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    Heil  181  0 Kommentare Corona-Hilfe sollte nicht auf Grundsicherung angerechnet werden

    BERLIN (dpa-AFX) - Hartz-IV-Empfänger sollen keine Geldeinbußen fürchten müssen, wenn sie die aktuellen staatlichen Hilfen im Teil-Lockdown wegen der Corona-Krise in Anspruch nehmen. "Ich will dafür sorgen, dass die November- und Dezember-Wirtschaftshilfen, die (Finanzminister) Olaf Scholz auf den Weg gebracht hat, sowie die Überbrückungshilfe 3 nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Das werden wir nun in der Koalition miteinander klären."

    Die Novemberhilfen für Unternehmen und Selbstständige wie Künstler werden bereits stark nachgefragt. Das Programm lief am Mittwoch an. Rund 17 000 Anträge wurden bis Donnerstag gestellt. Zugesagt hatte die Regierung die Zuschüsse etwa für Gastronomiebetriebe sowie Soloselbstständige, die seit Anfang November von den Schließungen im Kampf gegen eine Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind.

    Für wen ist nun die ferner geplante Absicherung der Grundsicherungsleistungen vor allen Dingen gedacht? Heil erläuterte, es gehe um Soloselbstständige und anderen Selbstständige, "die Umsatzeinbrüche haben, aber die auch zum Leben oft nach wie vor auf Grundsicherung angewiesen sind".

    Der SPD-Politiker erinnerte in dem Zusammenhang an den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung - zum Beispiel für Künstler, die wirtschaftlich von der Pandemie betroffen sind. Dies soll an diesem Freitag gemeinsam mit einer Erhöhung der Hartz-Sätze vom Bundesrat beschlossen werden. "Und wir wollen jetzt klarstellen, wie sich die Wirtschaftshilfen für Selbstständige und die sozialen Hilfen miteinander verhalten", sagte Heil. "Daran hängt auch die Übernahme der Kosten der Unterkunft, das heißt von Wohnung und Heizung." Er versicherte: "Da wird es auch keine bürokratischen Überprüfungen geben in der Grundsicherung, sondern da werden die Kosten erstattet, die dafür notwendig sind." Niemand müsse sich Sorgen um seine Wohnung machen.

    Grünes Licht will der Bundesrat an diesem Freitag ebenfalls für eine Verlängerung von erleichtertem Kurzarbeitergeld in der Krise geben. Heil bekräftigte, Kurzarbeit sei die stabilste Brücke über das gegenwärtig tiefe wirtschaftliche Tal. "Solange wir diese Brücke brauchen, werden wir sie auch organisieren." Darauf könnten sich Unternehmen und Beschäftigte "wirklich verlassen".

    Aus Sicht des Arbeitsministers steckt Deutschland in der tiefsten Krise, "mit der wir in unserer Generation zu tun haben". Mit den Mitteln des Staats, vor allem des Sozialstaates, versuche die Regierung, den Menschen existenzielle Sorgen zu nehmen.

    "Ich kann nicht wirklich für jeden Arbeitsplatz garantieren", sagte Heil. Das könne niemand. "Aber wir kämpfen um jeden Arbeitsplatz, und wir haben die Instrumente, das auch zu tun." Die Regierung rechne damit, "dass wir im nächsten Jahr durchaus auch Stück für Stück erleben werden, dass die Wirtschaft sich erholt". Davon gingen auch alle Wirtschaftsforschungsinstitute aus. "Dann kann man Kurzarbeit auch zurückfahren."

    Das Kurzarbeitergeld soll auch im kommenden Jahr ab dem vierten Bezugsmonat von den sonst üblichen 60 Prozent des Lohns auf 70 Prozent erhöht werden - für Berufstätige mit Kindern von 67 auf 77 Prozent. Ab dem siebten Monat in Kurzarbeit soll es weiter 80 beziehungsweise 87 Prozent des Lohns geben. Profitieren sollen davon alle Beschäftigten, die bis Ende März 2021 in Kurzarbeit geschickt werden. Minijobs bis 450 Euro bleiben anrechnungsfrei./bw/DP/zb





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