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     198  0 Kommentare Der beidseitig amputierte Sprinter Blake Leeper klagt beim Schweizerischen Bundesgericht gegen die CAS-Entscheidung, auf deren Grundlage der Leichtathletikverband ihn mit rassistisch diskriminierenden Regeln daran hindert, gegen nicht behinderte Athleten

    NEW YORK, 27. November 2020 /PRNewswire/ -- Am 26. November 2020 reichte der beidseitig beinamputierte Sprinter Blake Leeper beim Schweizerischen Bundesgericht eine Klage gegen eine im Oktober vom Internationalen Sportgerichtshof (CAS) erlassene Entscheidung ein, die es dem internationalen Leichtathletikverband World Athletics (ehemals IAAF) erlaubte, Leeper daran zu hindern, mit seinen Carbonfaser-Laufprothesen (RSP) bei den Olympischen Spielen und den Leichtathletik-Wettkämpfen von World Athletics gegen nicht behinderte Sportler anzutreten. Das Schiedsgericht bestätigte eine Entscheidung von World Athletics, Leeper mit der Begründung zu sperren, dass er auf seinen Laufprothesen in einer „unnatürlichen" Höhe laufe, was gegen die so genannten MASH-Höhenbeschränkungen (Maximum Allowable Standing Height) verstößt, die bei paralympischen Wettbewerben angewandt, jedoch nie von World Athletics übernommen worden sind. Leepers Klage basiert auf der rassendiskriminierenden Natur der MASH-Grenzwerte, deren angeblich „natürliche" Proportionen der Gliedmaßen aus Studien stammen, die ausschließlich mit kaukasischen und asiatischen Probanden durchgeführt wurden und an denen unerklärlicherweise kein Proband afrikanischer Herkunft teilgenommen hatte.

    Aus Gründen, für die bisher keine Erklärung geliefert wurde, wurden die MASH-Höhenbeschränkungen ausschließlich aus Studien zu den Gliedmaßen und anderen Körperproportionen von Kaukasiern aus Spanien und Australien sowie von Japanern abgeleitet und enthalten keinerlei Daten von Personen schwarzafrikanischer Herkunft wie Blake Leeper. Die eigenen Experten von World Athletics haben in dem CAS-Verfahren eingeräumt, dass wissenschaftliche Studien „klar aufzeigen und dokumentieren", dass schwarze Personen aus Afrika oder afrikanischer Abstammung ein anderes Verhältnis von „Beinlänge zu Körpergröße" haben als Personen anderer Herkunft und dass schwarze Athleten „andere Körpermaße" haben als kaukasische und asiatische, weil schwarze Athleten meist „lange Beine im Verhältnis zu ihrer Größe" haben.

    In dem Schiedsverfahren hat Leeper darauf hingewiesen, dass diese Einräumungen und wissenschaftlichen Studien schlüssig aufzeigen, dass die MASH-Regeln, die World Athletics im Rahmen des Schiedsverfahrens zum ersten Mal überhaupt auf Leeper anwendete, obwohl der Verband diese Grenzwerte nie übernommen hatte, schwarze beidseitig amputierte Athleten afrikanischer Abstammung wie Leeper diskriminiert, indem er sie zwingt, auf unnatürlich niedriger Höhe zu laufen. Für Blake Leeper ist diese Größe weitaus geringer als die Höhe, auf der er seit vielen Jahren läuft und die mit einer früheren Version der MASH-Regeln konform war, bevor diese auf der Grundlage von Studien geändert wurden, von denen Personen afrikanischer Herkunft ausgeschlossen waren. Im Gegensatz zu den Unterstellungen von World Athletics ist die Höhe, in der Leeper auf seinen Prothesen läuft, vergleichbar mit der Höhe anderer Weltklasse-Athleten im 400-Meter-Lauf.

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    PR Newswire (dt.)
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    Der beidseitig amputierte Sprinter Blake Leeper klagt beim Schweizerischen Bundesgericht gegen die CAS-Entscheidung, auf deren Grundlage der Leichtathletikverband ihn mit rassistisch diskriminierenden Regeln daran hindert, gegen nicht behinderte Athleten NEW YORK, 27. November 2020 /PRNewswire/ - Am 26. November 2020 reichte der beidseitig beinamputierte Sprinter Blake Leeper beim Schweizerischen Bundesgericht eine Klage gegen eine im Oktober vom Internationalen Sportgerichtshof (CAS) erlassene …