Auto zurück: BGH Urteil macht Weg frei zu Widerruf von Kfz-Kredit und Leasing
Mit einem brisanten Urteil legt der Bundesgerichtshof (BGH) den Grundstein für einen erfolgreichen Widerruf von Auto-Finanzierungen. Der Widerrufsjoker sticht erneut!
Private Verbraucher, die den Kauf eines Automobils per Kredit oder Leasing finanziert haben, können nach zwei Entscheidungen des BGH ihr Fahrzeug in vielen Fällen durch einen Widerruf der Finanzierung an das Kreditinstitut zurückgeben und damit viel Geld sparen. Grund: Die Verträge beinhalten Formulierungen, die bereits der EuGH als unzulässig bezeichnet hatte.
Der BGH hatte zwar zunächst die Banken noch in Schutz genommen, knickt nun jedoch ein und lässt den Widerruf der Kreditverträge zu. In den beiden BGH-Urteilen (Az. XI ZR 489/19 und XI ZR 525/19) ging es um Darlehen der Land Rover Bank und der Jaguar Bank. In beiden Verträgen findet sich die vom EuGH bemängelte Formulierung, die Experten als Kaskadenverweis bezeichnen:
„Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“
Diese Formulierung findet sich auch um Mustertext, den der deutsche Gesetzgeber den Banken für die Verwendung in Kreditverträgen gegeben hat. Deswegen sind die Banken geschützt, wenn sie diesen Mustertext unverändert verwendet haben. Dies ist jedoch nach Analysen der Interessengemeinschaft Widerruf nur in den seltensten Fällen geschehen. Stattdessen haben die meisten Banken den gesetzlichen Mustertext verändert und an eigene Erfordernisse angepasst.
So gesehen auch in den beiden Fällen, die der BGH nun entschieden hat. Dabei hatten die Banken den Mustertext soweit verändert, dass der Widerruf des Kunden nicht nur den Kreditvertrag, sondern auch eine Restschuldversicherung umfasst. Das Problem: In den vorliegenden Fällen hatte der Kunde gar keine solche Versicherung abgeschlossen.
Dieser Fehler findet sich auch bei zahlreichen anderen Banken, was das BGH-Urteil besonders brisant macht. Betroffen sind beispielsweise Santander Bank, Opel Bank, VW Bank, Audi Bank, BDK, Commerzbank, Auto Europa, Targo Bank und Bank 11. Der BGH stellt nun klar: Dadurch entfällt der Musterschutz für die Bank. Der Widerruf des Kunden ist auch Jahre nach Abschluss des Vertrags noch wirksam.
Die Folgen sind weitreichend: Der Kunde darf das finanzierte Fahrzeug an die Bank zurückgeben und erhält sein Geld zurück. Dies kann insbesondere bei Diesel-Fahrzeugen interessant sein, die massiv an Wert verloren haben. Bei privaten Leasing-Verträgen erfolgt sogar die Rückzahlung sämtlicher gezahlter Raten, wie unlängst das OLG München in einem Urteil gegen Sixt Leasing (Az. 32 U 7119/19) entschieden hat. Das Auto wurde somit über mehrere Jahre kostenlos genutzt.
Verbraucher, die einen privaten Kfz-Kredit oder Leasing-Vertrag abgeschlossen haben, sollten prüfen lassen, inwiefern sie von den aktuellen BGH-Urteilen profitieren können. Eine solche Prüfung ist bei spezialisierten Anwälten möglich, beispielsweise kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf.