ZDK regt Verlängerung der Umsatzsteuersenkung an
Bonn (ots) - Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) regt eine
Verlängerung der bis zum 31. Dezember 2020 befristeten Umsatzsteuersenkung an.
In gleichlautenden Schreiben an die Bundesminister Altmaier und Scholz weisen
ZDK-Präsident Jürgen Karpinski und Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz auf die
positive Wirkung dieser Corona-bedingten Maßnahme insbesondere beim Absatz
höherwertiger Güter an Privatkunden hin. Die vom Gesetzgeber bezweckte Wirkung
drohe jedoch zu verpuffen, wenn die Leistungserbringung nicht zeitnah zum
Vertragsschluss, sondern absehbar erst nach dem Jahreswechsel erfolgen könne,
heißt es in den Schreiben.
Genau dies bereite speziell dem Automobilhandel mit Neufahrzeugen große Sorgen,
wenn ein bereits im laufenden Jahr bestelltes Fahrzeug erst nach dem 31.12.2020
an den Kunden übergeben werden könne. Denn weder der Automobilhändler noch
dessen Kunde hätten Einfluss auf den Zeitpunkt der Auslieferung des Fahrzeugs.
Verlängerung der bis zum 31. Dezember 2020 befristeten Umsatzsteuersenkung an.
In gleichlautenden Schreiben an die Bundesminister Altmaier und Scholz weisen
ZDK-Präsident Jürgen Karpinski und Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz auf die
positive Wirkung dieser Corona-bedingten Maßnahme insbesondere beim Absatz
höherwertiger Güter an Privatkunden hin. Die vom Gesetzgeber bezweckte Wirkung
drohe jedoch zu verpuffen, wenn die Leistungserbringung nicht zeitnah zum
Vertragsschluss, sondern absehbar erst nach dem Jahreswechsel erfolgen könne,
heißt es in den Schreiben.
Genau dies bereite speziell dem Automobilhandel mit Neufahrzeugen große Sorgen,
wenn ein bereits im laufenden Jahr bestelltes Fahrzeug erst nach dem 31.12.2020
an den Kunden übergeben werden könne. Denn weder der Automobilhändler noch
dessen Kunde hätten Einfluss auf den Zeitpunkt der Auslieferung des Fahrzeugs.
Gründe für eine erst im neuen Jahr erfolgende Auslieferung liegen laut dem ZDK
in langen Lieferzeiten, aber auch in der nach wie vor teilweise unbefriedigenden
Situation in vielen Zulassungsstellen, zum Jahresende verschärft durch
geschlossene Schalter oder eingeschränkten Öffnungszeiten. Um private Kunden in
solchen Fällen noch in den Genuss des Steuervorteils kommen zu lassen, schlägt
der ZDK als Alternative einer generell verlängerten, befristeten
Umsatzsteuersenkung vor, diese Absenkung auch dann anwenden zu können, wenn die
Ware noch vor dem Stichtag des 1.1.2021 bestellt worden ist, aber erst in 2021
ausgeliefert werden kann. Ein weiterer Vorschlag des ZDK: Die mögliche
befristete Aussetzung der Anwendung von § 27 Abs. 1 S. 2 und 3
Umsatzsteuergesetz (UStG), wodurch in 2020 geleistete Anzahlungen auch bei
Leistungserbringung erst nach dem Jahreswechsel dem niedrigeren Umsatzsteuersatz
von 16 % unterworfen bleiben könnten. Laut dem ZDK sei dies auch europarechtlich
möglich, da es hier gemäß Art. 95 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie lediglich
um ein Wahlrecht gehe. Sofern es bei den aktuellen umsatzsteuerrechtlichen
Regelungen bliebe, würden sowohl dem mittelständisch geprägten Automobilhandel
als auch dessen privaten Kunden die Vorteile der befristeten
Umsatzsteuer-Senkung in weitem Maße vorenthalten. Daher setzen sich
ZDK-Präsident Karpinski und Hauptgeschäftsführer Koblitz bei den Ministern
Altmaier und Scholz dafür ein, die vorgeschlagenen Maßnahmen im Sinne der
Verbraucher zu prüfen.
Pressekontakt:
Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: mailto:koester@kfzgewerbe.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/7865/4778156
OTS: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
in langen Lieferzeiten, aber auch in der nach wie vor teilweise unbefriedigenden
Situation in vielen Zulassungsstellen, zum Jahresende verschärft durch
geschlossene Schalter oder eingeschränkten Öffnungszeiten. Um private Kunden in
solchen Fällen noch in den Genuss des Steuervorteils kommen zu lassen, schlägt
der ZDK als Alternative einer generell verlängerten, befristeten
Umsatzsteuersenkung vor, diese Absenkung auch dann anwenden zu können, wenn die
Ware noch vor dem Stichtag des 1.1.2021 bestellt worden ist, aber erst in 2021
ausgeliefert werden kann. Ein weiterer Vorschlag des ZDK: Die mögliche
befristete Aussetzung der Anwendung von § 27 Abs. 1 S. 2 und 3
Umsatzsteuergesetz (UStG), wodurch in 2020 geleistete Anzahlungen auch bei
Leistungserbringung erst nach dem Jahreswechsel dem niedrigeren Umsatzsteuersatz
von 16 % unterworfen bleiben könnten. Laut dem ZDK sei dies auch europarechtlich
möglich, da es hier gemäß Art. 95 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie lediglich
um ein Wahlrecht gehe. Sofern es bei den aktuellen umsatzsteuerrechtlichen
Regelungen bliebe, würden sowohl dem mittelständisch geprägten Automobilhandel
als auch dessen privaten Kunden die Vorteile der befristeten
Umsatzsteuer-Senkung in weitem Maße vorenthalten. Daher setzen sich
ZDK-Präsident Karpinski und Hauptgeschäftsführer Koblitz bei den Ministern
Altmaier und Scholz dafür ein, die vorgeschlagenen Maßnahmen im Sinne der
Verbraucher zu prüfen.
Pressekontakt:
Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: mailto:koester@kfzgewerbe.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/7865/4778156
OTS: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe