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     153  0 Kommentare ZDK regt Verlängerung der Umsatzsteuersenkung an

    Bonn (ots) - Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) regt eine
    Verlängerung der bis zum 31. Dezember 2020 befristeten Umsatzsteuersenkung an.
    In gleichlautenden Schreiben an die Bundesminister Altmaier und Scholz weisen
    ZDK-Präsident Jürgen Karpinski und Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz auf die
    positive Wirkung dieser Corona-bedingten Maßnahme insbesondere beim Absatz
    höherwertiger Güter an Privatkunden hin. Die vom Gesetzgeber bezweckte Wirkung
    drohe jedoch zu verpuffen, wenn die Leistungserbringung nicht zeitnah zum
    Vertragsschluss, sondern absehbar erst nach dem Jahreswechsel erfolgen könne,
    heißt es in den Schreiben.

    Genau dies bereite speziell dem Automobilhandel mit Neufahrzeugen große Sorgen,
    wenn ein bereits im laufenden Jahr bestelltes Fahrzeug erst nach dem 31.12.2020
    an den Kunden übergeben werden könne. Denn weder der Automobilhändler noch
    dessen Kunde hätten Einfluss auf den Zeitpunkt der Auslieferung des Fahrzeugs.

    Gründe für eine erst im neuen Jahr erfolgende Auslieferung liegen laut dem ZDK
    in langen Lieferzeiten, aber auch in der nach wie vor teilweise unbefriedigenden
    Situation in vielen Zulassungsstellen, zum Jahresende verschärft durch
    geschlossene Schalter oder eingeschränkten Öffnungszeiten. Um private Kunden in
    solchen Fällen noch in den Genuss des Steuervorteils kommen zu lassen, schlägt
    der ZDK als Alternative einer generell verlängerten, befristeten
    Umsatzsteuersenkung vor, diese Absenkung auch dann anwenden zu können, wenn die
    Ware noch vor dem Stichtag des 1.1.2021 bestellt worden ist, aber erst in 2021
    ausgeliefert werden kann. Ein weiterer Vorschlag des ZDK: Die mögliche
    befristete Aussetzung der Anwendung von § 27 Abs. 1 S. 2 und 3
    Umsatzsteuergesetz (UStG), wodurch in 2020 geleistete Anzahlungen auch bei
    Leistungserbringung erst nach dem Jahreswechsel dem niedrigeren Umsatzsteuersatz
    von 16 % unterworfen bleiben könnten. Laut dem ZDK sei dies auch europarechtlich
    möglich, da es hier gemäß Art. 95 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie lediglich
    um ein Wahlrecht gehe. Sofern es bei den aktuellen umsatzsteuerrechtlichen
    Regelungen bliebe, würden sowohl dem mittelständisch geprägten Automobilhandel
    als auch dessen privaten Kunden die Vorteile der befristeten
    Umsatzsteuer-Senkung in weitem Maße vorenthalten. Daher setzen sich
    ZDK-Präsident Karpinski und Hauptgeschäftsführer Koblitz bei den Ministern
    Altmaier und Scholz dafür ein, die vorgeschlagenen Maßnahmen im Sinne der
    Verbraucher zu prüfen.

    Pressekontakt:

    Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
    Tel.: 0228/ 91 27 270
    E-Mail: mailto:koester@kfzgewerbe.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/7865/4778156
    OTS: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe



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