündigung, sondern ein solches Verhalten kann auch
    strafrechtliche Folgen haben. Arbeitnehmer sollten sich daher vergewissern, bis
    zu welcher Höhe Geschenke entgegengenommen werden dürfen. Im Zweifel sollten
    Vorgesetzte über ein erhaltenes oder auch nur angebotenes Geschenk informiert
    werden.

    Der Interviewpartner Prof. Dr. Michael Fuhlrott ist Professor für Arbeitsrecht
    an der Hochschule Fresenius in Hamburg sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und
    Partner bei FHM Rechtsanwälte.

    Über die Hochschule Fresenius

    Die Hochschule Fresenius mit ihren Standorten in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt
    am Main, Hamburg, Idstein, Köln, München und Wiesbaden sowie dem Studienzentrum
    in New York gehört mit über 17.000 Studierenden zu den größten und
    renommiertesten privaten Hochschulen in Deutschland. Sie blickt auf eine mehr
    als 170-jährige Tradition zurück. 1848 gründete Carl Remigius Fresenius in
    Wiesbaden das "Chemische Laboratorium Fresenius", das sich von Beginn an sowohl
    der Laborpraxis als auch der Ausbildung widmete. Seit 1971 ist die Hochschule
    staatlich anerkannt. Sie verfügt über ein sehr breites, vielfältiges
    Fächerangebot und bietet in den Fachbereichen Chemie & Biologie, Design,
    Gesundheit & Soziales, onlineplus sowie Wirtschaft & Medien Bachelor- und
    Masterprogramme in Vollzeit sowie berufsbegleitende und ausbildungsbegleitende
    (duale) Studiengänge an. Die Hochschule Fresenius ist vom Wissenschaftsrat
    institutionell akkreditiert. Bei der Erstakkreditierung 2010 wurden insbesondere
    ihr "breites und innovatives Angebot an Bachelor- und Master-Studiengängen",
    "ihre Internationalität" sowie ihr "überzeugend gestalteter Praxisbezug" vom
    Wissenschaftsrat gewürdigt.

    Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website: http://www.hs-fresenius.de

    Pressekontakt:

    Melanie Hahn
    Pressesprecherin Wirtschaft & Medien/onlineplus
    T +49 221 973199-507 · M +49 171 359 2590
    mailto:melanie.hahn@hs-fresenius.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/59909/4774701
    OTS: Hochschule Fresenius
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