Grünes Licht für europäisches Patentgericht
BERLIN (dpa-AFX) - Nach einem Einspruch des Bundesverfassungsgerichts hat der Bundestag ein zweites Mal den Weg für das europäische Einheitspatent freigemacht. Das Berliner Parlament verabschiedete am Donnerstag mit der notwendigen Zweidrittel-Mehrheit ein Gesetz zur Einrichtung des Einheitlichen Patentgerichts (EPG). Beim Anmelden einer Erfindung sollen Unternehmen dadurch Zeit und Geld sparen.
Schon vor dreieinhalb Jahren hatte der Bundestag ein entsprechendes Gesetz gebilligt. Das Verfassungsgericht erklärte den Beschluss aber nachträglich für nichtig, weil bei der nächtlichen Abstimmung nur 38 der damals rund 600 Abgeordneten anwesend waren. Nach Ansicht der Karlsruher Richter wäre jedoch eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig gewesen, weil das Verdrängen deutscher Gerichte einer Verfassungsänderung gleichkomme.
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Schon heute kann ein Unternehmen seine Erfindung mit einem europäischen Patent schützen. Allerdings müssen die erteilten Patente anschließend in jedem Land, in dem sie gelten sollen, einzeln für gültig erklärt werden. Mit dem Einheitspatent soll jeder Inhaber eines europäischen Patents zentral beantragen können, dass das Patent auf einen Schlag in allen teilnehmenden Staaten gilt. Dieses System kann aber erst starten, wenn auch das Einheitliche Patentgericht eingerichtet ist. Dafür braucht es zwingend die Zustimmung Deutschlands. Die muss allerdings nicht nur vom Bundestag, sondern auch noch vom Bundesrat erteilt werden./ax/sem/DP/nas